Kirchenbeitrag: Ab 2012 bis zu 400 Euro absetzbar
Katholische Kirche informiert ab Jänner unter dem Slogan "Steuern sparen mit ihrem Kirchenbeitrag"
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Wien, 30.12.11 (KAP) Das neue Jahr bringt für viele Steuerzahler in Österreich eine spürbare Erleichterung: Ab 2012 sind Kirchenbeiträge bis zu einer Höhe von 400 Euro steuerlich absetzbar und können so über die Arbeitnehmerveranlagung teilweise wieder vom Fiskus zurückgeholt werden. Betroffen davon sind die Pflichtbeiträge an die katholische, evangelische und altkatholische Kirche. "Damit diese Steuervergünstigung bekannter wird, startet die katholische Kirche ab Jänner eine Informationsaktion", kündigte Josef Weiss von der Finanzkammer der Erzdiözese Wien am Freitag gegenüber "Kathpress" an.
Mit dem Slogan "Steuern sparen mit ihrem Kirchenbeitrag" auf Plakaten werde ab Jänner österreichweit in Pfarren und Kirchenbeitragsstellen über die steuerliche Absetzbarkeit informieren, so Weiss. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass diese Vergünstigung für 2012 gilt und daher erst ab Jänner 2013 im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für 2012 geltend gemacht werden kann.
Die Verdoppelung des Absetzbetrages beim Kirchenbeitrag wurde mit dem Abgabenänderungsgesetz 2011 beschlossen. Im Zuge dessen kam es auch zu einer Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit für Spenden für den Umweltschutz, Tierheime und die Feuerwehr.
Mit einem "großen Dank an die Regierung im Namen der rund 3,7 Millionen kirchenbeitragszahlenden Katholiken" reagierte Kardinal Christoph Schönborn schon Ende Mai auf den positiven Beschluss der Regierungsparteien. Mit der Verdoppelung der steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags setze die Regierung "ein starkes Zeichen der Wertschätzung hinsichtlich der Leistungen der christlichen Kirchen für die ganze Gesellschaft," so der Vorsitzende der Bischofskonferenz damals.
Haupteinnahmequelle der Kirchen
Die jährlich rund 395 Millionen Euro an Kirchenbeiträgen sind die finanzielle Haupteinnahmequelle der katholischen Kirche in Österreich. Die Beiträge der Kirchenmitglieder machen in allen Diözesen den "Löwen-Anteil" der Budgets aus und ermöglichen damit das flächendeckende Seelsorge-, Sozial- und Bildungsangebot der Kirche.
Steuerlich begünstigt sind die Kirchenbeiträge von Mitgliedern der katholischen, der evangelischen und der altkatholischen Kirche in Österreich.
In der katholischen Kirche wird der Kirchenbeitrag über die Kirchenbeitragsstellen eingehoben. Er beträgt 1,1 Prozent des steuerpflichtigen Jahreseinkommens, abzüglich eines Absatzbetrages von 50 Euro. Hinzu kommen, je nach den Lebensumständen der Kirchenmitglieder, diverse individuelle Ermäßigungen, etwa für Alleinverdiener, Kinder, Senioren oder bei außergewöhnlichen Belastungen.
Die steuerliche Geltendmachung des Kirchenbeitrags erfolgt über das Finanzamt. Sie geschieht bei Arbeitnehmern im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung und bei Selbstständigen im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Bei der Steuererklärung muss lediglich die Höhe des Kirchenbeitrags bis künftig maximal 400 Euro als "Sonderausgabe" angegeben werden. Ein Beleg darüber muss nicht an das Finanzamt gesendet werden.
Informationen: www.kirchenbeitrag.at