"Aktion Leben": Eizellspende muss verboten bleiben
Der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hatte Österreich u.a. wegen des Verbots der Eizellspende gerügt. Die Bundesregierung müsse das Urteil anfechten, fordert "Aktion Leben"
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Martina Kronthaler |
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Wien (KAP) Kritik am jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) übt die "Aktion Leben". Der Gerichtshof hatte Österreich u.a. wegen des Verbots der Eizellspende gerügt. Martina Kronthaler, Generalsekretärin der Aktion Leben: "Die Richterinnen und Richter haben sich nicht ausreichend mit den Argumenten beschäftigt. Gute Gründe für das Verbot waren anscheinend erst gar nicht Thema." Kronthaler plädierte in einer Presseaussendung am Donnerstag dafür, dass das in Österreich geltende Verbot von Eizell- und Samenspenden zur in-vitro-Fertilisation (IVF) bestehen bleiben müsse. Die Bundesregierung müsse das Urteil anfechten, so Kronthaler, die sich darüber hinaus für ein europaweites Verbot der Kommerzialisierung der Eizellspende aussprach.
Laut EGMR verstoße das österreichische Verbot der generellen Eizellspende und das Verbot der Samenspende zur IVF gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie und diskriminiere unfruchtbare Paare. Kronthaler wollte das so nicht gelten lassen: "Der Prozess der Gewinnung der Eizellspenden und die damit verbundenen Risiken sind den Richterinnen und Richtern offenbar zu wenig bewusst. Es sei "ethisch fragwürdig, seinen Kinderwunsch um den Preis der Gefährdung anderer Menschen durchsetzen zu wollen".
Bevor eine Frau Eizellen spenden kann, müsse sie tief reichende medizinische Eingriffe über sich ergehen lassen, warnte die "Aktion Leben"-Generalsekretärin. Über Hormonpräparate werde der Körper der Spenderin dazu stimuliert, mehrere Eizellen heranreifen zu lassen. Anschließend würden die Eizellen dem Körper entnommen. Kronthaler: "Die Belastung für den weiblichen Körper ist enorm, die gesundheitlichen Gefahren sind nach wie vor groß."
Die Argumentation des EGMR, dass bei jeder künstlichen Befruchtung Frauen dieser Prozedur unterzogen würden, ließ Kronthaler nicht gelten. Es sei nicht dasselbe, sich selbst diesen Eingriffen auszusetzen oder die Produktion von Eizellen auf diese Weise anderen Frauen zuzumuten. Der
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EGMR leiste somit dem Gedanken Vorschub, "Frauen müssten mit ihrem Körper für andere zur Verfügung stehen", so Kronthaler.
"In Europa hat sich längst ein Reproduktions-Tourismus entwickelt", kritisierte Kronthaler weiters. Was in einem Staat nicht möglich sei, werde in einem anderen durchgeführt. Das habe zur Folge, dass Frauen aus ärmeren Ländern für Eizellspenden bezahlt werden. Kronthaler: "Den künftigen Eltern der womöglich aus diesen gespendeten Eizellen gezeugten Kinder ist offenbar nicht klar, dass ihnen diese Frauen kaum aus Nächstenliebe zu einem Kind verhelfen wollen. Sie tun es, weil sie um ihr Überleben kämpfen oder eine Ausbildung damit bezahlen. Und sie setzen dabei ihre Gesundheit und eigene Fruchtbarkeit aufs Spiel." Die "Aktion Leben" fordere daher ein europaweites Verbot jeglicher Kommerzialisierung von Eizellspenden, so Kronthaler.
Keine "ungewöhnlichen Familienverhältnisse"
Dem Urteil des EGMR war eine Klage von zwei österreichischen Paaren vorausgegangen, deren Kinderwunsch wegen der österreichischen Rechtslage bislang unerfüllt blieb. Eines der beiden Paare kann keine Kinder bekommen, weil die Frau zugewachsene Eileiter hat und ihr Mann unfruchtbar ist. Das Paar beantragte daher eine Befruchtung im Reagenzglas mit Samen eines Spenders, was die Behörden ablehnten. Im zweiten Fall hat die Frau keine eigenen Eizellen, ihr Mann ist hingegen zeugungsfähig. Das Paar wollte daher eine In-Vitro-Befruchtung mit Eizellen einer Spenderin. Auch dieser Antrag wurde in Österreich abgelehnt.
Beide Paare zogen bis vor den Verfassungsgerichtshof in Wien, der ihre Beschwerden 1999 abwies. Dabei verwies das Gericht auf die österreichische Rechtslage, die zwar Befruchtungen mit gespendeten Samen in der Gebärmutter zulässt, nicht jedoch im Reagenzglas. Die Richter verwiesen außerdem darauf, dass durch die Ablehnung der Anträge "ungewöhnliche Familienverhältnisse" verhindert würden, bei denen ein Kind zwei Mütter habe - eine biologische Mutter und eine austragende Mutter. Sie verwiesen damals zugleich auf das Risiko, dass Frauen aus "sozial benachteiligten Schichten" unter Druck gesetzt werden könnten, um Eizellen zu spenden.
Der EGMR ließ die Argumente nicht gelten und erinnerte seinerseits daran, dass auch Adoptionen zu "ungewöhnlichen Familienverhältnissen" führten. Zudem seien Organspenden gegen Entgelt in Österreich grundsätzlich verboten. Das Verbot von IVF mit dem Samen eines Spenders wiederum diskriminiere Paare, die wegen verstopfter Eileiter der Frau nicht auf diese Methode zurückgreifen könnten.
Die Straßburger Richter verfügten nun, dass Österreich den Paaren jeweils 10.000 Euro Schadensersatz zahlen muss. Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer gefällt. Beide Seiten können es binnen drei Monaten anfechten. Der Gerichtshof kann den Fall dann zur Überprüfung an die aus 17 Richtern bestehende Große Kammer überweisen.
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