Geburtenrate und Eheschließungen rückläufig
Statistik Austria verzeichnet für 2011 um drei Prozent weniger Eheschließungen und um 0,8 Prozent weniger Neugeborene
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Wien, 14.05.2012 (KAP) Die Zahl der Eheschließungen ist in Österreich im Vorjahr um drei Prozent gesunken. Das teilte die Statistik Austria am Montag in einer Aussendung zur demografischen Entwicklung im Jahr 2011 mit. Einen Rückgang um 0,8 Prozent gab es auch bei den Geburten. Weil gleichzeitig die Sterbefälle in ähnlichem Ausmaß zurückgingen, fiel die österreichische Geburtenbilanz mit dem Saldo aus Geburten und Todesfällen zum zweiten Mal in Folge positiv aus (plus 1.630). Weiterhin ansteigend ist die Lebenserwartung der Österreicher: Weiblichen Neugeborenen stehen durchschnittlich 83,4 Lebensjahre bevor, männlichen 78,1 Jahre.
Konkret traten im Vorjahr österreichweit 36.426 Paare zur Eheschließung vor einen Standesbeamten. Das sind um 1.119 Paare weniger als 2010. Den größten Rückgang verzeichneten dabei die Bundesländer Vorarlberg (minus 7,1 Prozent) und Burgenland (minus 6,3 Prozent).
78.109 Kinder erblickten im Jahr 2011 das Licht der Welt, das sind um 633 Babys weniger im vorangegangenen Jahr. Sechs Bundesländer weisen für das Vorjahr sinkende Geburtenzahlen auf. Am stärksten war der Rückgang in Kärnten (minus 2,7 Prozent) bzw. Vorarlberg (minus 2,4 Prozent). In Wien (plus 1 Prozent) und dem Burgenland (0,4 Prozent) kamen hingegen mehr Babys zur Welt, und in Niederösterreich blieb die Geburtenzahl gleich.
Ihr erstes Kind bekommen Frauen nach den Daten der aktuellen Statistik im Durchschnitt mit 28,5 Jahren. Die Gesamtfertilitätsrate lag im Bundesmittel bei 1,43 Kindern pro Frau (2010: 1,44) - im EU-Schnitt beträgt sie 1,59. Der Anteil der unehelich geborenen Kinder stieg 2011 im Österreich-Durchschnitt auf 40,4 Prozent (2010: 40,1 Prozent), wobei der Anteil traditionell in den Bundesländern Kärnten (52,9 Prozent) und in der Steiermark (48,6 Prozent) am höchsten ist.
Danhel für "bevölkerungsbewusste Familienpolitik"
Für ein Umdenken hin zu einer "bevölkerungsbewussten Familienpolitik" sprach sich der Direktor des kirchlichen Instituts für Ehe und Familie (IEF), Günter Danhel, angesichts der am Montag präsentierten Daten zur demografischen Entwicklung in Österreich aus. Ehe und Familie seien für die Menschen heute anders als noch vor ein oder zwei Generationen nicht mehr "selbstverständlich", hielt Danhel in einer Stellungnahme gegenüber "Kathpress" fest. Die Politik müsse sich der demografischen Konsequenzen dieser Entwicklung bewusst sein und die Realisierung des nach wie vor bei vielen Menschen vorhandenen Kinderwunsches gewährleisten.
Am Vortag des von den Vereinten Nationen proklamierten "Internationalen Tages der Familie" am 15. Mai sprach sich Danhel in diesem Zusammenhang für mehr Generationengerechtigkeit und die bessere Abgeltung von Familienleistungen aus. Familienarbeit in Betreuung, Erziehung und Pflege werde immer unverzichtbarer und müsse im Steuer-, Arbeits- und Sozialrecht stärker berücksichtigt werden, forderte der IEF-Direktor. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips solle die Ehe als Lebensform vorrangig gefördert werden.
Ehe und Familie sei im gesellschaftlichen Sinn keine "Privatangelegenheit" und dürfe gegenüber anderen Lebensformen nicht schlechter gestellt werden, so Danhel. Zwar sei die Entscheidung für Ehe und Familie stets eine persönliche, erklärte der IEF-Direktor, "ob es aber Ehen und Familien gibt und diese ihre Leistungen wie Erziehung, Betreuung und Pflege weiterhin erbringen können, ist für die gesamte Gesellschaft relevant".
Familienverband mahnt Politik
Der Katholische Familienverband Österreichs (KFÖ) hat die Bundesregierung aufgefordert, endlich eine Studie über die monetäre Bewertung der unentgeltlich erbrachten Familienleistungen in Auftrag zu geben. KFÖ-Präsident Alfred Trendl verwies in einer Aussendung am Montag auf die Schweiz, wo die Wertschöpfung der Familienarbeit seit 1997 regelmäßig erfasst wird. Sie betrage etwa 50 Prozent des herkömmlichen Bruttoinlandsproduktes.
Sowohl die Politik als auch die gesamte Gesellschaft seien gefordert, ihren Beitrag zur Kinder- und Familienfreundlichkeit zu leisten, so Trendl. Eine der Ungerechtigkeiten sei es, dass Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld schon seit Jahren nicht mehr der Inflation angepasst und Familienarbeit auch steuerlich kaum berücksichtigt werde.
Wichtige Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf seien beispielsweise ein gesetzlicher Anspruch auf einen "Papamonat" sowie die Anrechnung von Karenzzeiten als Berufszeiten in sämtlichen Kollektivverträgen. Durch deren Nicht-Anrechnung rückten Frauen bei den Biennalsprüngen nicht im selben Ausmaß wie die Männer vor. Die so entstehenden finanziellen Nachteile könnten Frauen im weiteren Berufsleben nicht mehr ausgleichen. Das Recht auf Elternteilzeit bis zum 7. Lebensjahr des Kindes ist für Trendl zudem eine zentrale Maßnahme zur besseren Vereinbarkeit, "die keineswegs angetastet werden darf".