Erzdiözese Salzburg: Thema Lebensende durch Beratung enttabuisieren
Mit einem neuen Beratungsangebot wollen die Partner- und Familienberatung der Erzdiözese Salzburg gemeinsam mit der "Aktion Leben" zum "Reden über ein großes Tabu" ermutigen: "Das Thema Lebensende sollte ein gesellschaftliches Thema und kein Tabu sein", hielt die kirchliche Expertin Susanne Savel-Damm dazu in einer Aussendung am Donnerstag fest. Deshalb werde die thematische Ausrichtung der Beratungstätigkeit erweitert. Im Blick seien dabei auch Sterbewünsche. "Die Menschen sagen bei suizidalen Wünschen eigentlich nicht: 'Ich will nicht mehr leben', sondern: 'Ich will so nicht mehr leben'", so Savel-Damm. Die Vorstellung, an einer schweren Krankheit zu sterben, führe oft zum Wunsch nach Autonomie am Lebensende. "Im besten Fall ergeben sich durch die Beratung Alternativen."
Die Erzdiözese und "Aktion Leben" reagieren damit auch auf das von der Bundesregierung im Jänner 2022 neu geregelte Sterbeverfügungsgesetz, wonach unter bestimmten Voraussetzungen assistierter Suizid möglich sein soll. An die entsprechenden Beratungsstellen erging ein Projektauftrag "Rund um das Lebensende" des Bundeskanzleramts bzw. dessen Abteilung für Familienberatung und -förderung. Österreichweit erging diese Schwerpunktförderung an insgesamt 23 Träger von Beratungsstellen.
Das kostenlose, vertrauliche Angebot richtet sich an Personen, die mit dem Thema Lebensende direkt befasst sind: solche mit Sterbewunsch etwa infolge chronischer Erkrankung, aber auch an Angehörige in schwierigen Pflegesituationen. Die Beratungen durch die insgesamt sechs kirchlichen Fachleute seien "ergebnisoffen", versicherte Johanna Schmoll-Lechenauer, Geschäftsführerin der "Aktion Leben", die in Salzburg eine Einrichtung der Katholischen Aktion ist. Ziel sei es, die Beratenen darin zu stärken, "selbstbestimmte und verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen". Wenn notwendig, werde an weitere Institutionen wie Patientenvertretung, Ärztekammer, Apotheken sowie Pflegeberatung und Heim- und Hauskrankenpflege weiterverwiesen.
Präsent ist die Partner- und Familienberatung an sieben Orten im gesamten Bundesland Salzburg sowie im Tiroler Unterland und an fünf Bezirksgerichten. Auch Onlineberatung ist möglich. (Kontakt: Tel.: 0662/8047-6700, Mail: beratung@eds.at)
Kirche äußerte Bedenken gegen Gesetz
Der Nationalrat hatte im Advent 2021 mit großer Mehrheit eine neue Regelung für die Sterbehilfe beschlossen. Seit Jahresbeginn 2022 können dauerhaft schwer oder unheilbar Kranke, die Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen wollen, eine Sterbeverfügung errichten. Weiterhin strafrechtlich verboten ist die Tötung auf Verlangen. Die Österreichische Bischofskonferenz blieb nach der Neuregelung bei ihrer schon davor bekräftigten Ablehnung der Suizidbeihilfe. "Ich teile die berechtigten Sorgen vieler, die mit diesem Gesetz den ersten Schritt einer Dynamik befürchten, die den Schutz vulnerabler Menschen immer weiter aushöhlt", sagte damals der Salzburger Erzbischof Franz Lackner in seiner Funktion als Episkopatsvorsitzender.
Quelle: kathpress