
Familienverband lobt Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit
Der Katholische Familienverband (KFÖ) lobt die Ankündigung der Wiedereinführung des Rechtsanspruchs auf Sonderbetreuungszeit als "wichtige Unterstützung für Eltern". "Die Sonderbetreuungszeit war für viele Eltern eine wichtige Unterstützung, um mit ihren betreuungspflichtigen Kindern gut durch die Coronazeit zu kommen", erklärte Verbandspräsident Alfred Trendl in einer Aussendung am Dienstag.
Rückwirkend mit 5. September 2022 erhalten Eltern nun erneut einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit von bis zu drei Wochen, wenn eine Schule behördlich geschlossen wird, oder die Betreuung aufgrund eines Betretungsverbotes zu Hause erfolgen muss. Dieses Zugeständnis sei für erwerbstätige Eltern von kleinen Kindern eine wesentliche Hilfe, "damit in Zeiten geschlossener Kinderbetreuungseinrichtungen keine Pflegefreistellung beansprucht werden muss", würdigte Trendl diese "gute Lösung".
Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft wurde bisher für 107.430 Personen Sonderbetreuungszeit beantragt. 26,1 Millionen Euro wurden vom Bund an die Arbeitgeber ausbezahlt. Damit sei für viele ein wesentlicher Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet worden, so der Präsident der größten überparteilichen Familienorganisation in Österreich. Die neue Sonderbetreuungszeit gilt für Kindergartenkinder und Volksschüler, wenn eine Klasse oder Schule geschlossen wird, und auch für Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr, sowie für Menschen mit Behinderungen.
Quelle: kathpress