Politik soll vorgeburtlicher Selektion entgegenwirken
Bischofskonferenz erinnert zum Welttag der Menschen mit Down-Syndrom (21. März) an "unendlichen Wert und unantastbare Würde jedes Menschen"
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Wien, 23.03.2012 (KAP) Die österreichischen Bischöfe rufen die politischen Verantwortungsträger des Landes zu einem klaren Votum gegen eine vorgeburtliche Selektion von Menschen mit Behinderung auf. Es dürfe nicht zugelassen werden, "dass Menschen schon vor der Geburt mit dem Argument der Vermeidung von Krankheit und Behinderung selektiert werden", heißt es in einer Presseerklärung der Bischofskonferenz im Anschluss an ihre Frühjahrsvollversammlung vom 19. bis 22. März in Tainach/Tinje. Dagegen müsse der "unendliche Wert und die unantastbare Würde jedes Menschen" betont werden. Anlass des Einspruchs der Bischöfe ist der Tag der Menschen mit Down-Syndrom, der jährlich weltweit am 21. März begangen wird.
Mit Sorge beobachten die Bischöfe, dass die Diagnose eines Down-Syndrom-Kindes in rund 90 Prozent der Fälle zu einem Schwangerschaftsabbruch führt. Die diagnostischen Methoden würden hier einmal mehr so eingesetzt, dass ihr Ziel "nicht die Heilung, sondern die Selektion vor der Geburt" sei. Verschärft werde diese Entwicklung noch durch die gesetzliche Möglichkeit, die Abtreibung eines Kindes mit Behinderung bis unmittelbar vor der Geburt vorzunehmen. Diese Entwicklung verstärke "zusehends der gesellschaftliche Druck auf Menschen mit Down-Syndrom oder anderen Behinderungen".
Den von Trisomie-21 betroffenen Menschen und ihren Angehörigen bekunden die Bischöfe "Verbundenheit, Respekt und Liebe". Gerade die Kirche setze sich dafür ein, sie von Anfang an zu fördern und ihnen zu helfen. Daher "unterstützen und bekräftigen die Bischöfe alle Initiativen in Politik und Gesellschaft, um die volle Anerkennung und Wertschätzung" dieser Menschen "zu sichern". Als Bekräftigung und "große Hilfe" im Einsatz für die Betroffenen könnten auch die "klaren Worte von Vizekanzler Michael Spindelegger und anderen Politikern" zum diesjährigen Welttag der Menschen mit Down-Syndrom betrachtet werden, heißt es von Seiten der österreichischen Bischöfe.
Spindelegger hatte u.a. erklärt, jegliche Abwägungen, die darauf abzielen, den Wert eines Menschen oder seine Schutzwürdigkeit an das Vorhandensein bestimmter Qualitäten oder Fähigkeiten zu knüpfen, seien "strikt abzulehnen".
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Kardinal Schönborn berichtete bei einer Pressekonferenz am 23. März über die Beratungen der Österreichischen Bischofskonferenz vom 19. bis 22. März 2012 in Tainach/Tinje. Im Zentrum der Beratungen standen u.a. die PGR-Wahlen, die Pfarrer-Initiative, der Lebensschutz und das "Jahr des Glaubens" |
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