
Caritas begrüßt Regierungsvorhaben für inklusiven Arbeitsmarkt
Die Caritas begrüßt den Ministerratsbeschluss vom Mittwoch für ein Ende der Diskriminierung junger Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt. Bislang war der Zugang zu Angeboten des Arbeitsmarktservice (AMS) für als vorzeitig "arbeitsunfähig" erklärte Personen mit Behinderungen unter 25 Jahren verunmöglicht. Ab 1. Jänner 2024 wird die verpflichtende Überprüfung der Arbeitsfähigkeit auf 25 Jahre angehoben. Damit erhalten Menschen mit Behinderungen bis zu ihrem 25. Geburtstag endlich eine Betreuung durch das Arbeitsmarktservice.
Caritas-Präsident Michael Landau betonte dazu in einer Aussendung am Donnerstag: "So gibt man jungen Menschen nach Pflicht- und Sonderschule mehr Zeit für die Entwicklung ihrer Fähigkeiten und zur Integration in den Arbeitsmarkt."
Wegen des Stempels "fehlender Arbeitsfähigkeit" seien bisher junge Menschen schon frühzeitig und oft lebenslang vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen worden. So hatten diese jungen Menschen weder Zugang zu Beratungen und Schulungsmaßnahmen des AMS noch zum Arbeitslosengeld. Das Ende dieser Diskriminierung sei ein guter und wichtiger Schritt hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt, so Landau.
Angekündigt ist auch der Ausbau von individuellen und niederschwelligen Angeboten zur beruflichen Orientierung für Menschen mit Behinderungen, die von aktuellen Angeboten nicht abgeholt werden. Landau dazu: "Behindert ist, wer behindert wird. Menschen mit Behinderungen müssen ohne Diskriminierung aufgrund ihrer Behinderungen genauso wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Arbeit finden und auch ohne Risiko ihre Möglichkeiten und Fähigkeiten ausprobieren können." Er begrüße es daher, "dass die Bundesregierung Menschen mit Behinderung in den Fokus genommen hat und ihnen mit dem Zugang zum AMS ein Stück weit mehr selbstbestimmtes Leben ermöglicht". Zugleich betonte der Caritas-Präsident, dass die geplanten Reformen nur der Anfang sein kann. Weitere Schritte müssten folgen, etwa bei inklusiver Bildung und "Lohn statt Taschengeld".
Lohn statt Taschengeld
Denn neben der Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes müssten jene, die am regulären Arbeitsmarkt nicht tätig sein können, weiterhin sinnstiftenden Beschäftigungen in Werkstätten nachgehen können. Diese müssten künftig auch mit einer Existenzsicherung sowie einer sozialversicherungsrechtlichen Absicherung verknüpft sein. Landau: "Heute erhalten Menschen mit Behinderungen in einer Werkstätte bzw. Beschäftigungsstruktur statt Lohn nur Taschengeld. Eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung in Form von Arbeitslosengeld, Kranken- und Pensionsversicherung fehlt ebenso. Eine rechtliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten mit anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne der UN Behindertenrechtskonvention ist aus Caritas-Sicht überfällig."
Damit Österreich seinen Verpflichtungen zur Umsetzung eines inklusiven Arbeitsmarkts im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention nachkommt, bleibe viel zu tun. "Die österreichische Bundesregierung hat sich mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, einen inklusiven Arbeitsmarkt sicherzustellen - und zwar vom Ende der Schulpflicht bis hin zur Pension", so Landau abschließend.
Quelle: kathpress