Katholiken wählen 30.000 Pfarrgemeinderatsmitglieder
Wahl steht unter dem Motto "Gut, dass es die Pfarre gibt"
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Wien, 08.03.12 (KAP) Am 18. März werden in ganz Österreich rund 30.000 Pfarrgemeinderatsmitglieder neu gewählt. Laut Schätzungen sind rund 4,5 Millionen der österreichweit 5,4 Millionen Katholiken bei den Pfarrgemeinderatswahlen 2012 unter dem Motto "Gut, dass es die Pfarre gibt" stimmberechtigt. In 3.000 Pfarren wählen sie ihre Vertreter in den Pfarrgemeinderäten (PGR) für die kommenden fünf Jahre. Der Pfarrgemeinderat unterstützt den Pfarrer bei der Leitung der Pfarre. In dem Gremium werden die wesentlichen Fragen zu Seelsorge und Organisation einer Pfarre besprochen.
Bei den bisher letzten Pfarrgemeinderatswahlen im März 2007 machte rund jeder fünfte wahlberechtigte Katholik (20,32 Prozent) von seinem Stimmrecht Gebrauch. Insgesamt wurden vor fünf Jahren mehr als 945.000 Stimmen von katholischen Inländern und in Österreich lebenden katholischen Ausländer gezählt und exakt 28.806 Mandate vergeben. Der Anteil der Frauen unter den Pfarrmandataren stieg mit 54,5 Prozent auf den bisher höchsten Wert der PGR-Wahl-Geschichte. Beinahe jedes zweite Pfarrgemeinderatsmitglied wurde neu in das Gremium gewählt.
Unterstützt von den österreichischen Bischöfen und zahlreichen Laienvertretern rufen die Pfarren in diesen Tagen zur Beteiligung an den Wahlen am 18. März auf. Der Pfarrgemeinderat trage Verantwortung "für Leben und Entwicklung" der Pfarren, betont etwa der österreichische "Pfarrgemeinderatsbischof" Alois Schwarz in einem Hirtenwort. "Zusammen mit dem Pfarrer gestalten gewählte Frauen und Männer das Pfarrleben als Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung aller Gläubigen", so der Kärntner Diözesanbischof, der in der Bischofskonferenz als Referatsbischof für die Pfarrgemeinden zuständig ist.
Kirchliches Wahlrecht
Das kirchliche Wahlrecht in den einzelnen Diözesen räumt den Wahlberechtigten mehr Mitsprache ein als bei politischen Wahlen. So werden die Katholiken in manchen Diözesen schon ab dem 14. Lebensjahr zur Urne zugelassen, in anderen ab 16. Wählbar sind in der Regel gefirmte Katholiken ab dem 16. Lebensjahr, vereinzelt ab dem 14. Lebensjahr.
Auch katholische Immigranten haben unabhängig von ihrer Staatszugehörigkeit das aktive wie das passive Wahlrecht. Außerdem gilt in manchen Diözesen ein sogenanntes "Kinderstimmrecht". Es ermöglicht Eltern, in Vertretung ihrer noch nicht wahlberechtigten Kinder abzustimmen. Mutter und Vater geben dabei für jedes Kind jeweils eine halbe Stimme ab. Alleinerzieher haben für jedes Kind eine ganze Stimme.
Gewählt wird in den einzelnen Pfarren nach unterschiedlichsten Modellen. Die PGR-Wahlordnungen der Diözesen sehen als Varianten u. a. Wahlmodelle mit Namenslisten oder die Möglichkeit zu einer Urwahl vor; bei letzterer benennen die Wahlberechtigten am Tag der Wahl Personen, die ihnen geeignet erscheinen. Erwartet wird, dass sich heuer der schon 2007 beobachtete Trend zur Briefwahl fortsetzt. Für jene Pfarren, in denen per Briefwahl abgestimmt wird, wurden rund eine Million Briefwahlkuverts gedruckt.
Die Pfarrgemeinderäte in der heutigen Form wurden nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil eingeführt, um der Mitverantwortung der Laien in der Kirche Ausdruck zu geben. Die ersten Pfarrgemeinderäte wählten die Katholiken 1969 in der Erzdiözese Salzburg und in der Diözese Graz-Seckau. Seit 1987 gibt es einen einheitlichen Wahltermin für alle österreichischen Diözesen.
Insgesamt gehören den Pfarrgemeinderäten österreichweit rund 45.000 Personen an. Neben den gewählten Mitgliedern setzen sich die Räte auch aus amtlichen, entsandten und berufenen Mitgliedern zusammen. Rund zwei Drittel der Mitglieder werden aber durch die Wahl ermittelt.
Infos: www.pfarrgemeinderat.at