Schubhaft: Kirche berät zu Seelsorge-Engagement
Fachtagung der katholischen und der evangelischen Kirche in Wien. Bischöfe Scheuer und Bünker: Seelsorgetätigkeit in Gefängnissen gehört zum Grundauftrag der Kirchen
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Wien, 07.04.2010 (KAP) Fachleute aus der evangelischen und der katholischen Kirche beraten am Mittwoch in Wien bei einer gemeinsamen Enquete über Verbesserungen ihres seelsorglichen Engagements in den Schubhaftgefängnissen. Ziel ist es, einen Vertrag mit dem Innenministerium vorzubereiten, der Rahmenbedingungen dafür sichert, wie die beiden Kirchen ihrer rechtlich zugesicherten Seelsorgetätigkeit in Gefängnissen und Polizeianhaltestellen besser als derzeit nachkommen können.
Dass dies eine unverzichtbare Aufgabe der Kirchen ist, betonten bei einer Pressekonferenz vor Beginn der Enquete sowohl der Innsbrucker Diözesanbischof Manfred Scheuer (er ist innerhalb der Österreichischen Bischofskonferenz für die Caritas und die Ökumene zuständig) und der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker. Über die "menschenunwürdigen" Zustände in österreichischen Schubhaft-Anstalten informierten Caritas-Präsident Franz Küberl und Diakonie-Direktor Michael Chalupka.
Bischof Scheuer unterstrich, dass Seelsorge nicht "weltfremd" sei und sich die Kirchen "nicht aus Abgründen heraushalten" könnten, die Schubhäftlinge oft "an den Rand des Suizids" brächten. Es sei bedauerlich, dass sich hier zu Lande Schubhaftbetreuung auf Rückkehrberatung beschränke. "Es ist nicht unsere Aufgabe, in staatliche Rechtsfragen einzugreifen, wo allerdings die Humanität bedroht ist, dort gilt es, konkrete Zustände in Frage zu stellen", so Scheuer wörtlich.
Konkordat: Gefängnisseelsorge garantiertes Recht
Der Bischof verwies auf das Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich, wonach Gefängnisseelsorge ein garantiertes Recht der Kirche ist und "kein Zugeständnis". Geistlichen müsse freier Zutritt zu Inhaftierten - auch zu Schubhäftlingen - gewährt werden. Zu der dafür erforderlichen Grundfinanzierung wollen die Kirchen laut Scheuer beitragen, aber auch der Staat müsse seiner Verantwortung gerecht werden.
Der evangelisch-lutherische Bischof Bünker unterstrich, dass die Kooperation mit den Behörden im Bereich der Haftanstalten der Justiz gut funktioniere, Probleme gebe es indes bei den Polizeianhaltestellen für Schubhäftlinge. Diese sollen in einem Vertrag ausgeräumt werden, der u.a. Rahmenbedingungen für seelsorgliche Einzelgespräche und Gottesdienste, aber auch für das Verteilen von Sprachlernmaterialien oder bei der Haftentlassungsvorbereitung regelt. Die katholische und die evangelische Kirche wollten auch andere anerkannte Kirchen wie die orthodoxen und Religionsgemeinschaften einladen, in diesem Bereich seelsorglich tätig zu werden.
Das kirchliche Engagement in diesem Bereich führte Bünker letztlich auf die Botschaft des Neuen Testaments selbst zurück. Da Jesus selbst das Los eines Gefangenen auf sich genommen habe, "können die Kirchen gar nicht anders, als sich hier zuständig zu fühlen".
Küberl: "Flucht ist kein Verbrechen"
Caritas und Diakonie hatten die Schubhaft-Enquete auf Ersuchen der beiden Kirchenleitungen vorbereitet, informierte Caritas-Präsident Küberl. Seelsorge werde von den Schubhäftlingen gewünscht und helfe bei der Verarbeitung der oft traumatischen Erlebnisse, die die Betroffenen hinter sich hätten. Dass "Flucht kein Verbrechen", sondern der "Hilferuf von Not leidenden Menschen, die in Österreich Schutz suchen" sei, habe er in den vergangenen Jahren zig-mal betont und werde das - wenn nötig - weiter tun, sagte Küberl. Flüchtlinge dürften nicht pauschal kriminalisiert werden, wie für alle müsse die Unschuldsvermutung gelten. Es sei klar, dass nicht jeder Betroffene hier bleiben könne, aber alle hätten das Recht auf ein faires und rasches Verfahren, unterstrich der Caritas-Präsident.
Mit der jüngsten Fremdenrechtsnovelle wurden in Österreich die Gründe für Schubhaft erneut ausgeweitet - entgegen der "Schalmeientöne" früherer Regierungsverantwortlicher. Das erfülle die Caritas mit "großer Sorge", zumal die Haftbedingungen für Schubhäftlinge schlechter sind als bei verurteilten Verbrechern. Jene, die Gesetze machen und vollziehen, sollten sich "überlegen, wie das wäre, wenn sie selber einmal in diesen Kottern sitzen würden", so die emotionale Kritik Küberls.
Er verlangte, dass die Behörden die im Gesetz verankerten "gelinderen Mittel anwenden", statt sofort Schubhaft zu verhängen. Ein Tag Schubhaft koste den Staat 120 Euro, laut Küberl sieben Mal soviel wie die Unterbringung in Pensionen.
"Soviel Verzweiflung selten an einem Ort"
Diakonie-Direktor Chalupka wies auf die jüngste Kritik des Antifolter-Komitees des Europarates an der Schubhaftpraxis in Österreich hin. Betroffenen würden Rechte vorenthalten, die für Verbrecher "selbstverständlich" gelten würden: Schubhäftlinge hätten keine Rechtsberatung, wüssten oft nicht, warum sie inhaftiert sind, oft gebe es keine geeigneten Dolmetscher; die Besuchszeit beschränke sich auf eine halbe Stunde pro Woche, 23 Stunden pro Tag seien sie in ihre Zelle gesperrt. Chalupka wörtlich: "Wer jemals in der Schubhaft war, weiß, dass es soviel Schmerz, soviel Elend, soviel Verzweiflung selten an einem Ort gibt."
Kritik übte der Diakonie-Direktor auch an der Tatsache, dass das Innenministerium die Verträge von Diakonie und Caritas für die Schubhaftbetreuung nicht verlängerte und die jetzige Praxis unzureichend sei. Von Beamtenseite würden dafür Kostengründe genannt, Innenministerin Maria Fekter nannte gegenüber Medien auch den Grund, man werde doch keine Organisationen fördern, "die uns kritisieren".
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