Österreich bei Familienleistungen nur Mittelmaß
Katholischer Familienverband: Laut OECD-Studie unter 33 OECD-Mitgliedsstaaten nur an 16. Stelle - Forderung nach Teuerungsanpassung von Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe
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Wien, 25.11.2011 (KAP) Österreich ist im internationalen Staatenvergleich bei Familienleistungen nur Mittelmaß. Das geht aus einer OECD-Studie hervor, die der Katholische Familienverband Österreichs (KFÖ) am Freitag in Wien präsentierte. Demnach landet Österreich unter den 33 OECD-Mitgliedsstaaten an 16. Stelle. Die Studie "Doing Better for Families" der OECD wurde im Mai 2011 veröffentlicht und schlüsselt jene öffentlichen Gelder auf, die Familien zugute kommen: direkte Geldleistungen, Dienstleistungen und steuerliche Vergünstigungen. "Die Behauptung, dass Österreich in Europa bei den Familienleistungen im Spitzenfeld liegt, hat sich damit endgültig als Mythos erwiesen", so KFÖ-Präsident Alfred Trendl bei der Präsentation wörtlich.
Da die neuen Budgetpläne der Regierung weitere Einsparungen bei den Familien um rund 300 Millionen Euro vorsehen, dürfte Österreich im Ranking künftig wohl noch weiter abrutschen, sagte Trendl.
Er bekräftigte auch die Kritik des Familienverbandes, dass die Familienleistungen nicht valorisiert würden. So sei das Kinderbetreuungsgeld vor zehn Jahren eingeführt und seither nicht mehr an die allgemeine Teuerung angepasst worden. Dadurch sei es für die Familien zu einem Wertverlust von 25 Prozent gekommen. Noch schlimmer stelle sich die Situation bei der Familienbeihilfe darf, so Trendl, der hier wörtlich von einem Skandal sprach. Die Familienbeihilfe sei in den vergangenen 20 Jahren um gerade einmal elf Prozent erhöht worden. Die Familienbeihilfe sei damit um 37 Prozent weniger wert als vor 20 Jahren, wetterte Trendl.
Er verwies zum Vergleich darauf, dass der Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende im selben Zeitraum um 96 Prozent erhöht wurde, der Ausgleichszulagenrichtsatz für Paare um 105 Prozent.
Der Familienverband fordert daher eine sofortige Erhöhung der Familienbeihilfe um zehn Prozent. Dabei gehe es nicht darum, dass Familien künftig unverhältnismäßig viel bekommen, sondern dass lediglich Wertverluste vermieden werden, hielt Trendl fest.
Herbe Kritik übte der KFÖ-Präsident auch daran, dass die Familienbeihilfe für Studierende nur mehr bis zum 24. Geburtstag ausbezahlt wird statt wie zuvor bis zum 26. Geburtstag. Diese Regelung sei verfassungsrechtlich problematisch. Man werde deshalb eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einreichen. Der KFÖ-Präsident begründete dies u.a. damit, dass es auch für Eltern Unterhaltspflicht gebe, solange sich Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung befinden und noch kein ausreichendes eigenens Einkommen hätten.
Weitere Infos: www.familie.at