Ethikerin warnt vor Sterbehilfe-Musterprozessen in Österreich
Österreichs breites politisches Bekenntnis zu Palliativmedizin und Hospizangebote anstelle von Suizidbeihilfe oder Tötung auf Verlangen steht derzeit auf dem Prüfstand: Der Schweizer Sterbehilfe-Verein Dignitas bringt gerade Pro-Sterbehilfe-Musterprozesse in Gang, um die Regelung zu kippen, warnte das Wiener Bioethikinstitut IMABE am Mittwoch. Dignitas wolle "offenbar aggressiv seine Geschäftsfelder erweitern", warnte Geschäftsführerin Susanne Kummer gegenüber "Kathpress". Sie zeigte sich sehr befremdet über die Vorgangsweise des Vereins.
In Österreich sind sowohl die Tötung auf Verlangen als auch die Beihilfe zum Selbstmord strafrechtlich verboten. "Nicht durch die Hand, sondern an der Hand eines anderen zu sterben", lautet in Kurzform der auf Kardinal Franz König zurückgehende breite politische Konsens, wonach es keinen ärztlichen Auftrag zur Beihilfe zum Suizid oder der Tötung auf Verlangen gibt. Stattdessen sollen Palliative Care und Hospizangebote ausgebaut werden, so das Ergebnis der 2015 abgeschlossenen parlamentarischen Enquete zur Würde am Ende des Lebens.
Gegen diese Regelung will der Wiener Anwalt Wolfram Proksch noch vor Jahresende mehrere Klagen beim Verfassungsgerichtshof einbringen. Medienberichten zufolge ist einer seiner Mandanten ein an Multipler Sklerose erkrankter 54-jähriger Burgenländer, der das Recht auf Beihilfe zur Selbsttötung einfordert. Proksch erklärte, er schließe bei negativem Ergebnis den Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht aus. Informationen von IMABE zufolge war Proksch - 2016 Kandidat der "NEOS" für das Amt des Rechnungshofpräsidenten - vor zwei Jahren von Dignitas damit beauftragt worden.
Lobbyarbeit für Suizidbehilfe
Dignitas ist auch in der Schweiz höchst umstritten. Der im Kanton Zürich angesiedelte, international agierende Sterbehilfe-Verein finanziert sich durch Beiträge seiner 8.500 Mitglieder aus über 80 Ländern, sowie aus Spenden und Erbschaften. Ziel des Vereins ist es, die Freigabe des assistierten Suizids mit Musterprozessen und Lobbyarbeit auch in anderen Ländern durchzusetzen. Zahlreiche "Pro-Sterbehilfe-Urteile" - etwa in Deutschland, Kanada und einigen australischen Bundesstaaten -, verbucht Dignitas-Chef Ludwig Minelli (85) als eigenen Erfolg.
Der Verein hat kürzlich auch gegen den deutschen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Strafanzeige erstattet. Der CDU-Minister hatte im März 2018 dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bis auf weiteres untersagt, Genehmigungen zur Abgabe tödlicher Arzneimittel zu erteilen. Den Fall dahinter - eine Deutsche, die in ihrem Land keine Medikamente zur Selbsttötung erhielt - hatte ebenfalls Dignitas als Musterprozess ins Rollen gebracht. Einem bisherigen Rechtsgutachten zufolge habe der Staat keine Schutzpflicht, seine Bürger beim Suizid zu unterstützen.
Undurchsichtige Finanzen
Dabei ist Dignitas selbst ins Visier der Justiz geraten: Seinem Gründer Minelli wird vorgeworfen, sich persönlich mit Erbschaften seiner "Kunden" bereichert zu haben, zudem ermittelt im Moment die Schweizerische Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen des Vorwurfs von Wucher. In der Schweiz ist Beihilfe zum Suizid erlaubt, sofern die "Sterbehelfer" nicht aus selbstsüchtigen Motiven handeln - sprich: das Preis-Leistungsverhältnis muss stimmen, um persönliche Bereicherungen auszuschließen. Im Gegensatz zu anderen Schweizer Vereinen wie Exit oder Eternal Spirit legt Minelli seine Finanzen jedoch nicht offen.
Neu aufgerollt wird von der Schweizerischen Staatsanwaltschaft zudem der Fall eines 34-jährigen, schwer depressiven Österreichers aus einer wohlhabenden Unternehmerfamilie, der per Testament einem Minelli nahestehendem Verein einen Teil seines Erbes in Millionenhöhe vermachte. Auf Intervention der Mutter widerrief das Opfer sein Testament im März 2013 wenige Minuten vor seinem mithilfe von Dignitas durchgeführten Suizid. Minelli klagte daraufhin, der Rechtsstreit endete in einem Vergleich.
"Tragische Zerstörung, nicht Therapie"
Es sei bereits tragisch genug, wenn jemanden mit Suizidgedanken keine Hilfe zum Leben finde, betonte Kummer. "Geradezu zynisch ist es aber, wenn andere bei Suiziden Geld verdienen und ihr Geschäftsmodell auch noch exportieren wollen." Dazu komme, dass Suizid niemals Aufgabe von Ärzten oder anderen "Helfern" im Gesundheitsbereich sein könne. "Selbsttötung ist eine tragische Zerstörung, keine Therapie", so die Ethikerin.
Daneben habe Suizidbeihilfe auch dramatische gesellschaftliche Folgen: Die Entwicklungen in anderen Ländern zeige, dass der Rechtfertigungsdruck auf alte oder schwerkranke Menschen, deren Betreuung auch eine ökonomische Belastung darstellt, wachse. Kummer:
Das Recht auf die begleitete Selbsttötung mutiert in Kürze zu einer Pflicht zum sozialverträglichen Frühableben.
Existenzielle Leiden, Einsamkeit und Depression dürften niemals mit Tötung beantwortet werden, sondern sie riefen nach medizinischer Hilfe, Beratung und menschlichem Beistand, betonte die Ethikerin.
Unsere Kultur lebt davon, dass wir auch an den Grenzen des Lebens zueinander stehen. Es gibt ein Recht auf Sterben, aber kein Recht auf Tötung.
Quelle: kathpress