Missbrauchsverdacht
Strafverfahren gegen Wiener Priester beendet
Missbrauchsverdacht
Strafverfahren gegen Wiener Priester beendet
Im Fall der heute 41-jährigen Frau Clara D. - der Name ist ein Pseudonym - die 1995 Mutter von Zwillingen durch einen Priester der Erzdiözese Wien wurde und 2018 schwere Vorwürfe gegen diesen erhoben hat, gibt es eine neue Entwicklung: Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat das 2018 begonnene Ermittlungsverfahren gegen den Priester eingestellt. In einer Mitteilung der Staatsanwältin an den beschuldigten Priester heißt es, dass die "Tatverwirklichung aufgrund der widersprüchlichen und teils unglaubwürdigen Angaben der Anzeigerin nicht erweislich" sei.
Wie der Pressesprecher der Erzdiözese Wien, Michael Prüller, in einer Mitteilung vom Samstag erklärte, ist der Priester durch die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nach staatlichem Recht als unbescholten zu betrachten. Es müsse aber noch das Ende des kirchenrechtlichen Verfahrens abgewartet werden, um zu entscheiden, ob der Priester wieder in der Seelsorge eingesetzt werden könne. Bis dahin bleibe jedenfalls die im Vorjahr erteilte Dienstfreistellung aufrecht.
Der Fall geht auf das Jahr 1995 zurück, als die damals 17-jährige Clara D. von einem Priester schwanger wurde, der mit ihr ein mehrmonatiges Verhältnis eingegangen war. Clara war damals Schülerin in einem von Schwestern geführten Lehrlingsheim des Landes Niederösterreich, in dem der Priester gelegentlich als Aushilfsseelsorger Dienst tat.
Die Heimleitung forschte damals den Kindesvater aus und machte Meldung bei der Erzdiözese Wien. Erzbischof Christoph Schönborn bestand darauf, dass der Priester die dem Anschein nach einvernehmliche Beziehung beende, vor den Behörden seine Vaterschaft anerkenne und zu seinen Pflichten gegenüber der Mutter und den Zwillingskindern stehe. Diesen Auflagen kam der Priester auch nach, weshalb es damals keine kirchliche Disziplinarstrafe gab. Auch die 1995 und erneut 2008 eingeschaltenen staatlichen Behörden sahen damals keinen Grund, Anzeige zu erstatten. Damals war u.a. festgestellt worden, dass die Freigabe der beiden Zwillingsmädchen zur Adoption - was im Jahr 1996 geschah - ohne Zwang und auf Anraten des Jugendamtes und unter der Ägide der zuständigen Bezirkshauptmannschaft die Adoption vollzogen wurde.
Im Mai 2018 wendete sich Clara D. an kirchliche Stellen - zunächst die Klasnic-Kommission, dann an die Ombudsstelle der Erzdiözese Wien - und erhob dabei erstmals den Vorwurf, der Priester hätte sie damals bedroht, zu sexuellen Handlungen genötigt und geschlagen. Darauf stellte die Erzdiözese Wien umgehend gemäß den Richtlinien der Bischofskonferenz den zu dieser Zeit in Wien als Kaplan tätigen Priester dienstfrei, begann eine Untersuchung der Vorwürfe und informierte die Öffentlichkeit. Der Priester wies die Vorwürfe kategorisch zurück. In weiterer Folge leitete die Staatsanwaltschaft Korneuburg das strafrechtliche Ermittlungsverfahren ein, das nun eingestellt wurde.
Wie es von Seiten der Erzdiözese Wien heißt, hat die Unabhängige Opferschutzkommission (Klasnic-Kommission), die für die Zuerkennung von finanziellen Hilfen für Missbrauchsopfer im kirchlichen Bereich zuständig ist, Clara D. eine Soforthilfe von 1.500 Euro gegeben. Die Entscheidung über eine reguläre Finanzhilfe oder die Kostenübernahme einer Therapie steht jedoch noch aus.
Quelle: Kathpress