Karfreitag: Katholische Arbeitnehmer für Schützenhöfer-Vorschlag
Schützenhilfe leisten Katholische Arbeitnehmer in der Steiermark jetzt Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer für dessen Vorschlag einer neuen Karfreitags-Regelung. Dessen Initative, den Karfreitag für alle Staatsbürger zu einem Feiertag zu machen und dafür eventuell den Ostermontag als gesetzlich gültigen Feiertag aufzugeben, findet die "Katholische Arbeitnehmer:innen-Bewegung" (KAB) der Diözese Graz-Seckau "begrüßenswert". Diese Vorgangsweise käme einerseits den Wünschen der evangelischen Kirche entgegen, andererseits würden Bedenken aus Wirtschaftskreisen wegen eines zusätzlichen arbeitsfreien Tages begegnet, hieß es in einer Aussendung am Montag.
Die KAB habe in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder mit Karfreitags-Aktionen vor Betriebsstätten auf die Sterbestunde Christi aufmerksam gemacht und auf deren Bedeutung für den christlichen Glauben hingewiesen. "Wir würden daher auch die Aufwertung des Karfreitags zum arbeitsfreien Feiertag für alle begrüßen und gegebenenfalls - wenn ein zusätzlicher Feiertag volkswirtschaftlich wirklich nicht verkraftbar ist - auf den freien Ostermontag verzichten", erklärten Hannes Labner und Martin Hochegger namens des KAB-Vorstands.
Zuletzt hatten auch die Diözese Graz-Seckau und die Evangelische Kirche in Österreich den Vorstoß des steirischen Landeshauptmanns zugunsten einer Neuregelung unterstützt. Der evangelisch-lutherische Bischof Michael Chalupka wies am 20. Mai darauf hin, dass für die gesamte Christenheit der Karfreitag und der Ostersonntag zu den bedeutendsten Feiertagen gehörten. Für die evangelischen Gläubigen wäre dies jedenfalls eine "gerechtere Lösung", so Chalupka.
EuGH war gegen Feiertags-Begünstigung
Der Karfreitag ist seit 2019 für evangelische und altkatholische Christen kein Feiertag mehr - es sei denn, man macht ihn zum "persönlichen Feiertag". Dann hat man einen Anspruch auf Urlaub an diesem Tag, der Arbeitgeber kann ihn nicht ablehnen. Einen zusätzlichen Urlaubstag gibt es dafür allerdings nicht. Der persönliche Feiertag muss drei Monate zuvor beim Arbeitgeber angemeldet werden. Wie oft die neue Regelung bisher in Anspruch genommen wurde, ist mangels Daten nicht bekannt.
Auslöser für die 2019 erfolgte Änderung war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, wonach die österreichische Feiertags-Begünstigung für evangelische und altkatholische Kirchenmitglieder gegen das Europarecht verstößt.
Quelle: kathpress