In-vitro-Fertilisation: "Es fehlt eine öffentliche Debatte"
Moraltheologe Beck und Juristin Merckens fordern als Mitglieder der Bioethikkommission eine Berücksichtigung auch der Minderheitenvoten - Nächste Kommissionssitzung am Montag u.a. zu In-Vitro-Fertilisation für lesbische Paare, Fremd-Samenspende, Eizellspende und Präimplantationsdiagnostik
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Wien, 04.05.2012 (KAP) Mit dem Ruf nach einer "niveauvollen öffentlichen Debatte" zur komplexen Thematik der In-vitro-Fertilisation (IVF) und den damit einhergehenden ethischen Fragestellungen hat der Mediziner und Moraltheologe Matthias Beck aufhorchen lassen. Die mediale Berichterstattung über die umstrittenen reproduktionsmedizinischen Entwicklungen und die differenzierten Stellungnahmen der Bioethikkommission sei oft "dürftig oder verzerrt" oder es würden ethische Argumente ausgehebelt, indem "aus Fakten eine Ethik gemacht wird", so Beck, der Mitglied der Kommission ist, gegenüber "Kathpress".
Die Kommission tritt am Montag zu ihrer nächsten Sitzung u.a. zur umstrittenen Frage der IVF für alleinstehende Frauen und lesbische Paare zusammen. Auch die Themen Fremdsamenspende mit IVF und Präimplantationsdiagnostik (PID) stehen auf der Tagesordnung der Kommission, die gegenwärtig an einer Neufassung des Fortpflanzungsmedizingesetzes arbeitet.
Eine öffentlich geführte Debatte auf hohem Niveau sei notwendig, "damit sich die Bevölkerung ein Bild machen kann" und nicht der Eindruck entstehe, die Bioethikkommission winke nur mehr Entscheidungen durch, die "die Politik im Hinterzimmer schon längst gefällt hat". Damit verband Beck zugleich auch die Mahnung, parteipolitische Einflussnahme aus der Bioethikkommission zu verbannen. Wenn sich der Modus der Mitgliederberufung nicht ändere und internationalen Standards angepasst werde, drohe die Kommission zum "Feigenblatt für (partei)politisch schon längst getroffene Entscheidungen" zu werden, so Beck. Eine Neuregelung der Zusammensetzung könnte sich etwa an der Europäischen Ethikberatergruppe von Kommissionspräsident Manuel Barroso, dem Deutschen Ethikrat oder dem Presidents Council des amerikanischen Präsidenten orientieren.
Zu den laufenden Beratungen der Bioethikkommission zu einer - bereits seit 2004 anvisierten - Neufassung des Fortpflanzungsmedizingesetzes, sagte Beck, er sehe auch dort keine Chance auf ein einheitliches Votum. Zu weit lägen die Haltungen der Kommissionsmitglieder in der Frage einer Öffnung der IVF auch auf alleinstehende Frauen, lesbische Paare, homosexuelle Paare (Leihmutterschaft), der Fremdsamenspende für die IVF und der PID auseinander. Beck selbst zählt zu den Unterzeichnern des jüngsten Minderheitenvotums der Kommission gegen eine Liberalisierung der IVF.
Christliche Kontra-Argumente bestätigt
Einen möglichen Kompromiss ortet Beck im Bereich der PID. Hier könnte er sich eine Legalisierung in engen gesetzlichen Grenzen nach deutschem Vorbild vorstellen. Demnach sei es ethisch vertretbar, Embryonen im Rahmen der IVF durch eine PID auf ihre prinzipielle Lebensfähigkeit zu testen, damit der Frau nicht ein toter oder lebensunfähiger Embryo eingepflanzt werde. Auch wenn die katholische Position im Lebensschutz eindeutig sei und eine Selektion von Embryonen prinzipiell ablehne, so könne er sich eine begrenzte Zulassung der PID im Blick auf die Testung auf Lebensfähigkeit vorstellen. Allerdings besteht hier immer die Gefahr der Ausweitung auf weitere Diagnosen und die Schwierigkeit der Kontrolle, das wirklich nur auf Lebensfähigkeit getestet wird und nicht auch andere Eigenschaften wie z.B. das Geschlecht bekannt gegeben wird.
Außerdem wies Beck darauf hin, dass die aktuelle Debattenlage rückblickend gerade jene Bedenken bestätige, die die katholische und evangelische Kirche vor bereits 30 Jahren gegenüber der IVF formuliert hätten. Die Bedenken richteten sich damals u.a. darauf, dass es zu einer "unkontrollierbaren Ausweitung" der IVF kommen werde und dies mit einer "tiefgreifenden gesellschaftlichen Veränderung einhergehen" werde. Genau vor diesem Problem stehe man heute, wenn die Fragen der IVF für homosexuelle und lesbische Paare sowie die Frage der Leihmutterschaft diskutiert werden.
Merckens: "Österreich sollte eigenen Weg gehen"
Unterstützt wird Beck in seinem Ruf nach einer breiten öffentlichen Debatte von Stephanie Merckens, Juristin und ebenfalls Mitglied der Bioethikkommission. Sie sei verwundert, dass sich die mediale Berichterstattung über die letzte Stellungnahme der Kommission hauptsächlich auf das Mehrheitsvotum konzentrierte, als habe die Kommission "grünes Licht" für die Ausweitung der IVF gegeben.
Auch Merckens zählt zu den Kritikern einer Ausweitung der IVF. Es komme zu einer "Verzweckung des Embryos" und zu einem "grundlegenden Paradigmenwechsel in der Elternschaft", warnte Merckens bei einem Vortrag über "Rechtliche Aspekte des umfassenden Schutzes des menschlichen Lebens" am Donnerstag im Wiener Institut für Ehe und Familie (IEF). Zugleich ermunterte sie dazu, "dass Österreich in der Frage der IVF einen eigenen Weg gehen sollte". Eine Liberalisierung sei keineswegs der unabänderliche Weg, Zweifel und ethische Bedenken gäbe es auch in anderen Ländern, so Merckens.
Konkreten Reformbedarf sieht Merckens etwa bei der gegenwärtig gängigen Praxis der IVF bei Ehepaaren und heterosexuellen Partnerschaften. Durch den Transfer gleich mehrerer Embryonen in die Gebärmutter käme es zu einer überdurchschnittlichen Rate an Mehrlingsgeburten und zu zahlreichen Komplikationen, die man durch eine Senkung der Transferrate und eine gezieltere Einpflanzung beseitigen könne.
Deutliche Kritik äußerte Merckens im Blick auf eine - und sei es auch nur eine begrenzte - Ausweitung der PID: "Hier zeigt sich, dass letztlich alle eingezogenen Begrenzungen nicht auf Dauer halten und es zu einer stetigen Ausweitung der PID kommen wird", warnte Merckens.
Eine "dringende Klarstellung" ortet die Juristin bei der Frage der embryonalen Stammzellforschung - konkret: bei der Frage des Imports bestehender Stammzelllinien aus dem Ausland. Ist die Herstellung embryonaler Stammzellen zu therapeutischen oder Forschungszwecken in Österreich nämlich verboten, so enthalte sich der Gesetzgeber in der Frage des Imports der Stimme, was zugleich als stille Zustimmung gewertet werde. Hier bestehe Klärungsbedarf, so Merckens.