
Flüchtlings-Rechtsberatung: Caritas-Kompetenz wechselt zum Bund
Mit 1. Jänner gehen die Flüchtlings-Rechtsberatung und Rückkehrberatung, die in der Steiermark bisher unter anderem von der Caritas angeboten wurden, in die Verantwortung der neu gebildeten Bundesbetreuungsagentur über. "Wir hoffen, dass auch in der neuen Struktur die Menschenrechte und die Genfer Flüchtlingskonvention die Leitmotive in der Beratung und Begleitung der Klientinnen und Klienten bleiben", erklärte der steirische Caritasdirektor Herbert Beiglböck dazu am Montag. Vier erfahrene Fachleute der Caritas werden nun zum Teil in leitenden Funktionen für den neuen Träger tätig sein und "in diesem Sinne Expertise und Kontinuität gewährleisten", so Beiglböck.
In der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU), die unter dem früheren FPÖ-Innenminister Herbert Kickl geplant wurde, sind verschiedene Leistungen für Asylwerber im alleinigen Einflussbereichs des Innenministeriums zusammengefasst: Grundversorgung, Rechts- und Rückkehrberatung, Menschenrechtsbeobachtung bei Abschiebungen sowie Übersetzungs- und Dolmetsch-Leistungen. NGOs und Menschenrechtler hatten diese Bündelung als intransparent kritisiert und auf die Gefahr durch fehlende gegenseitige Kontrolle hingewiesen.
Dass langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Caritas nun von der künftigen BBU des wieder ÖVP-geführten Innenministeriums in zentralen Funktionen übernommen werden, wertet die Hilfsorganisation der katholischen Kirche als positiv: Dies sei ein "Zeichen, dass der neue Träger diese Kritik ernst genommen hat sowie die Qualität der Arbeit in der bisherigen Form anerkennt und weiterführen möchte", erklärte die Caritas Steiermark.
Quelle: kathpress