Vatikan: Procedere-Richtlinien bei Pädophilievorwürfen
Pädophile Priester können auch ohne kirchenrechtliches Verfahren in den Laienstand versetzt werden. Schon während der Voruntersuchungen Beschränkungen gegen verdächtigte Priester
Image (img2) invalid or missing |
|
|
Vatikan |
|
Vatikanstadt, 12.04.2010 (KAP) Der Vatikan hat am Montag im Internet die am Wochenende angekündigte Leitlinien des kirchenrechtlichen Procederes bei Missbrauchs-Anschuldigungen veröffentlicht. Der Text der Glaubenskongregation liegt zur Zeit nur in englischer Sprache vor. Er findet sich unter www.vatican.va/swstatic-260820030611/resources/resources_guide-CDF-procedures_en.html. und trägt den Titel "Guide to Understanding Basic CDF Procedures concerning Sexual Abuse Allegations".
Pädophile Priester können demnach auch ohne kirchenrechtliches Verfahren in den Laienstand versetzt werden. Diese Möglichkeit bestehe "in sehr schweren Fällen", wenn ein staatliches Gericht bereits den Täter verurteilt habe oder die Beweislast erdrückend sei, heißt es in dem Leitlinienpapier. Unter diesen Umständen könne die Glaubenskongregation, die sich mit Sexualdelikten von Klerikern befasst, den Papst direkt um ein entsprechendes Entlassungsdekret bitten.
Das Schreiben der Glaubenskongregation erläutert die Rechtslage seit 2001, mit den beiden Rechtsquellen Motu Proprio "Sacramentorum sanctitatis tutela" (MPSST; 30. April 2001) einerseits und dem Kirchenrechtscodex von 1983 andererseits. Verwiesen wird auf die Verpflichtung der Diözesen, jedem Hinweis auf sexuellem Missbrauch durch Geistliche nachzugehen.
Schon während der Voruntersuchungen seien Bischöfe aufgefordert, zum Schutz potenzieller Opfer und anderer Gläubigen den verdächtigten Priestern Beschränkungen aufzuerlegen. Staatliche Gesetze zur Meldung von Vergehen "sollten stets befolgt werden", heißt es in dem Papier.
Der Vizedirektor des vatikanischen Pressesaals, P. Ciro Benedettini, betonte bei der Präsentation des Texts am Montag, dass das veröffentlichte Regelwerk nicht neu sei. Die Zusammenschau sei vielmehr schon 2003 erstellt worden. Sie werde jetzt aber für die Allgemeinheit zugänglich, um "die vom Papst gewünschte absolute Transparenz" deutlich zu machen.
Die Glaubenskongregation hat - so wird in den Richtlinien deutlich - mehrere Optionen, wenn ihr ein Missbrauchsfall zur Kenntnis gelangt. Je nach der Schwere der Vorwürfe kann sie entweder den Ortsbischof ermächtigen, selbst vor einem lokalen Kirchengericht einen Strafprozess durchzuführen, oder die Kongregation kann in der entsprechenden Diözese einen Verwaltungsprozess anstoßen.
Im ersten Fall kann der Beschuldigte gegen sein Urteil Revision bei der Glaubenskongregation einlegen. Im Fall des Verwaltungsprozesses kann bei einer Verhängung kanonischer Strafen vom Beschuldigten ebenfalls bei der Kongregation dagegen Berufung eingelegt werden. "Die Entscheidung, die die Kardinalsmitglieder der Glaubenskongregation dazu fällen, ist endgültig", so die Richtlinien.
"In wirklich schwerwiegenden Fällen, also wenn ein ziviles Gericht einen Priester wegen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen verurteilt hat oder wenn es evidente Beweise gibt, kann die Glaubenskongregation den Fall direkt dem Heiligen Vater unterbreiten - mit der Bitte, dass der Papst ein 'ex-ufficio'-Dekret für die Zurückstufung in den Laienstand erlässt. Gegen ein solches päpstliches Dekret ist keine kanonische Berufung möglich", heißt es in Punkt B.2. wörtlich.
Wenn beschuldigte Priester selbst um Dispens vom Priesteramt bäten, dann "genehmigt der Heilige Vater das um des Wohles der Kirche willen", so der Text wörtlich.
Linktipp:
"Guide to Understanding Basic CDF Procedures concerning Sexual Abuse Allegations"