Theologin: Spiritueller Missbrauch Eingriff in "geistiges Intimleben"
"Erzwungene Glaubensakte verdienen es nicht, als echtes Handeln aus dem Glauben bezeichnet zu werden": Mit diesen Worten fordert die Theologin und ehemalige Ordensfrau Doris Reisinger dazu auf, spirituellen Missbrauch analog zu sexuellem Missbrauch einzustufen. In beiden Fällen passiere eine Verletzung der Selbstbestimmung und Würde der Betroffenen, so die Autorin des Buches "Nicht mehr ich. Die wahre Geschichte einer jungen Ordensfrau". Ähnlich wie eine "eine ungewollte Hand auf dem Knie", seien auch ungewollte Fragen nach persönlichen inneren Erfahrungen einer Person ein Eingriff in das "Intimleben" und müssten daher als Übergriff gewertet werden, mahnte Reisinger.
Die promovierte Philosophin und in Frankfurt lehrende Theologin äußerte sich im Rahmen der Online-Veranstaltung "Spiritueller Missbrauch - Strategien und Dynamiken" der Wiener "Akademie am Dom" der "Theologischen Kurse"; inhaltliche Impulse gaben am Mittwochabend dazu auch P. Josef Anton Aigner SJ vom Pastoralamt der Erzdiözese Wien sowie Sabine Ruppert von der Stabsstelle für Missbrauch- und Gewaltprävention der Erzdiözese Wien. Im Zentrum der Vorträge standen die Fragen "In welche Dynamiken geraten Opfer und welche Strategien verfolgen Täter? Gibt es Kontrolle und Korrektive für die 'fromme Gewalt'?".
Geistiges Intimleben
Der Mensch habe nicht nur ein sexuelles, sondern auch "ein geistiges und emotionales Intimleben", das es vor Manipulationen und Übergriffen zu schützen gelte, betonte Reisinger. Im Kirchenrecht gibt es aus ihrer Sicht diesbezüglich Aufholbedarf. Zwar existiere ein Schutz von Gläubigen durch das Beichtgeheimnis, jedoch sei geistiger Missbrauch vom kirchlichen Recht nicht strafbar.
Als förderlich für spirituellen Missbrauch nannte die ehemalige Ordensfrau etwa geistliche Vernachlässigung und "Unterversorgung", emotionalisierte Gottesdienste mit dramatischer Musik und Bekehrungserzählungen, Manipulation durch kirchliche Haupt- wie Ehrenamtliche sowie finanzielle oder persönliche Abhängigkeiten. Hinter all dem stehe die Verletzung der Selbstbestimmung der Betroffenen, auf deren Bedürfnisse nicht eingegangen werde.
Zwang und Manipulation
Als Beispiele für geistigen Missbrauch nannte die Theologen etwa den Zwang zu Gebet, Beichte oder auch zu einem Ordenseintritt. Der Missbrauch selbst beginne dabei mit subtiler Manipulation, bei der eine Person gar nicht bemerkt, wie sie von einem geistigen Begleiter oder geistlichen Führer abhängig wird. Die Umgestaltung des Lebens gelange dann bisweilen bis zu dem Punkt, an dem Betroffene dann auch "spiritualisierte Gewalt", Abwertung oder gar sexuelle Gewalt über sich ergehen lassen. Reisinger selbst erlebte vor Jahren in ihrer damaligen ordensähnlichen Gemeinschaft "Das Werk" Briefzensur, Lese- und Redeverbot bis hin zu sexuellen Übergriffen. Kennzeichen sind nach ihren Worten, Beziehungen nach außen aufgeben, körperliche Übergriffe zulassen, Studium abbrechen oder Geheimnisse weitergeben.
"Geistlicher Missbrauch kann jedem passieren", es gebe aber Personen, die sich besonders schützen müssten, meinte die Theologin. Als beste Prävention nannte sie ein "gut geschütztes, tragendes und voll entwickeltes geistiges Leben". Für den Idealzustand dieser "spirituellen Selbstbestimmung" brauche es jedoch eine geeignete Umgebung, etwa durch die Erziehung der Eltern, Lehrende oder Gruppen. Im Gegenzug müssten Seelsorger Grenzen akzeptieren und dürften den Erfolg von Seelsorge nicht nur in Zahlen messen, sondern müssten "den Menschen gerecht werden".
Missbrauch in Begleitung verhindern
Um Übergriffe zu verhindern, brauche es speziell vonseiten sogenannter "Geistlicher Begleiter" eine "Unterscheidung der Geister", forderte der Jesuit Josef Anton Aigner. Personen, die den Dienst der Begleitung und des Zuhörens übernehmen, seien mit Macht und Autorität "von oben" ausgestattet, so der Exerzitienbegleiter. Sie benötigen daher Achtung vor der Person, die begleitet wird: "Denn wie Gott auf diesen Menschen blickt, der da jetzt mir gegenüber sitzt, so soll auch die Begleiterin, der Begleiter auf diesen Menschen schauen. Nämlich in Achtung! Mit Ehrfurcht und Liebe."
Geistliche Begleitung stehe daher mit einem "Führen von Menschen" in Widerspruch, mahnte Aigner. Auch das Aufdrängen religiöser Verhaltensweisen oder das "Nachbohren und Ausfragen" bei unangenehmen Themen, indem der Begleiter ein Machtgefälle oder sein Wissen und seine Autorität ausnutze, gehörten bereits zum Missbrauchsspektrum. Begleiter benötigten daher dringend Schulungen und Wissen, um mögliche Abhängigkeitsverhältnisse und ihre Verantwortung zu erkennen, so Aigner, der u.a. im "Haus der Stille" des Wiener Kardinal-König-Hauses tätig ist.
Systeme gegen Machtmissbrauch
Kirchliche Systeme könnten Machtmissbrauch und Gewalttaten erleichtern oder erschweren, sagte Sabine Ruppert, Leiterin der Stabsstelle für Missbrauchs- und Gewaltprävention der Erzdiözese Wien bei der "Akademie am Dom". Ausgebildete haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter zu Themen wie Missbrauch oder Nähe und Distanz, würden mithelfen, missbräuchliche Handlungen vorzubeugen. Auch Priester und Diakone gelte es zu schulen, was in Wien mit eigenen Workshops, Broschüren und mittels Priesterdienstrecht bereits geschehe, stelle Ruppert klar.
Auf institutionell kirchlicher Ebene sei zwar bereits viel getan worden; bis dies in jede einzelne Pfarre wirkt, dauere es aber noch, was auch für die Sensibilisierung gegenüber spirituellen Missbrauch gelte, so Ruppert. Auch das Kirchenrecht müsse die diversen Formen des Missbrauchs noch thematisieren - jedoch würden sich ethische Normen und Werte meist vor dem Rechtssystem verändern, wies die Leiterin der Stabsstelle hin.
Quelle: kathpress