Grazer SMS zum Kirchenbeitrag "rechtlich zulässig"
Steirische Diözese verweist auf Rechtsgutachten, wonach Nachrichten an säumige Kirchenbeitragszahler nicht dem Telekommunikationsgesetz widersprechen
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Graz, 23.05.2012 (KAP) Die katholische Kirche Steiermark hat ihre SMS-Aktion an säumige Kirchenbeitragszahler "gut überlegt und festgestellt, dass sie rechtlich zulässig ist". Das betonte der stellvertretende Wirtschaftsdirektor der Diözese Graz-Seckau, Gottfried Moik, am Mittwoch in einer Stellungnahme gegenüber "Kathpress". Die Kirche "steht in diesem Fall in einer Beziehung zu den Katholikinnen und Katholiken als ihre Mitglieder und hat somit eine gesetzliche Grundlage für die Kontaktaufnahme," erklärte Moik und verwies auf ein entsprechendes Rechtsgutachten, das die Diözese vor dem Start der Aktion eingeholt hatte.
Die Diözese hatte laut eigenen Angaben zuvor am 9. und 10. Mai rund 17.000 Menschen per SMS an ihren ausstehenden Kirchenbeitrag erinnert. Der Wiener Anwalt Michael Pilz wirft der Diözese vor, mit der SMS-Aktion das geltende Telekommunikationsgesetz verletzt zu haben. "Das ist eine Massen-SMS und das Telekommunikationsgesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Sendung einer elektronischen Nachricht an mehr als 50 Mitglieder ohne Zustimmung der Empfänger unzulässig ist", sagte der Medienrechtsexperte am Dienstagabend in der "Zeit im Bild 2".
Für die Diözese sind die SMS hingegen ein erlaubtes Mittel, um "Beitragssäumige sanft auf einen offenen Kirchenbeitrag aufmerksam zu machen", wie die Leiterin der Kirchenbeitragsorganisation der Diözese Graz-Seckau, Hertha Ferk, am Mittwoch gegenüber "Kathpress" betonte. Ferk dankte zudem all jenen Katholiken, die nach dem SMS ihren Beitrag bezahlt haben. "Sollten sich einzelne SMS-Empfänger unangenehm berührt gefühlt haben, tut es uns leid", so Ferk.
Die SMS-Aktion hatte die Diözese vor fünf Jahren erstmals durchgeführt. In einem damals eingeholten Rechtsgutachten, das "Kathpress" vorliegt, heißt es u.a. dass die SMS weder einen Werbezweck, noch sonst in irgendeiner Form kommerziellen Charakter habe, sondern Teil des Mahnwesens der Diözese sei. Die Nachricht sei "lediglich eine Erinnerung an eine aus einer gesetzlichen Verpflichtung resultierende, fällige und klagbare Schuld". Im Sinne einer Alternative zu kostenpflichtigen postalischen Mahnschreiben, würden der säumige Kirchenbeitragszahler mit der persönlich an ihn gerichteten SMS "ohne Zinsen- und Kostenbelastung kulanterweise auf seinen Verzug aufmerksam" gemacht.