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Finanzen

Ministerin Raab und Nuntius Lopez unterzeichnen Vermögensvertrag

BKA/Andy Wenzel

Mit dem 7. Zusatzvertrag zum Vermögensvertrag zwischen Österreich und dem Heiligen Stuhl werden NS-Entschädigungsleistungen an Kirche valorisiert - Inflationsabgeltung beträgt jährlich rund 3,5 Mio. Euro

12.10.2020

Die Republik Österreich valorisiert die jährlichen Wiedergutmachungsleistungen an die Katholische Kirche und hat dazu den mit dem Heiligen Stuhl ausverhandelten 7. Zusatzvertrag zum Vermögensvertrag unterzeichnet. Die Vertragsunterzeichnung erfolgte am Montag im Bundeskanzleramt durch Kultusministerin Susanne Raab und den Apostolischen Nuntius in Österreich, Erzbischof Pedro Lopez Quintana. Mit dieser Valorisierung erhöhen sich die jährlichen Entschädigungszahlungen um rund 3,5 Mio. Euro auf insgesamt 20,7 Mio. Euro, wie das Bundeskanzleramt erklärte. Es handelt sich dabei um keine Förderungen, sondern um Entschädigungszahlungen für Güter, die vom NS-Regime beschlagnahmt wurden und von der Republik nicht mehr an die Kirchen und Religionsgemeinschaften restituiert wurden.

 

Grundlage für die Zahlungen an die Katholische Kirche ist der 1960 zwischen Österreich und dem Heiligen Stuhl abgeschlossen Vermögensvertrag. Er sieht vor, dass der Vertrag zu valorisieren ist, wenn eine dauerhafte Wertminderung von mehr als 20 Prozent eingetreten ist. Dieser Wert wurde bereits 2018 erreicht, weshalb in der Folge Verhandlungen zwischen Österreich und dem Vatikan über die Wertanpassung aufgenommen wurden, die mit der Unterzeichnung am Montag zum Abschluss gekommen sind. Der Vertrag sieht eine rückwirkende Valorisierung vor, sodass die Katholische Kirche auch für die Jahre 2018 und 2019 je 3,459 Mio. Euro erhält. Ähnliche Regelungen gibt es auch mit der Evangelischen und Altkatholischen Kirche sowie mit der Israelitischen Religionsgemeinschaft.

 

"Es ist für mich eine große Ehre, heute die Anpassung der NS-Entschädigungszahlungen mit dem Heiligen Stuhl unterzeichnet zu haben, die letzte Anpassung ist immerhin mehr als 10 Jahre her", erklärte Kultusministerin Raab im Rahmen der Unterzeichnung. Damit sei garantiert, dass die Wertminderungen der Entschädigungszahlungen angepasst werden. "Das ist ein weiteres Zeichen für die gute Zusammenarbeit mit der katholischen Kirche, die auch in der herausfordernden Corona-Zeit sehr positiv verläuft", betonte die Ministerin. Auch Erzbischof Lopez würdigte die "ausgezeichneten Verhältnisse" zwischen Staat und Kirche in Österreich. Gleichzeitig dankte der Nuntius dem Verhandlungsteam auf beiden Seiten für die Vorarbeiten.

 

Bereits am 8. Mai hatte die Bundesregierung im Ministerrat die Valorisierung der jährlichen Wiedergutmachungsleistungen an die Katholische, Evangelische und Altkatholische Kirche sowie an die Israelitische Religionsgemeinschaft beschlossen. Nach der jetzt erfolgten Unterzeichnung des Vertrags, muss dieser noch vonseiten des Nationalrats und Bundesrats beschlossen werden. Weil es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag handelt, muss der Vertrag auch vom Bundespräsidenten und dem Heiligen Stuhl ratifiziert werden. Dies könnte noch heuer im Dezember der Fall sein. Erst danach tritt der 7. Zusatzvertrag zum Vermögensvertrag in Kraft.

 

NS-Entschädigungsleistung

 

1960 schloss die Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl den Vermögensvertrag als Abgeltung von Vermögensentziehungen während der Zeit des Nationalsozialismus. Nach dem "Anschluss" von 1938 war der Religionsfonds vom nationalsozialistischen Regime beschlagnahmt worden. Dieser Fonds ging auf Kaiser Joseph II. zurück, der ihn aus beschlagnahmtem Kirchengut - vor allem Waldbesitz - gespeist hatte. Aus dem Fonds wurde den Priestern bis 1939 ein bescheidenes Gehalt gezahlt (die "Congrua") und die kirchliche Baulast getragen.

 

Die Republik Österreich hatte sich schon mit dem Staatsvertrag von 1955 (Artikel 26) zur Wiedergutmachungszahlungen an Kirchen und Religionsgesellschaften für die erlitten Vermögensschäden in der NS-Zeit verpflichtet. So waren die vom NS-Regime beschlagnahmten Kirchengüter nach 1945 großteils an die Bundesforste der Republik übergegangen.

 

1960 wurde im Vermögensvertrag mit dem Vatikan die Höhe der jährlichen Ersatzzahlungen an die Kirche festgelegt. Sie betragen etwa 40 Prozent dessen, was vor der Auflösung durch die Nationalsozialisten pro Jahr aus dem Religionsfonds an die Kirche ausgeschüttet wurde.

 

 

Quelle: kathpress

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