IVF: Bioethische Differenzen nicht einebnen
Moraltheologe Beck widerspricht als Mitglied der Bioethikkommission der Darstellung, das Gremium hätte "grünes Licht" zur künstlichen Befruchtung für gleichgeschlechtliche Paare gegeben
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Wien 25.04.2012 (KAP) Bioethische Differenzen in der Frage der In-vitro-Fertilisation dürfen nicht eingeebnet werden, Diskussionen über künstliche Befruchtung solle man "ermöglichen, aber nicht ersetzen": Das hat der Wiener Moraltheologe Matthias Beck als Mitglied der Bioethikkommission am Bundeskanzleramt in einem Gastkommentar in der Tageszeitung "Die Presse" eingemahnt. Vorausgegangen war ein "falsch" und "irreführend" eingeleiteter Bericht der "Presse" über die Stellungnahme der Bioethikkommission zur In-vitro-Fertilisation für gleichgeschlechtliche Paare und alleinstehende Frauen.
"Nicht korrekt" sei die Mitteilung, dass die Bioethikkommission hier "grünes Licht" erteilt habe und keine Einwände gegen künstliche Befruchtung für lesbische Paare und alleinstehende Frauen habe, so Beck. Der Theologe und Mediziner wies darauf hin, dass zwar die Mehrheit der 25-köpfigen Kommission die genannte Auffassung teile, es aber auch eine vom Mehrheitsvotum abweichende Stellungnahme gebe, die auch Beck vertritt: "Es wäre nur fair, beide Positionen der Öffentlichkeit bekannt zu machen."
Beck erinnerte daran, dass der Verfassungsgerichtshof um eine ethische - "und nicht rechtliche" - Stellungnahme der Bioethikkommission zur In-vitro-Fertilisation gebeten hatte. Die ethischen Argumente sollten die Grundlage für eine rechtliche Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes sein. "Grünes Licht" zu geben sei nicht Aufgabe des Gremiums. Anzustreben sei vielmehr eine breite öffentliche Debatte, die auch Gegenpositionen nicht beiseite schiebt. Als Vorbild nannte Beck den Deutschen Ethikrat, der mit einer "sehr differenzierten Stellungnahme" zur Präimplantationsdiagnostik (PID) eine solche Debatte ausgelöst hatte.
"Ethische Urteile lassen sich nicht durch Abstimmungen herbeiführen, sondern sind getragen von der Qualität der Argumente", betonte Beck. Die Bioethikkommission sollte sich an diesbezüglichen internationalen Standards orientieren. "Sonst müsste sie sich den Vorwurf gefallen lassen, nur mehr Feigenblatt für (partei)politisch schon längst getroffene Entscheidungen zu sein."
"Kinder haben ein Recht auf Eltern - nicht umgekehrt"
Ein Beispiel für differenzierte Auseinandersetzung mit dem Mehrheitsvotum der Bioethikkommission bietet das kirchliche "Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik" (Imabe). Am Dienstag veröffentlichte es eine Stellungnahme zum Vorschlag zur Liberalisierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes. Dass 19 Mitglieder der Bioethikkommission der Ansicht sind, dass "kein Grund vorliegt, der die derzeitige gesetzliche Beschränkung zulässiger Maßnahmen der Fortpflanzungsmedizin auf - erstens - nicht alleinstehende Partner (bzw. auf Ehegatten) - und zweitens - verschiedenen Geschlechtes zu rechtfertigen vermag", teile "Imabe" nicht. "Es gäbe sehr wohl gewichtige Gründe, die geltende gesetzliche Regelung aufrechtzuerhalten, in erster Linie 'das Wohl des Kindes'", heißt es auf der Webseite des Instituts (www.imabe.org/index.php?id=1704). Ein Hauptargument: "Kinder haben ein Recht auf Vater und Mutter - nicht umgekehrt."
Dieser Sichtweise sind neben "Imabe" auch schon der in der Österreichischen Bischofskonferenz für Lebensschutz und Familie zuständigen St. Pöltner Bischof Klaus Küng, der Katholische Familienverband Österreichs und die "Aktion Leben" gefolgt.
Österreich soll eigenen Weg gehen
Österreich soll nicht alle Tendenzen, die aus anderen europäischen Ländern kommen, übernehmen. Diesen Appell an die Politik richtete Stephanie Merckens, Juristin und Mitglied der österreichischen Bioethikkommission, am Dienstag bei einer Informationsveranstaltung der ökumenischen "Lebenskonferenz" im St. Pöltner Bildungshaus St. Hippolyt. Dass Österreich erfolgreich auch manch eigenen Weg gehen könne, zeige sich etwa am Beispiel der Atomkraft oder an der Vorliebe für Bio-Produkte.
In der Frage der künstlichen Befruchtung seien komplizierte Sachverhalte zu berücksichtigen; Merckens wies auf das ethische "Dilemma" hin, dass Embryonen bei der In-vitro-Fertilisation (IVF) vernichtet würden, obwohl darin schon ein Mensch grundgelegt sei. IVF könne aber auch die Gesundheit der Frauen schädigen: etwa durch Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder einen erhöhten Hormonspiegel.
Weitere brennende bioethische Themen sind laut Merckens derzeit die Eizellen- und Samenspenden, die Stammzellgesetzgebung und die Präimplantationsdiagnostik (PID).
Unliebsames bleibt unter Verschluss
Vor Möglichkeiten humanbiologischer Manipulationen warnte in St. Pölten auch Moraltheologe Matthias Beck. Diese könnten letztlich bis zu Mensch-Tier-Wesen führen. Beck kritisierte, dass viele Studien etwa von Pharma-Unternehmen unter Verschluss blieben und nur positive Ergebnisse veröffentlicht würden. Auch der Medizinethiker plädiert dafür, Verantwortung zu übernehmen und Stellung zu beziehen anstatt zu schweigen. Jeder Mensch habe Würde und sei einzigartig, seine Verzweckung etwa durch Geschäftemacherei mit Blut, Eizellen oder Organen daher abzulehnen.
Susanne Kummer, Journalistin und "Imabe"-Vertreterin, stellte die Problematik der Spendung von Eizellen dar. Vielfach würden Frauen in labilen Situationen ausgenutzt. Kummer wies auf den bestehenden großen Markt hin, mittels Katalog könnten Eigenschaften der gespendeten Eizelle gewählt werden. Als einen der wichtigsten Gründe für den gestiegenen Eizellenbedarfs nannte Kummer den Kinderwunsch von Frauen über 50 Jahren.
Die "Lebenskonferenz" vereint Vertreter von Kirchen und Bekenntnisgemeinschaften, christlichen Bewegungen sowie kirchlichen und familienpolitischen Einrichtungen, deren gemeinsames Ziel der umfassende Schutz des menschlichen Lebens ist.