"Würde der Person muss Basis politischen Handelns sein"
Wien, 18.1.07 (KAP) Die "Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände" (AKV) begrüßt, dass die Menschenrechte in der Regierungserklärung der neuen Bundesregierung ausdrücklich genannt sind und daher Grundlage der politischen Arbeit sein sollen. Die Menschenrechte seien noch nie in einer österreichischen Regierungserklärung, und das an prominenter Stelle, genannt worden; auch im internationalen Bereich dürfte dies beispielgebend sein, wurde am Donnerstag in einer AKV-Presseaussendung betont. Die ausdrückliche Nennung der Menschenrechte wecke die Erwartung, dass nicht nur pragmatische Überlegungen letztes Kriterium des politischen Handelns sein werden, sondern die Würde der Person Basis und Sinn aller Gestaltung des Gemeinwesens, auf nationaler wie internationaler Ebene, sein soll, heißt es in der AKV-Erklärung.
Zugleich kritisiert die "Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände", dass einige Aussagen von Regierungsmitgliedern dieser Grundposition nicht entsprechen. Dies gelte etwa, wenn Justizministerin Maria Berger meine, Rechte ganz generell wesentlich auch vom Verhalten der Gesellschaft abhängig zu machen. Dem hält die AKV entgegen: "Ethik ist nicht mehrheitsfähig! Menschenrechte sind nicht disponibel, sie stehen jedem Menschen zu, auch wenn sich keine Mehrheit dafür finden ließe".
Auch jüngste Äußerungen von Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky zu Familie und vor allem zu Kindern könnten aus einem verkürzten Menschenbild stammen, das nicht alle Dimensionen der Person angemessen wertet, bedauert die AKV. Daraus könnte auch eine Beschränkung der Menschenrechte im Bereich Kinder und Familie gefolgert werden. Fazit der AKV: "Es bleibt daher zu hoffen, dass man sich in Zukunft der Bedeutung der Würde des Menschen auch im politischen Alltag bewusst bleibt".