Landau: Zugang zur Lehre für Asylwerbende neu regeln
Die Caritas begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), mit der Beschränkungen für Asylwerbende beim Zugang zum Arbeitsmarkt aufgehoben wurden. In einer Aussendung am Mittwoch sprach sich Caritas-Präsident Michael Landau für neue Regeln im Blick auf die Absolvierung einer Lehre durch Asylwerbende aus und erklärte: "Durch die Abschaffung des Zugangs zur Lehre wurden viele Asylsuchende zur Untätigkeit gezwungen. Im Rahmen der Beratung und Vertretung von Betroffenen haben wir als Caritas erlebt, dass diese meist monate- und oft jahrelange Untätigkeit zu psychischen Belastungen und Dequalifizierung führt." Wertvolle Ressourcen seien dadurch ungenutzt geblieben oder verloren gegangen.
Landau regte an, den Zugang für Asylwerbende am Arbeitsmarkt jetzt generell neu zu regeln. Gerade für Bereiche mit eklatantem Fachkräftemangel, wo - wie beispielsweise in der Pflege - über Auslandsrekrutierung nachgedacht werde, könne man jetzt neue Möglichkeiten schaffen: "Das Deutsche '3plus2 Modell' könnte hier beispielsweise ein Vorbild sein", so der Caritas-Präsident. Damit könnte man nicht nur einen Arbeitskräftemangel beheben. Auch für jene, die sich zu einem späteren Zeitpunkt doch noch für eine Rückkehr in ihr Herkunftsland entscheiden, hätte diese Regelung Vorteile: "Eine gute Ausbildung erhöht die Chancen im Herkunftsland und wirkt somit einer Re-Migration entgegen."
Dieses deutsche Modell sieht vor, dass Asylwerbende nach ihrer (meist 3-jährigen) Ausbildung noch 2 Jahren danach im Land bleiben und arbeiten dürfen - unabhängig davon, wie über ihren Asylantrag entschieden wird.
Abschließend sagte der Caritas-Präsident: "Arbeit ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben, den Kontakt mit der lokalen Bevölkerung und die Anwendung von Sprachkenntnissen. Einer Beschäftigung nachzugehen, erhöht außerdem das Selbstwertgefühl. All dies ist wesentlich für eine gute Integration und das Gefühl, sich heimisch zu fühlen."
Erlässe von 2018 bzw. 2004 gesetzwidrig
Mit der Entscheidung des VfGH wurden zwei Erlässe aus dem Jahr 2018 bzw. 2004 als gesetzwidrig aufgehoben. "Die betreffenden Bestimmungen der Erlässe sind nämlich als Verordnungen einzustufen", teilte der VfGH in einer Aussendung mit. Als solche hätten sie laut Verfassungsgerichtshof aber im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden müssen.
Der Erlass von 2018 sah - in Verbindung mit jenem aus dem Jahr 2004 - vor, dass Beschäftigungsbewilligungen für Asylwerberinnen und Asylwerber nur bei befristeten Beschäftigungen als Saisonarbeiter oder Erntehelfer erteilt werden dürfen. Der Erlass aus dem Jahr 2004 stammte vom damaligen Arbeitsminister Martin Bartenstein (ÖVP) und besagte, dass Asylwerber nur als Erntehelfer oder Saisonarbeiter eingesetzt werden dürfen. Jener aus dem Jahr 2018 ist von der damaligen Arbeitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) und hat den Zugang von Asylwerbern zur Lehre beseitigt.
Quelle: kathpress