Missbrauch: Klasnic-Kommission zog Zwischenbilanz
Bisher gab es 837 Meldungen bei der Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft zu Missbrauch und Gewalt im kirchlichen Bereich. Bislang 253 Fälle abgearbeitet, 192 Mal finanzielle Hilfe geleistet
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Mitglieder der Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft |
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837 Betroffene von Gewalt und Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen konnte die Unabhängige Opferschutzanwaltschaft unter der Leitung von Waltraud Klasnic im ersten Jahr ihres Bestehens verzeichnen. 253 Anliegen konnten bisher abgearbeitet werden, teilte die Kommission bei einer Zwischenbilanz-Pressekonferenz am Mittwoch in Wien mit. Insgesamt waren seit April des Vorjahres 909 Meldungen eingegangen, 72 davon fielen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Opferschutzanwaltschaft. "Im Zweifel für das Opfer zu sein, ist unsere Hauptaufgabe. Die Menschen stehen im Vordergrund und nicht die Paragrafen", betonte Klasnic bei der Pressekonferenz.Wien, 13.04.2011 (KAP)
Die Einrichtung werde noch einige Jahre weiter zur Verfügung stehen und die offenen Fälle abarbeiten, so Klasnic weiter. Die offizielle Meldefrist für Betroffene endet am 31. Mai dieses Jahres - spätere Meldungen werden dann über von den diözesanen Ombudsstellen abgewickelt.
Kardinal Christoph Schönborn hatte Waltraud Klasnic am 1. April 2010 als Unabhängige Opferschutzanwältin vorgestellt. Am 26. April 2010 präsentierte Klasnic die Kommissionsmitglieder und die Arbeit wurde aufgenommen.
Bei den 837 Betroffenen - davon 627 männlich, 210 weiblich - wurden bisher 239 Entscheidungen bzw. Maßnahmen getroffen: Davon entschied die Opferschutzkommission 199 Fälle, 40 weitere konnten ohne Vorlage in der Kommission erledigt werden, etwa durch das Vermitteln von persönlichen Gesprächen. Weiters konnten 14 Hilfestellungen gegeben werden in Fällen, die nicht in die Zuständigkeit der beiden Einrichtungen fielen.
Kommission: 192 Mal finanzielle Hilfeleistungen
192 Mal sprach die Kommission finanzielle Hilfestellungen in einer der vier Kategorien (5.000 Euro, 15.000 Euro, 25.000 Euro und mehr als 25.000 Euro) zu; sieben Fälle wurden abgelehnt. Von den bisher zuerkannten finanzielle Hilfestellungen entfielen 79,2 Prozent auf männliche und 20,8 Prozent auf weibliche Betroffene. Zusätzlich wurden des Öfteren Therapieleistungen zuerkannt.
Die Betroffenen, denen finanzielle Hilfen zugesprochen wurden, waren zu 78,1 Prozent Opfer von sexuellem Missbrauch, 62 Prozent von körperlicher und 63,5 Prozent von psychischer Gewalt. 74,5 Prozent der Betroffenen waren von mindestens zwei Arten der Gewalt betroffen, 28,6 Prozent erlebten alle drei. Im Durchschnitt dauerte das Leiden 3,9 Jahre.
Klasnic: Mut haben, sich Hilfe zu holen
Waltraud Klasnic machte bei der Pressekonferenz auf die erschütternden Schicksale hinter den Zahlen aufmerksam. "Es ist ein offener und ehrlicher Umgang gefragt und ich glaube, es ist hier einiges gelungen", sagte Klasnic. Die Einrichtung der Unabhängigen Opferschutzwanwaltschaft sei eine "sehr wichtige und vorbildliche" gewesen. Sie betonte, dass die Kommission alle Fälle, die die katholische Kirche betreffen, "gewissenhaft und gründlich" aufarbeite. Darüber hinaus habe es "auch von anderen Religionsgemeinschaften Meldungen gegeben hat".
Man sehe die Thematik grundsätzlich als gesamtgesellschaftliches Anliegen, so Klasnic. Demnach sei es auch wichtig gewesen, dass es in der Öffentlichkeit zu einer Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung gekommen sei. Die Opferschutzanwältin äußerte den Wunsch, dass in Zukunft "das Wort Zivilcourage aufmerksam wahrgenommen wird und dass Menschen auch den Mut haben, sich Hilfe zu holen".
Klasnic ersuchte mögliche Betroffene, sich bis 31. Mai dieses Jahres bei der Opferschutzanwaltschaft zu melden. Die Arbeit werde darüber hinaus natürlich fortgesetzt, die Meldungen der Opfer nehmen ab Juni aber die im Vorjahr unabhängig gestellten diözesanen Ombudsstellen entgegen. Die Entscheidungen über die Hilfestellungen obliegen weiterhin der Kommission.
Mit Gesprächen und der Zuerkennung von Hilfe könne das Leid nicht wieder gut gemacht werden; es könnten lediglich Signale dafür sein, dass es "zum notwendigen radikalen Umdenken von Verschweigen und Vertuschen" hin zu Opferschutz und einem offenen Umgang mit Fakten gekommen sei, betonten die Kommissionsmitglieder.
"Führen keine Gerichtsverfahren"
"Wir führen keine Gerichtsverfahren", hob Richterin Caroline List hervor. Die Kommissionsentscheidungen beruhten auf einer groben Plausibilitätsprüfung. List betonte, dass es sich bei den finanziellen Hilfen nicht um "Schweigegeld" handle: "Wir verwehren niemanden den Gerichtsweg." Dieser stünde auch nach einer Kommissionsentscheidung weiterhin offen.
Der Großteil der Betroffenen, denen von der Kommission eine finanzielle Hilfestellung zugesprochen wurde, war zu Beginn der Vorfälle zwischen zehn und 13 Jahre alt (45,8 Prozent). 32,3 Prozent waren zwischen sechs und neun Jahre alt und 11,5 Prozent älter als 14. Jünger als sechs Jahre waren weitere 10,4 Prozent.
Die Vorfälle fanden zum Großteil im Zeitraum von 1960 bis 1969 (39,6 Prozent) und von 1970 bis 1979 (21,9 Prozent) statt. 17,2 Prozent ereigneten sich in den Jahren von 1950 bis 1959, weitere 12,5 Prozent zwischen 1980 und 1989 sowie 5,7 Prozent vor 1950. Weitere 2,1 Prozent entfallen auf die Jahre von 1990 bis 1999. Zwei Vorfälle wurden seit 2000 gemeldet.
Udo Jesionek, Präsident der Opferschutzorganisation "Weißer Ring", ergänzte dazu, dass bei den Entscheidungen weder Verjährungsfristen noch Kausalität geprüft würden, sondern der Leitsatz "im Zweifel für das Opfer" gelte. Jesionek betonte auch die Präventionswirkung der Kommission.
Publizist Hubert Feichtlbauer hob in diesem Zusammenhang hervor, dass eine kirchlich eingesetzte Kommission "das tun kann, was ein staatliches Gericht vielfach nicht mehr kann": den Betroffenen unabhängig von einer Verjährungsfrist oder Beweislage helfen. "Unabhängigkeit heißt hier also auch Unabhängigkeit von staatlichen Verfahrensregeln."
Ulla Konrad, Präsidentin des Berufsverbands Österreichischer Psychologen, betonte eine "hohe Achtsamkeit" im Umgang mit den Betroffenen. Die Therapien umfassten in der Regel zwischen 40 und 100 Stunden und seien mit Trauma-Experten abgestimmt worden. Sie hätten zum Ziel, den Menschen ein Werkzeug zum Umgang mit dem Erlebten zu geben.
Auch wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Hilfestellungen über die beiden Einrichtungen wesentlich einfacher und in kürzerer Zeit erlangt würden, als dies in staatlichen Gerichtsverfahren möglich wäre. Die Beschlüsse der Opferschutzanwaltschaft seien bisher eins zu eins von der auszahlenden "Stiftung Opferschutz" übernommen worden, teilte Brigitte Bierlein, Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes, mit.
Staatliche "Koordinierungsstelle" notwendig
Erneut wurde auch die Notwendigkeit einer staatlichen "Koordinierungsstelle" betont. Der frühere Präsident des Wiener Stadtschulrats, Kurt Scholz, berichtete, dass man bezüglich nichtkirchlicher Fälle bereits im Gespräch mit dem Bildungsministerium und der Volksanwaltschaft sei.
Jugendpsychiater Reinhard Haller machte in einer schriftlichen Stellungnahme darauf aufmerksam, dass Missbrauch und Gewalt ein "gesamtgesellschaftliches Anliegen" sei: Durch die Tätigkeit der Kommission solle allen bewusst werden, dass Missbrauch und Gewalt nicht nur Kirchen betreffen, sondern auch andere Institutionen, etwa Vereine und auch Familien.
Werner Leixnering, Leiter der Abteilung Jugendpsychiatrie an der Landesnervenklinik Wagner-Jauregg Linz, erklärte, Konsequenz des Ganzen sei auch die Forderung, künftig vermehrt auf die persönliche Eignung jener Personen zu achten, die in den kirchlich-pastoralen Dienst genommen werden. Auch solle in Zukunft der Aus- und Weiterbildung größeres Augenmerk zukommen, z. B. durch Supervision.
Ausblick: 195 Entscheidungen stehen demnächst an
Die Arbeit der beiden Einrichtungen wird fortgesetzt: "Ich rechne damit, dass wir noch einige Jahre brauchen", sagte Klasnic. "Die Begleitung der Menschen endet ja nicht mit dem Thema Entschuldigung oder Auszahlung, sondern die Begleitung ist eine umfassende." So seien in den kommenden Monaten weitere 195 Entscheidungen zu erwarten.
Auch wurde eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Tätigkeiten angekündigt sowie Berichte in regelmäßigen Abständen. Ein erster detaillierter Bericht ist zum Jahreswechsel 2011/12 geplant.
Kirchliches Modell als Vorbild
Die Unabhängige Opferschutzanwaltschaft war die erste ihrer Art in Österreich. Zunächst von den Medien kritisch beäugt, machte das Modell mittlerweile aber Schule: Mittlerweile haben alle Bundesländer nach kirchlichem Vorbild selbst entsprechende Einrichtungen eingerichtet.