Asyl: Katholische Jungschar pocht auf Kindeswohl
Die kirchliche Rückendeckung für die von der Kindeswohlkommission ausgesprochenen Empfehlungen an die Bundesregierung wächst weiter: Am Donnerstag meldete sich die Katholische Jungschar Österreichs (KJSÖ) in der Sache zu Wort und hielt fest: "Der Bericht der Kindeswohlkommission zeigt, dass es bei der Umsetzung der Kinderrechte in Österreich dringenden Nachholbedarf gibt. Die Kinderrechte müssen für alle Kinder vollumfassend gelten - auch für geflüchtete Kinder", forderte KJSÖ-Vorsitzender Martin Hohl die "schnellstmögliche Umsetzung" der Empfehlungen des von Irmgard Griss geleiteten Fachgremiums ein.
Der am Dienstag vorgelegte Kommissionsbericht "darf nicht in einer Schublade verschwinden", sondern solle ein Anstoß für einen neuen Zugang im Umgang mit geflüchteten Kindern sein. Die Jungschar erachtet strukturelle Maßnahmen als dringend erforderlich, "um allen Kindern in Österreich besonderen Schutz zu garantieren und sicherzustellen, dass das Kindeswohl auch in Asylverfahren vorrangig berücksichtigt wird".
Unabhängiges Kinderrechte-Monitoring
Der Bericht zeige auf, dass das Kindeswohl sowohl in der Unterbringung als auch bei Asylverfahren und Abschiebungen verletzt wird, kritisierte Hohl. Die Regierung dürfe diese Missstände nicht länger hinnehmen "und muss jetzt handeln". Die Einführung von strukturellen Kindeswohlkriterien sowie ein umfassendes, unabhängiges Kinderrechte-Monitoring seien insbesondere in Asylverfahren zentral, um weitere Kinderrechtsverletzungen zu vermeiden.
Nachbesserungen braucht es nach Überzeugung der Jungschar auch mit Blick auf die österreichweite Koordination und Betreuung. "Die von der Kindeswohlkommission kritisierten Lücken in der Betreuung, Versorgung und (Aus-) Bildung von minderjährigen Flüchtlingen müssen geschlossen werden", erklärte Hohl. Es brauche bundesweit einheitliche Regelungen, die eine gute Betreuung von Kindern von Anfang an sicherstellen.
In Asylverfahren gelte es außerdem, die Bedürfnisse von Kindern zu beachten. "Wichtig ist hier neben Beistand und Beratung ein Verfahren, das auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern eingeht, etwa durch verständliche und kindgerechte Sprache." Fachkräfte in Justiz und Behörden sollten daher entsprechend geschult werden, regte Hohl an.
Und sollte es zu einer Abschiebung kommen, "muss dem Umgang mit Kindern besondere Aufmerksamkeit gelten": Termin und Art und Weise sollten so festgelegt werden, dass Kinder möglichst geringen Schaden erleiden, d.h. zum Beispiel nicht mitten während des Schuljahres, so Hohl abschließend.
Quelle: kathpress