Kein Kirchenrechts-Verfahren gegen früheren Domprediger
Nach Entscheid der vatikanischen Glaubenskongregation ist Peter Hofer demnächst wieder als Pfarrer tätig
Salzburg, 02.02.2012 (KAP) Die vatikanische Glaubenskongregation hat entschieden, dass gegen den früheren Salzburger Domprediger Peter Hofer, gegen den im Vorjahr Missbrauchsvorwürfe laut wurden, kein kirchenrechtliches Verfahren durchzuführen ist. Das hat die Erzdiözese Salzburg am Donnerstag in einer Presseaussendung mitgeteilt.
Nach Missbrauchsvorwürfen hatte sich der ehemalige Domprediger und Pfarrprovisor von St. Jakob am Thurn, Peter Hofer, im März 2011 von sämtlichen Funktionen zurückgezogen.
Ein kirchenrechtliches Vorverfahren sei im Salzburger Diözesan- und Metropolitangericht abgewickelt und die Akten zur Glaubenskongregation in den Vatikan übermittelt worden. Die Vorwürfe seien dann laut geltendem kirchlichem Recht durch die Glaubenskongregation ausführlich untersucht worden. Das Ergebnis liege nun vor.
Wörtlich hieß es in der Stellungnahme der Erzdiözese Salzburg: "Alle Vorhalte wurden im Blick auf die einschlägigen Normen gewissenhaft geprüft. Die Glaubenskongregation stellt nunmehr dazu fest, dass gegen Peter Hofer kein kanonisches Strafverfahren eingeleitet wird."
Unter Berücksichtigung dieses Erkenntnisses habe Erzbischof Alois Kothgasser entschieden, dass Peter Hofer ab Aschermittwoch, 22. Februar, als Pfarrprovisor nach St. Jakob am Thurn zurückkehren kann.
Hofer hatte stets den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs zurückgewiesen: Er haben mit der Klägerin - einer zum Zeitpunkt des Aufkommens der Vorwürfe 47-jährigen Salzburgerin - eine "intime Beziehung" unterhalten, zu dem Zeitpunkt sei sie jedoch bereits volljährig gewesen, sagte Hofer bei einer Pressekonferenz am 11. März des Vorjahres.