Kirchliches Institut IEF: Kein Bedarf für Konversionstherapie-Verbot
Keine Notwendigkeit für ein Verbot von Therapien, die auf eine Änderung der sexuellen Orientierung abzielen, sieht das kirchliche Institut für Ehe und Familie (IEF). Österreichs Psychotherapiegesetz untersage unwissenschaftliche Methoden und menschenverachtende Ansätze ohnehin und setze Forschungs- und Therapiefreiheit sowie das Selbstbestimmungsrecht voraus, heißt es in einem auf der Website des Instituts veröffentlichten Kommentar zur aktuellen Debatte. Bei einem umfassenden Verbot bestehe die Sorge, dass dieses dann "auch seriöse Angebote für Beratung im Fall konflikthaft erlebter Sexualität" betreffen oder auch die Religionsfreiheit einschränken könnte, wenn dadurch auch die seelsorgerische Betreuung durch Beichtpriester, Seelsorge oder Laien berührt werde.
Grundsätzlich seien sogenannte "Konversationstherapien" unredlich, hielt die Facheinrichtung der Österreichischen Bischofskonferenz fest. Schließlich könne das Ergebnis eines therapeutischen Prozesses nicht vorweggenommen werden. Ein Angebot von Konversationstherapien sei innerhalb der staatlich anerkannten christlichen Kirchen auch gar nicht bekannt.
Diesbezüglich hatte sich in der Vorwoche schon die Diözese Graz-Seckau geäußert, nachdem eine Journalistin behauptet hatte, diese böte "Konversationstherapie" in Form von "Hagiotherapie" an. Der Vorwurf wurde ebenso wie ein ebenfalls behaupteter Zusammenhang zur Loretto-Gemeinschaft umgehend zurückgewiesen, und es wurde festgestellt: Die katholische Kirche in Österreich "lehnt jede Form von Konversionstherapie ab und setzt sich für eine Seelsorge ein, die der Person mit ihren vielfältigen Anliegen gerecht wird und die Menschen zu einer größeren Freiheit befähigt".
Ein Verbot brauche es aber dennoch nicht, so das IEF mit einem Verweis auf die schon 2019 in Österreich geführte Debatte im Nationalrat über Konversionstherapien. Damals hatten sich die Mitglieder eines Beirates für psychische Gesundheit nach Auseinandersetzung mit dem Thema inhaltlich darüber geeinigt, dass die geltende Rechtslage aus fachlicher Sicht genügend Maßnahmen und Instrumente biete, um der Ausübung solcher umstrittenen Verfahren im Bereich der Psychotherapie entgegenzutreten. Darüber hinaus sei im Zeitraum von 25 Jahren kein Fall von "Konversionstherapie" bekannt geworden, auch in den verschiedenen Fachgesellschaften nicht.
Bestärkt sah sich das Institut für Ehe und Familie in seiner Haltung zudem durch eine Stellungnahme des niederländischen Staatsrates, der sich aus Anlass eines aktuellen Gesetzesentwurfes ähnlich positioniert hatte. Es sei "unklar, welchen Mehrwert" ein Totalverbot zu bisher bereits bestehenden Schutzregelungen hätte, befand das Fachgremium. Vielmehr würden dann auch Grundrechte von Betroffenen eingeschränkt. Jeder mündige Erwachsene müsse selbst über den Umgang mit der eigenen sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität entscheiden können, "auch wenn dies bedeute, selbst Versuche zu unternehmen, diese zu verändern oder zu unterdrücken", so der niederländische Staatsrat.
Quelle: kathpress