Ständiger Diakonat hat neue rechtliche Grundlage
Die 688 ständigen Diakone Österreichs sind in der Liturgie, der Verkündigung und im karitativen Bereich tätig. Vatikanische Bildungskongregation approbierte die von der Bischofskonferenz erarbeitete Rahmenordnung und Ausbildung
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Wien, 6.4.09 (KAP) Österreichweit gibt es derzeit 688 ständige Diakone. Seit kurzem steht deren Tätigkeit sowie die Ausbildung der Diakone auf einer neuen Grundlage: Die vatikanische Bildungskongregation hat die von der Österreichischen Bischofskonferenz erarbeitete Rahmenordnung für den ständigen Diakonat sowie die dazu gehörenden Ausbildungs- und Weiterbildungsordnung approbiert. Damit sei die Institution des Ständigen Diakonats in Österreich nun auf eine gute Grundlage gestellt, heißt es in dem Schreiben der Kongregation an die Bischofskonferenz.
Diakone sind in der Liturgie, der Verkündigung und im karitativen Bereich tätig. Die meisten Diakone wirken ehrenamtlich in Gemeinden zur Unterstützung der Pfarrer, etliche haben aber auch kategoriale Aufgabenbereiche in der Krankenseelsorge, in der Altenpastoral, der Gefängnisseelsorge oder in Bildungshäusern übernommen.
Für den Dienst als ständiger Diakon kommt nur in Frage, wer sich bereits in Ehe und Familie, in Kirche und Berufswelt bewährt hat, so Diakon Johannes Fichtenbauer, Ausbildungsleiter für den Ständigen Diakonat in der Erzdiözese Wien, im "Kathpress"-Gespräch. Die umfassende Ausbildung zum Diakon dauert sechs Jahre und beinhaltet neben einer fundierten theologischen Ausbildung u.a. auch zahlreiche Praktika in sozialen kirchlichen Einrichtungen. "Wir brauchen Diakone die top ausgebildet sind", so Fichtenbauer.
Dabei handle es sich um eine berufsbegleitende Ausbildung, schließlich würden die künftigen Diakone alle erfolgreich im Berufsleben stehen; sonst würden sie auch gar nicht zur Ausbildung zugelassen, so Fichtenbauer. Dabei spiele es keine Rolle, ob jemand Tischler, Angestellter oder Manager sei. Bei verheirateten Männern, die bei der Weihe mindestens 35 Jahre alt sein müssen, muss auch die Ehefrau ihr Einverständnis zur Ausbildung und Weihe geben. Die Ehefrauen seien auch zum Teil in die Ausbildung miteinbezogen, so Fichtenbauer, beispielsweise bei gemeinsamen Studienwochen.
Auf eine zweijährige Orientierungsphase folgt das vierjährige Seminar für Diakone, das in der Wiener Bolzmanngasse untergebracht ist, wo auch das Priesterseminar der Erzdiözese Wien beheimatet ist. Derzeit bereiten sich 53 Seminaristen auf den Ständigen Diakonat vor. (Darunter auch einige aus der Diözese Eisenstadt). Mit der Weihe ist die Ausbildung aber noch lange nicht abgeschlossen. Zahlreiche Weiterbildungsangebote, die in den ersten beiden Jahren nach der Weihe verpflichtend sind, stehen auf dem Programm.
Sendung der Kirche sichtbar machen
In der Erzdiözese Wien gibt es derzeit 171 ständige Diakone. 85 Prozent üben ihre Arbeit ehrenamtlich aus und verwenden dafür im Schnitt fast 18 Stunden pro Woche, so Diakon Franz Ferstl, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für die ständigen Diakone und Leiter des Wiener Diözesanen Instituts für den Ständigen Diakon.
Wie Ferstl betont, würden immer mehr Diakone ihren Dienst im Bereich der kategorialen Seelsorge verrichten. Waren früher bis zu 90 Prozent der Diakone in Pfarren tätig, so seien es jetzt nur mehr 60 Prozent. Die Diakone sollten - in welchem speziellen Aufgabenfeld sie auch immer eingesetzt sind - ganz besonders die Sendung der Kirche zu den Menschen sichtbar und spürbar machen.
Aber natürlich mache es auch Sinn, so Ferstl und Fichtenbauer unisono, in Zeiten des Priestermangels die Sakramente zu spenden. Diakone können Trauungsfeiern leiten, Taufen spenden, Begräbnisse leiten und bei Gottesdiensten predigen. Fichtenbauer legt aber Wert darauf, dass Diakone keine "Ersatzpriester" seien: "Wir wollen keine halben Priester sein, sondern ganze Diakone". Diakone seien weder "liturgische" Kleiderständer" noch "geweihte Sozialarbeiter".
Die Berufung zum Diakonat sei eine ganz eigene Berufung, die theologisch noch stärker durchdacht werden müsse. Fichtenbauer räumt aber auch ein, dass es unter den ständigen Diakonen Personen gibt, die sich zum Priester berufen fühlten. Hier könnte es in Einzelfällen Sonderzulassungen zur Priesterweihe geben, schlägt Fichtenbauer vor.
Urchristliches Amt
Das Amt des Diakons entwickelte sich neben dem Bischofsamt und dem des Priesters schon sehr früh in den urchristlichen Gemeinden. Der Diakon war, über seinen Dienst in Verkündigung und Liturgie hinaus, Leiter der kirchlichen Caritas und Verwalter des kirchlichen Vermögens. Im Mittelalter trat dieses weltgewandte Amt des Diakons immer stärker in den Hintergrund. Es war nur mehr von geistlichen Funktionen die Rede.
Der Niedergang der Bedeutung des Diakonats begann bereits mit dem 6. Jahrhundert. Schließlich war das Amt nur mehr Durchgangsstufe für die Kandidaten zur Priesterweihe. Erst das Konzil von Trient (1545-1563) verfügte die Wiedereinführung des ständigen Diakonats, doch fand diese Vorschrift keine konkrete Verwirklichung. Das geschah erst durch das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965).
Bereits während der Vorbereitungszeit zum Konzil gab es viele Vorstöße für eine Wiederherstellung der Weihestufe des ständigen Diakonats, auch in Österreich. Federführend dabei waren der damalige Wiener Pastoralamtsleiter Prälat Karl Rudolf sowie die Theologen Karl Rahner und Herbert Vorgrimler. Die beiden gaben unmittelbar vor Konzilsbeginn das bedeutende Sammelwerk "Diaconia in Christo" heraus, das dem Konzil als Grundlage für seine Beratungen diente. Auch der damalige Wiener Erzbischof, Kardinal Franz König, hatte sich im Rahmen des Konzils für den ständigen Diakonat vehement eingesetzt.
Das Konzil sagt in seiner Dogmatischen Konstitution über die Kirche ("Lumen Gentium"), dass der Bischof in der Kirche ein Dienstamt übernimmt, das in verschiedenen Ordnungen ausgeübt wird und das schon seit alters her Bischöfe, Priester und Diakone umfasst. Daher wurde beschlossen, dass in Zukunft der Diakonat als eigene und beständige hierarchische Stufe wiederhergestellt und auch verheirateten Männer ab einem gewissen Alter die Weihe erteilt werden kann.
Im Sinne des Konzils erließ Papst Paul VI. in seinem Apostolischen Schreiben "Sacrum diaconatus ordinem" am 18. Juni 1968 die näheren Bestimmungen über die praktische Durchführung der Konzilsbeschlüsse. Darin sind auch die allgemeinen Normen für die Wiederherstellung des Ständigen Diakonats in der lateinischen Kirche festgelegt.
In der Erzdiözese Wien wurden vor 40 Jahren die ersten ständigen Diakone geweiht. Aus Anlass dieses Jubiläums wird es eine Reihe von Veranstaltungen geben. Höhepunkte sind am Staatsfeiertag, 26. Oktober, eine Festakademie im Erzbischöflichen Palais sowie ein Festgottesdienst im Stephansdom am 26. Dezember, dem Festtag des Heiligen Stephanus, einem der ersten Diakone, der in der Jerusalemer Urgemeinde wirkte.
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