Neue EU-Grundrechts-Agentur in Wien ab 1. Jänner
Wien, 27.12.06 (KAP) Wien ist ab 1. Jänner 2007 Sitz der neuen EU-Grundrechts-Agentur. Die Agentur ersetzt - laut Beschluss der EU-Innenminister - die bisherige EU-Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Europa (EUMC), die ebenfalls in Wien angesiedelt war. Die Prüfung der Justiz- und Polizeizusammenarbeit der EU-Staaten ist in dem Mandat nicht verbindlich festgeschrieben. Die EU-Staaten können die Agentur damit freiwillig beauftragen.
Außenministerin Ursula Plassnik sprach von einem "Plus für den Menschenrechtsschutz in der Europäischen Union". Damit werde eine Lücke im System des Menschenrechtsschutzes in Europa geschlossen. Die neue Grundrechts-Agentur werde EU-Institutionen und Mitgliedsstaaten bei der Schaffung und Umsetzung von EU-Recht unterstützen und somit zur Einhaltung der Grundrechte durch die EU beitragen. "Ziel der Agentur ist eine lückenlos grundrechtskonforme und bürgernahe EU. Damit wird sie auch den einzelnen Bürgern einen Mehrwert bringen", so Plaßnik. Ein Schwerpunkt bleibe die Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, wie sie schon bisher von der Wiener Beobachtungsstelle wahrgenommen wurde. Der künftigen Agentur würden auch neue Instrumente in die Hand gegeben, um die rasche Übernahme von EU-Grundrechtsstandards durch die Beitrittsländer sicher zu stellen.
Anlässlich des Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember hatte Plaßnik erklärt: "Das konsequente Engagement für einen besseren Menschenrechtsschutz ist ein Dauerauftrag für uns alle und ein Kernziel der österreichischen Außenpolitik". Österreich werde auch weiterhin gemeinsam mit der EU ein Anwalt für Menschen in Not und unter Bedrohung bleiben. Ein besonderer Schwerpunkt gelte dem Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen an Frauen.
Das Personal der Stelle soll von derzeit rund 30 auf 100 Personen aufgestockt werden. Die Zuständigkeiten der neuen Grundrechts-Agentur bleiben begrenzt und haben vorerst im Prinzip nur beratenden Charakter.
Die neue Agentur wird zwar nach ihrem Mandat unabhängig und weisungsfrei sein. Ihr Programm wird aber von den Regierungen der EU-Staaten beschlossen und damit vorgegeben.
Die EU-Grundrechtsagentur soll zunächst drei Jahre lang zur Probe arbeiten. Dann ist eine Prüfung geplant. Nach dieser Prüfung könnte die Agentur eventuell Befugnisse für rechtsverbindliche Entscheidungen bekommen. Vor allem Großbritannien hat sich bisher dagegen ausgesprochen, der Agentur auch eine Zusammenarbeit mit der Polizei zu ermöglichen.
Eine wichtige Rolle soll die neue EU-Stelle in Wien aber in Kernkompetenzen der Union wie beim Asylrecht, in Visafragen oder bei der Freizügigkeit von Arbeitnehmer spielen. Auch Jahresberichte zum Rassismus in der EU sollen weiter erstellt werden. (Informationen: EUMC/Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, 1060 Wien, Rahlgasse 3, Tel.: 580.30/0, Fax: 580.30/699, E-Mail: information@eumc.europa.eu, Internet: http://eumc.europa.eu/eumc/index.php).