Abtreibung: flankierende Maßnahmen eingefordert
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Martina Kronthaler |
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Wien (KAP) Die "Aktion Leben" hat an die SPÖ appelliert, endlich die bis heute ausstehenden "flankierenden Maßnahmen" zur Fristenregelung umzusetzen. "Aktion Leben"-Generalsekretärin Martina Kronthaler forderte in einer Aussendung am Freitag - anlässlich des 100. "Geburtstags" von Bruno Kreisky - die SPÖ auf, ihre "Abwehr der flankierenden Maßnahmen einzustellen und einen mutigen Schritt in ein kinder- und elternfreundliches Österreich zu machen".
Flankierende Maßnahmen seien kein Angriff auf die Fristenregelung, betonte Kronthaler: "Kurioserweise wehrt gerade die SPÖ das Umsetzen der flankierenden Maßnahmen mit dem Argument ab, die Fristenregelung würde damit gefährdet." Das Gegenteil sei der Fall: "Beschlossen wurde beides und gerade die SPÖ warb mit den flankierenden Maßnahmen intensiv für die Fristenregelung", erinnerte die "Aktion Leben"-Generalsekretärin.
Gleichzeitig mit der Fristenregelung habe der Nationalrat damals positive Maßnahmen zum Schutz des Lebens beschlossen. Diese sogenannten "flankierenden Maßnahmen" seien auch vom damaligen Bundeskanzler Bruno Kreisky als überaus wichtig empfunden worden, so Kronthaler.
Sie zitierte in der Aussendung aus einer Erklärung Kreiskys vom 29. November 1973: "Man muss alles tun, um im Bereich der Politik diesen ganzen Paragrafen so obsolet zu machen, wie dies mit den Mitteln der Politik, der Psychologie und auch der Moral nur geht, um die Frau zu veranlassen, dass sie dann, wenn sie empfangen hat, das Kind behält. Deshalb glaube ich, dass man alles, wirklich alles tun muss, um den Menschen die Möglichkeit zu geben, Kinder zu haben." Kronthaler: "Diese Aussagen zur Fristenregelung will die SPÖ heute nicht mehr wahrhaben."
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Hilfsfonds für Schwangere in Not
Die einzige flankierende Maßnahme, die tatsächlich umgesetzt wurde, sei die Einrichtung der Familienberatungsstellen, stellte Kronthaler fest. Zu wenige dieser Stellen hätten allerdings den Schwerpunkt auf Schwangerenberatung und die Stellen müssten noch viel besser und kontinuierlich beworben werden.
Notwendig seien weiters vor allem ein Hilfsfonds für Schwangere in Not und Hilfen für schwangere Frauen, damit diese mit Kind Ausbildung und Studium absolvieren zu können. Auch leistbare Wohnungen fehlten überall. Kronthaler: "Wegen der bedrückenden Wohnsituation trauen sich schwangere Frauen oft nicht, aus einer Gewaltbeziehung auszusteigen oder ein selbständiges Leben zu führen. Frauenpolitisch betrachtet ist dies eine Katastrophe." Auch Mehrkindfamilien müssten oft in unzumutbaren Wohnungen leben.
Ein häufiger Grund für Konflikte wegen einer Schwangerschaft sei der drohende Rutsch in die Armut, so Kronthaler. Diese Gefahr steige ab dem dritten Kind eklatant. Ebenso gefährdet seien alleinerziehende Frauen. Kronthaler: "Viele Familien und Frauen trauen sich deshalb kein weiteres Kind zu. So kommt es zu Abbrüchen, die bei entsprechender Hilfe vermeidbar wären."
"Von der öffentlichen Hand im Stich gelassen"
Schwangere Frauen, die sich in einer schwierigen Situation befinden, würden von der öffentlichen Hand im Stich gelassen, kritisierte die "Aktion Leben"-Generalsekretärin. Österreich brauche daher so wie Deutschland dringend einen Hilfsfonds für schwangere Frauen und Familien in Not. Die Budgetkürzungen bei den Familien seien angesichts dieser Tatsachen absolut abzulehnen.
Schuldig geblieben seien die bisherigen Regierungen auch eine umfassende Sexualerziehung, die unter anderem das Selbstwertgefühl und das Bewusstsein für die gegenseitige Verantwortung in sexuellen Beziehungen fördert. Es mangle zudem nach wie vor an Kinderbetreuungsplätzen. Ebenso brauche es mehr Unterstützung für Eltern, die ihre Kinder auch selbst betreuen wollen.
Moraltheologe ortet "ideologische Ressentiments"
Es ist die Aufgabe der Kirche, immer wieder auf den Wert und Schutz des Lebens hinzuweisen, da "das Leben an seinem Anfang und am seinem Ende gefährdet ist". Das hat der Salzburger Moraltheologe Raimund Sagmeister in einem Interview für die aktuelle Ausgabe der Wiener Kirchenzeitung "der Sonntag" betont. Zugleich erinnerte er darin an den Widerstand der Kirche unter Kardinal Franz König gegen die Einführung der Fristenregelung in den 1970er Jahren.
Die österreichischen Bischöfe hätten sich damals sehr oft zu Wort gemeldet, es habe Stellungnahmen von einzelnen Bischöfen aber auch von der Bischofskonferenz gegeben. Sagmeister: "Die Bischöfe erinnerten daran, dass es nicht Aufgabe des Staates sein könne, durch rechtliche Maßnahmen Verordnungen umzustoßen und damit sittliche Haltungen zu ändern." Die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens müsse nicht durch ein wirksames Abtreibungsverbot, sondern auch durch die Ausschöpfung sämtlicher sozialpolitischer Möglichkeiten sichergestellt werden, fasste der Moraltheologe die kirchliche Position zusammen: "Die Bischöfe warnten vor einem Dammbruch im Hinblick auf die Abtreibungszahlen, wenn der Schutz des Lebens ausgehöhlt würde."
Es sei eine großes Minus, so Sagmeister, dass sich der Gesetzgeber damals vom strafrechtlichen Schutz des Lebens zurückgezogen habe und zivilrechtlich nicht dementsprechend eingesprungen sei. "Vielleicht stecken bei der Nichterfüllung der flankierenden Maßnahmen nach wie vor auch ideologische Ressentiments dahinter", so Sagmeister.
Er erinnerte in diesem Zusammenhang auch daran, dass damals im Umfeld der ganzen Debatte die "Aktion Leben" entstanden sei, die die Problematik aufgegriffen und Alternativvorschlag gemacht habe. Dieser Vorschlag habe zu einem der größten Volksbegehren in der Zweiten Republik geführt. Sagmeister zeigte sich überzeugt, dass die Arbeit der "Aktion Leben" gerade im Hinblick auf die Hilfe für Schwangere in Notsituation sehr wichtig sei.
Massiver Einsatz für das Leben
Am 23. Jänner 1974 fasste der österreichische Nationalrat mit knapper Mehrheit den Beharrungsbeschluss über die Einführung der neuen Abtreibungsgesetzgebung. Das Gesetz war am 29. November 1973 nach heftigen Debatten mit den Stimmen der SPÖ beschlossen worden, der Bundesrat beeinspruchte die Fristenregelung jedoch am 6. Dezember 1973. Nach dem Beharrungsbeschluss vom 23. Jänner 1974 trat die Fristenregelung am 1. Jänner 1975 in Kraft; auch ein hauptsächlich, aber nicht nur von Katholiken getragenes "Volksbegehren zum Schutz des Lebens", das 1975 durchgeführt wurde, fand keine Berücksichtigung.
In derselben Nationalratssitzung, in der 1973 mit SPÖ-Mehrheit die Fristenregelung beschlossen wurde, gab es - auf einen Entschließungsantrag der ÖVP hin - einen einstimmigen Beschluss über flankierende Maßnahmen, da der Schwangerschaftsabbruch - wie es damals wörtlich hieß - weder eine "gesellschaftlich wünschenswerte, noch eine medizinisch empfehlenswerte Methode der Geburtenkontrolle oder der Familienplanung" sei.
In dem einstimmigen Beschluss wurde die Regierung zur verstärkten Aufklärung über Empfängnisverhütung, zum Ausbau der Familienberatungsstellen, zur Erleichterung der Adoptionsmöglichkeiten, zur Erhöhung der (inzwischen durch die Sparpakete abgeschafften) Geburtenbeihilfe, zur Erhöhung des Karenzgeldes für Verheiratete und Ledige, zum Ausbau von Kindergärten und zur Schaffung von modernen Sozialhilfegesetzen aufgefordert, in denen "insbesondere Hilfsnahmen für werdende Mütter vorzusehen sind".
Kardinal König war sowohl in seiner Aufsehen erregenden Rede vor dem Bundesvorstand des ÖGB 1973 als auch beim Österreichischen Katholikentag 1974 - in Anwesenheit des damaligen Bundeskanzlers Bruno Kreisky - massiv für den Schutz des Lebens eingetreten. Beim Katholikentag hatte König auch angekündigt, dass "alle Bischöfe hinter dem 'Volksbegehren zum Schutz des Lebens' stehen, nicht leichtfertigen Herzens, sondern weil man uns keinen anderen Weg gelassen hat". Das Volksbegehren wurde 1975 von mehr als 900.000 Österreicherinnen und Österreichern unterzeichnet.
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