Dreikönigsaktion mahnt Kinderrechte in UN-Vertrag ein
Im derzeit ausverhandelten UN-Vertrag zu Wirtschaft und Menschenrechten müssen auch Kinderrechte angemessen berücksichtigt werden. Das hat die Dreikönigsaktion (DKA) vor dem Hintergrund der am Montag in Genf gestarteten sechsten Verhandlungsrunde für das Übereinkommen gefordert. Das entwicklungspolitische Hilfswerk der Katholischen Jungschar bringt dazu auch selbst Vorschläge ein, die es gemeinsam mit Fachleuten der "International Commission of Jurists" erarbeitete, informierte die DKA am Dienstag über entsprechende Eingaben in die UN-Verhandlungsrunde.
Ziel des UN-Vertrags ist es, global agierende Unternehmen stärker auf die Einhaltung von grundlegenden Menschenrechten zu verpflichten: Kommen Menschen zu Schaden, sollen sie leichteren Zugang zu ihrem Recht und zu Entschädigungen erhalten. Am Beispiel des "Bergbau-Desasters" von Brumadinho in Brasilien zeigte die Dreikönigsaktion auf, dass im Zusammenhang von Menschenrechtsverletzungen durch große Konzerne besonders auf Kinder geachtet werden muss: Am 25. Jänner 2019 brach der Rückhaltedamm einer Eisenerzmine des in Brasilien beheimateten Unternehmens "Vale", eines der drei größten Bergbauunternehmen der Welt. 281 Menschen starben nach Angaben der DKA, 11 gelten derzeit noch als vermisst. Kinder, die durch das Unglück zu Waisen wurden, könnten laut geltendem brasilianischem Recht Schadenersatzansprüche nur durch einen gesetzlichen Vertreter einbringen.
Die Dreikönigsaktion und ihre Partner fordern nun, dass durch den neuen Vertrag Verjährungsfristen international so geregelt werden, dass diese erst zu laufen beginnen, wenn Kinder volljährig werden. "Es kann nicht angehen, dass Kinder, die ohnehin bereits alles verloren haben, was ihnen lieb und teuer ist, aufgrund von langsamen Verfahren nicht einmal finanzielle Entschädigung erhalten", erklärte DKA-Kinderrechtsexpertin Ute Mayrhofer.
Dreikönigsaktion mahnt Regierung
Die Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar Österreichs verfügt über Beraterstatus bei den Vereinten Nationen und kann daher Empfehlungen einbringen. Verhandelt und letztlich abgestimmt wird über den genannten Vertrag in der vom UN-Menschenrechtsrat eingesetzten zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe.
Österreich stehe dem Verhandlungsprozess für ein rechtsverbindlichen Abkommen bisher "abwartend" gegenüber "und ist bestenfalls als Beobachter im Saal", teilte Mayrhofer mit. Die DKA erwarte von der österreichischen Bundesregierung hier mehr Engagement. Ihr Appell, "sich aktiv und konstruktiv an den Verhandlungen zu beteiligen und dabei nicht auf Kinder und deren Rechte zu vergessen", erfolgte nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass Österreich derzeit den Vorsitz im UN-Menschenrechtsrat innehat.
Quelle: kathpress