Missbrauch: Klasnic stellt Entschädigungsmodell vor
Das Modell sieht vier Stufen der finanziellen Abgeltung vor. Dabei handle es sich jedoch um "Richtwerte", die Skala sei nach oben hin offen, wie die Kommission betonte
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Unabhängige Opferschutzkommission |
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Wien (KAP) Die Unabhängige Opferschutzkommission unter Waltraud Klasnic hat am Freitag in Wien ein konkretes finanzielles Entschädigungsmodell für Opfer sexuellen Missbrauchs und Gewalt im kirchlichen Bereich präsentiert. Das in einer Stellungnahme gegenüber Journalisten nach der fünften Kommissionssitzung in Wien präsentierte Modell sieht vier Stufen der finanziellen Abgeltung vor. Dabei handle es sich jedoch um "Richtwerte", die Skala sei nach oben hin offen, wie die Kommission betonte.
Für "leichte Fälle des Missbrauchs ohne überschießende Gewaltanwendung" sieht das Modell 5.000 Euro vor. Für "mehrfache Übergriffe über einen längeren Zeitraum oder geringe Zahl an schwerwiegenden Übergriffen unter Gewalteinwirkung" wie etwa Vergewaltigung werden 15.000 Euro veranschlagt. Den Betrag von 25.000 Euro sieht die Kommission für Fälle "von über mehrere Jahre hinweg fortgesetzten Missbrauch mit Verletzungsfolgen und/oder fortdauernden seelischen Schmerzen" vor. In "besonders extremen Einzelfällen" seien auch darüber hinaus gehende Entschädigungen möglich, räumte die Kommission ein. Zahlen wurden für diese vierte Kategorie nicht genannt.
Die Kommission unterstrich, sich mit diesem Modell an die österreichische Judikatur angelehnt zu haben. Zugleich betonte die Kommission jedoch, dass die freiwilligen Entschädigungsleistungen der Kirche "über den durchschnittlichen staatlichen Sätzen" liegen.
Wie die Kommission weiters mitteilte, hätten sich bislang rund 200 Opfer bei ihr gemeldet.