Antragsfrist für Corona-Familienhärtefonds endet am 30. Juni
Bis Mittwoch, 30. Juni, ist es noch möglich, einen Unterstützungsantrag beim Corona-Familienhärtefonds zu stellen. Darauf hat der Katholische Familienverband (KFÖ) in einer Aussendung am Montag hingewiesen und zugleich alle anspruchsberechtigten Familien, die davon noch nicht Gebrauch gemacht haben, ermutigt, einen Antrag zu stellen. Unterstützung aus dem Fonds gibt es für Familien, die zum Stichtag 28. Februar 2020 erwerbstätig waren und dann aufgrund von Corona in Kurzarbeit geschickt oder arbeitslos wurden. Weitere Voraussetzungen sind ein österreichischer Hauptwohnsitz und dass spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Zudem gibt es Einkommensgrenzen.
Nahezu 100.000 Familien - ein Fünftel davon Alleinerziehende - erhielten bis jetzt im Durchschnitt 1.300 Euro aus dem Corona-Familienhärtefonds. Damit wurden seit dem Beschluss des Fonds vor 14 Monaten im April 2020 insgesamt 131 Millionen aus dem mit 200 Millionen dotierten Fonds ausgeschüttet. "Nach den Startschwierigkeiten in den Anfangsmonaten sind die Anträge zuletzt innerhalb einer Woche bearbeitet worden", so KFÖ-Präsident Alfred Trendl.
Infos zum Corona-Familienhärtefonds gibt es auf der Homepage des Katholischen Familienverbandes unter: www.familie.at/corona
Quelle: kathpress