Digitale Inklusion: Diakonie für Recht auf Kommunikation für alle
Einen Rechtsanspruch auf technische Hilfsmittel für Menschen mit Sprachbehinderungen. Diese langjährige Forderung hat die Diakonie in einer Online-Pressekonferenz am Montag anlässlich des Internationalen Tages für Menschen mit Behinderung am 3. Dezember erneuert. Dass die Frage des Rechtsanspruchs noch immer nicht geklärt ist, und das nach über 10 Jahren, sei "sehr bedauerlich, denn erst ein Anspruch auf rechtlicher Basis verschafft Menschen die Sicherheit, dass alle, die Unterstützung benötigen, diese auch bekommen", betonte Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser.
Was für viele Menschen in Österreich Normalität sei, nämlich über einen Computer und Internet zu verfügen, und dadurch auf vielfältige Weise in digitale Kommunikation zu treten, sei für über 63.000 Menschen mit einer Sprachbehinderung in Österreich nicht normal. Gerade die Pandemie zeige, dass der Zugang zu Kommunikations-Hilfsmitteln noch einmal wichtiger geworden sei, erinnerte Moser an die Dringlichkeit des Anliegens. "Das bedeutet für betroffene Kinder und Erwachsene, dass sie ihre dringendsten Bedürfnisse nicht äußern können", so Moser. Auch Inklusion in Schule und Sozialleben bleibe ihnen dadurch verwehrt.
Moser verwies zudem auf die zum Teil hohen bürokratischen Hürden: "Es braucht eine zentrale Anlaufstelle für Menschen, die Hilfsmittel benötigen. Die Situation ist in jedem Bundesland anders und sehr intransparent." Auch die Finanzierung müsse endlich geregelt werden - "denn Hilfsmittel sind teuer", so die Direktorin des evangelischen Hilfswerks. Manche brauchen zum Beispiel ein Gerät, das ihnen die Lautsprache - ihre "Stimme" - ersetzt, sogenannte "Sprach-Ausgabegeräte", andere benötigen "nur" ein passendes PC-Eingabegerät, um über den PC mit anderen in Kontakt treten zu können.
Zentrale Anlaufstelle gefordert
Eine zentrale Anlaufstelle werde seit Jahren versprochen, im Mai 2021 wurde das Sozialministerium mit der Umsetzung beauftragt. Nun müsse es an die Umsetzung gehen. Denn die Konzepte dafür lägen auf dem Tisch - beispielhaft sei Deutschland. Dort sei der Weg zum passenden Hilfsmittel transparent und verständlich geregelt. Auch die Evaluation des Hilfsmittels und gegebenenfalls eine Anpassung sind Teil des Prozesses. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse, denn es gibt einen Rechtsanspruch auf assistierende Technologien und Kommunikationsgeräte.
Die Befürchtung, dass damit eine Kostenexplosion für die Kassen einhergeht, hätten sich nicht bewahrheitet. Die Ausgaben für unterstützte Kommunikation machen in Deutschland lediglich 0,01 Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben aus. Legte man das auf Österreich um, würde ein vergleichbares, flächendeckendes System rund 4,42 Millionen ausmachen, rechnete die Diakonie vor.
Auch der Vorstandsvorsitzende des Energiekonzerns Verbund, Michael Strugl, betonte die Wichtigkeit des Anliegens: "Wir setzen uns nun seit mehr als zehn Jahren gemeinsam mit der Diakonie für den Rechtsanspruch auf Assistierende Technologien und Unterstützte Kommunikation ein. Ich denke, es ist an der Zeit, dass die Politik und die öffentliche Hand ihre Verantwortung übernehmen." Durch diese Zusammenarbeit seien seit dem Jahr 2009 die individuelle Beratung von rund 6.000 Menschen mit Behinderung zur Unterstützten Kommunikation und Assistierenden Technologien ermöglicht worden.
Quelle: kathpress