10 Jahre Kinderbetreuungsgeld: Anlass für Reformen
Katholischer Familienverband: Kinderbetreuungsgeld ist "familienpolitischer Meilenstein" - Valorisierung und Neuberechnung der Zuverdienstgrenze gefordert
Image (img2) invalid or missing |
|
Wien, 28.12.2011 (KAP) Die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes vor genau zehn Jahren, am 1. Jänner 2002, markiert laut Katholischem Familienverband (KFÖ) einen "familienpolitischen Meilenstein". Damit werde Kinderbetreuung durch die Eltern erstmals "ansatzweise finanziell abgegolten und als gesellschaftlich bedeutsame Leistung anerkannt", würdigte KFÖ-Präsident Alfred Trendl in einer Aussendung am Mittwoch. Bei der Einführung sei das Kinderbetreuungsgeld noch politisch umkämpft gewesen - beschlossen wurde es im Jahr 2000 mit den Stimmen der damals regierenden ÖVP und FPÖ -, nun stünden alle Parteien hinter dieser Familienleistung, so Trendl. Freilich müsse das 10-Jahr-Jubiläum auch Anlass sein, um "notwendige Reformen" zu thematisieren.
Das Kinderbetreuungsgeld dient der finanziellen Unterstützung von Eltern während der Kleinkindphase: Es handelt sich um monatliche Zuwendungen in verschiedenen Varianten, die bis maximal zum 36. Lebensmonat des Kindes gewährt wird. Damit sollte ermöglicht werden, dass Kinder bis zum Eintritt in den Kindergarten von einem Elternteil betreut werden können.
Reformbedarf bei Inflationsanpassung
Reformbedarf sieht der KFÖ-Präsident bei der Inflationsanpassung: In den letzten Jahren sei das Kinderbetreuungsgeld genauso wenig wie die Familienbeihilfe valorisiert worden. "Beim Kinderbetreuungsgeld beträgt der Wertverlust daher bereits 23 Prozent", machte KFÖ-Präsident Trendl aufmerksam. Er forderte, "diese Ungerechtigkeit bei den Familienleistungen umgehend zu beseitigen".
Auch bei der derzeitigen Berechnung der Zuverdienstgrenze gebe es Mängel, kritisierte Trendl: "Diese wurde vor allem aus budgetären Gründen eingeführt und sollte zumindest bei den pauschalen Varianten auch wieder abgeschafft werden".
Die Bundesländer möchte der Katholische Familienverband mehr in die Pflicht nehmen: Obwohl die Mitarbeiter der Länder Kinderbetreuungsgeld beziehen, zahlen die Länder nichts in den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) ein, aus dem u.a. das Kinderbetreuungsgeld finanziert wird. Es wäre "nur gerecht, wenn die Bundesländer den anteiligen Beitrag in den FLAF einzahlen", so Trendl.
2002 brachte viele Verbesserungen
Der KFÖ-Präsident erinnerte an wesentliche Neuerungen, die mit der Einführung des Kinderbetreuungs- statt des Karenzgeldes verbunden waren: Es verbreiterte sich der Bezieherkreis, da die Betreuungsleistung den Anspruch begründet; ob die Eltern vorher erwerbstätig waren oder nicht, ist irrelevant. Damit erhalten auch Schülerinnen, Studentinnen, Selbstständige, Bäuerinnen, Hausfrauen, geringfügig Beschäftigte und freie Dienstnehmerinnen Kinderbetreuungsgeld.
Auch die Wahlfreiheit habe sich vergrößert: Eltern können sich entscheiden, ob sie das Geld zur Abgeltung ihrer eigenen Betreuungsleistungen oder für außerhäusliche Betreuung verwenden.
Durch mehr Zuverdienstmöglichkeiten habe sich auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert, so der KFÖ weiter. Und: Seit 2002 sind Kindererziehungszeiten pensionsbegründend, die Bezugsdauer habe sich verlängert und sei mit einer Krankenversicherung verbunden.
Im November 2011 bezogen 141.839 Personen Kinderbetreuungsgeld, zwei Drittel davon entschieden sich für die Langvariante von 30 plus 6 Monaten bei geteilter Betreuung, informierte der KFÖ. "Auffallend ist, dass mehr als die Hälfte der Väter die Langvariante bevorzugt", so Trendl. "Die verschiedenen möglichen Varianten beim Kinderbetreuungsgeld respektieren die unterschiedlichen Bedürfnisse der Eltern am besten. Mich freut es, dass die Väterbeteiligung weiter steigt", sagte Trendl.