"Aktion Leben" begrüßt Corona-Schutz für schwangere Arbeitnehmerinnen
Schwangere Frauen, die in ihrem Beruf sehr viele persönliche Kontakte haben, erhalten ab Mitte Dezember ein Recht auf Freistellung. Der überkonfessionelle, karitative Lebensschutzverein "Aktion Leben" begrüßte in einer Aussendung am Freitag den besseren Corona-Schutz für schwangere Arbeitnehmerinnen, der am Donnerstag im Sozialausschuss des Nationalrats beschlossen wurde. Diese, "sehr sinnvolle Maßnahme", während der Pandemie früher in Mutterschutz gehen zu können, trage zu einer wirkungsvollen Entlastung der Frauen und damit auch der Kinder bei, betonte Generalsekretärin Martina Kronthaler.
Schwangere Frauen infizierten sich zwar nicht häufiger als andere Frauen in dieser Altersgruppe am Corona-Virus und viele hätten auch nur milde oder gar keine Symptome. Allerdings gebe es auch Fälle von schweren Erkrankungen, die sich dann auch für negativ auf das Kind auswirken könnten, so Kronthaler.
Als Risiken einer Corona-Erkrankung werden von medizinischen Fachgesellschaften u.a. eine verminderte Durchblutung der Plazenta oder Wachstumsverzögerungen genannt; zudem soll das Risiko einer Präeklampsie deutlich höher sein und auch Frühgeburten kommen vermehrt vor. "All das ist ein Grund für erhöhte Vorsichtsmaßnahmen und rechtfertigt den frühen Mutterschutz, für den wir uns einsetzen", unterstrich die "Aktion Leben"-Generalsekretärin .
Die Angst vor Ansteckung bereite zudem auch einen großen emotionalen Stress, dessen negative Auswirkungen während der Schwangerschaft vielfach erwiesen seien, so "Aktion Leben". Eine hohe längerfristige Ausschüttung von Stresshormonen während der Schwangerschaft könne beim Fötus nachweislich das Angstzentrum im menschlichen Gehirn beeinflussen. Mögliche Folgen seien depressive Symptome oder andere affektive Störungen. "Alleine deshalb ist es jeder Anstrengung wert, schwangere Frauen in jeder Hinsicht zu entlasten", so Kronthaler.
Da Schwangere nach neuesten Erkenntnissen zur Corona-Risikogruppe zählen, erhalten Frauen, die als Kindergärtnerin, Physiotherapeutin, Friseurin, Stylistin, Kosmetikerin, Piercerin oder Masseurin arbeiten - sie ab Mitte Dezember ein Recht auf Freistellung. Arbeitgebern wird das fortbezahlte Entgelt ersetzt.
Quelle: kathpress