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Aktion Leben begrüßt EGMR-Urteil zur Eizellspende

Österreichisches Samen- und Eizellspende-Verbot kein Verstoß gegen Menschenrechtskonvention - Kronthaler: "Hilfen dürfen nicht auf Kosten anderer Menschen gehen"

mehr: Kathpress

04.11.2011


Große Kammer des EGMR: Österreichisches Samen- und Eizellspende-Verbot kein Verstoß gegen Menschenrechtskonvention - Aktion-Leben-Generalsekrtärin Kronthaler: "Hilfen dürfen nicht auf Kosten anderer Menschen gehen"


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Straßburg-Wien, 03.11.2011 (KAP) Mit großer Erleichterung hat die Aktion Leben auf das am Donnerstag veröffentlichte Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im jüngsten Verfahren zum österreichischen Verbot von Samen- und Eizellspenden bei künstlicher Befruchtung reagiert. Das Urteil bestätige die Sorge, dass Eizellspenden "nicht harmlos" seien, da sie oftmals mit der Ausnutzung von Frauen in Notsituationen einhergehen, so die Generalsekretärin der Organisation, Martina Kronthaler, in einer ersten Reaktion gegenüber "Kathpress". Zugleich seien die psychischen Folgen für Kinder mit zwei biologischen Müttern - der Spenderin und der austragenden Frau - bislang ein kaum erforschtes Gebiet.


Der EGMR hatte bekannt gegeben, dass das österreichische Verbot von Samen- und Eizellspenden bei der künstlichen Befruchtung nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Österreich habe seinen Beurteilungsspielraum weder mit Blick auf das Verbot von Eizellspenden zum Zweck der künstlichen Befruchtung noch mit Blick auf das Verbot von Samenspenden für die In-Vitro-Befruchtung überschritten, urteilten die Straßburger Richter.


Damit wies die aus 17 Richtern bestehende Große Kammer die Klage zweier verheirateter Paare aus Österreich ab. Im April 2010 hatte eine sieben Richter zählende Kammer das Verbot noch als unzulässig bezeichnet. Aktion Leben hatte die österreichische Berufung durch eine Drittintervention unterstützt.


"Selbstverständlich ist unerfüllter Kinderwunsch ein schwieriges Thema, für das wir Hilfen bereitstellen müssen", so Kronthaler weiter; "aber diese Hilfen dürfen nicht auf Kosten anderer Menschen gehen". So stelle gerade die Eizellspende mittlerweile eine regelrechte Industrie dar, mit Vernetzungen über ganz Europa. Die Frage des Kindeswohls oder der Ausbeutung der Frauen gerade in ärmeren Ländern werde in der Debatte viel zu wenig beachtet.


Nachgehen möchte Aktion Leben dieser Thematik mit einer Tagung zum Thema "Die Eizellspende - Schafft sie mehr Probleme, als sie löst?" am 17. November in Wien. (Infos: www.aktionleben.at)


EGMR: Grundlegende Bedenken berechtigt


Geklagt hatten zwei Paare aus Österreich, die keine Kinder bekommen können. In einem Fall wäre eine Eizell-, im anderen Fall eine Samenspende einer dritten Person erforderlich gewesen, um eine künstliche Befruchtung zu ermöglichen. Das österreichische Recht erlaubt künstliche Befruchtung aber nur mit Samen- und Eizellen der Ehepartner oder der Partner einer stabilen Gemeinschaft. Die Kläger sahen darin einen Verstoß gegen das Recht auf Familienleben und eine verbotene Diskriminierung.


Die Richter betonten in ihrem aktuellen Urteil, der österreichische Gesetzgeber habe künstliche Befruchtung nicht völlig ausgeschlossen, da er bestimmte Methoden erlaube. Zwar sei in den Mitgliedstaaten des Europarates ein klarer Trend zu verzeichnen, Keimzellspenden zum Zweck der In-Vitro-Fertilisation zu erlauben. Dies enge den Beurteilungsspielraum einzelner Staaten jedoch nicht ein, heißt es in der Urteilsbegründung. Der österreichische Gesetzgeber sei bei seinem Verbot vor allem vom Ziel geleitet gewesen, das zivilrechtliche Prinzip aufrechtzuerhalten, dass die Identität der Mutter immer sicher feststeht.


Die Richter hoben zudem die Berechtigung "grundlegender Bedenken" des österreichischen Gesetzgebers hervor, wonach Keimzellspenden, die den Einsatz Dritter mit sich bringen, "in der österreichischen Gesellschaft ein höchst umstrittenes Thema" seien. Das Thema werfe "komplexe ethische Fragen auf, zu denen noch kein Konsens besteht". Der Gesetzgeber habe die bestehenden Regelungen sorgsam abgewogen und sich um eine Vereinbarung der gesellschaftlichen Realitäten mit seiner grundsätzlichen Herangehensweise bemüht, heißt es in der Begründung.


Gleichzeitig wies der Gerichtshof darauf hin, dass es nach österreichischem Recht nicht verboten ist, sich im Ausland einer Fruchtbarkeitsbehandlung mit Hilfe von Methoden zu unterziehen, die in Österreich nicht erlaubt sind. Gegen die Entscheidung der Großen Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs sind keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich.


Bischof Küng "sehr erleichtert"


"Sehr erleichtert" zeigte sich in einer Reaktion gegenüber "Kathpress" auch der St. Pöltner Diözesanbischof Klaus Küng über das EGMR-Urteil. "Diese Entscheidung achtet das natürliche Bedürfnis eines jeden Menschen, zu wissen, wer sein leiblicher Vater und seine leibliche Mutter ist", so der in der Österreichischen Bischofskonferenz für Familienfragen und Bioethik zuständige Bischof.


Erst vor wenigen Tagen hatte Bischof Küng in einem Onlineinterview der Zeitschrift "Datum" klar Stellung gegen die Überlegungen von Gesundheitsminister Stöger bezogen, künstliche Befruchtung auch für alleinstehende Frauen und lesbische Paare zu ermöglichen. Das Kind habe "das Recht auf Vater und Mutter, um sich bestmöglich entwickeln zu können", so Küng gegenüber "Datum".


Die Gesellschaft brauche dringend mehr Kinder, "aber nicht jeder Weg ist zur Erreichung dieses Zieles gut", so Küng. Man könne solche Ziele nicht auf dem Rücken des Kindeswohles erreichen.


Deutsche Bischöfe sehen "deutliches Signal"


Begrüßt wird das aktuelle EGMR-Urteil zu Fragen der Eizell- und Samenspende auch von den deutschen Bischöfen. Mit der Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes werde der Schutz der Menschenwürde gestärkt, erklärte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, am Donnerstag in Bonn. Die Richter hätten mit ihrem Urteil ein "deutliches Signal gegen eine Verzweckung des Menschen" gesetzt.




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