KAÖ gegen Herabsetzung der Altersgrenze für Strafmündigkeit
Gegen eine Senkung des Alters für die Strafmündigkeit hat sich das Forum Beziehung, Ehe und Familie (FBEF) der Katholischen Aktion Österreich (KAÖ) ausgesprochen. Das primäre Ziel von Gesetz und Strafrecht sei es, "Straftaten von vornherein zu vermeiden und, wenn es dennoch zu einer Straftat gekommen ist, den Täter/die Täterin von einer Wiederholung abzuhalten", erinnerte FBEF-Vorsitzende Herta Wagentristl am Donnerstag in einer Aussendung. Bei Unter-14-Jährigen seien weder eine Strafandrohung noch tatsächlich verhängte Strafen zielführend. "Mit einer Senkung der Strafmündigkeit werden bestenfalls Symptome bekämpft, aber es wird nicht den Ursachen auf den Grund gegangen", gab Wagentristl zu bedenken.
In den meisten EU-Ländern - wie in Österreich auch - gelten Jugendliche unter 14 Jahren als strafunmündig, d.h. sie können nicht gerichtlich verurteilt und zu Schadenersatz verpflichtet werden, wies die KAÖ hin. Sehr wohl aber könnten Erziehungsmaßnahmen für sie verfügt werden, gegebenenfalls könnten auch die Eltern in die Pflicht genommen werden.
Anlass für die Stellungnahme des FBEF war der erschütternde Fall einer Gruppenvergewaltigung einer 12-Jährigen, an der auch Unter-14-Jährige beteiligt waren. Bundeskanzler Karl Nehammer schlug daraufhin vor, bei Delikten wie Vergewaltigung oder schwerer Körperverletzung die Strafmündigkeitsgrenze von 14 auf 12 Jahre zu senken.
"Wer Probleme macht, hat selbst Probleme"
Dazu Wagentristl: "Gerade auch bei Kindern gilt: Wer Probleme macht, hat selbst Probleme. Und diese werden durch Bestrafung nicht weniger. Niemand hat etwas davon, wenn bereits 12- oder 13-Jährige Vorstrafen haben, weder Täter noch Opfer noch die Gesellschaft." Wenn von politischer Seite überlegt werde, wo der Hebel anzusetzen sei, damit Kinder nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen, dann sind laut der Expertin sozialpädagogische Maßnahmen weitaus sinnvoller.
Um zu verhindern, dass Kinder überhaupt zu Tätern werden, gelte es im Vorfeld schon bei kleinen Kindern aufmerksam zu sein und deren Eltern zu unterstützen und weiterzubilden. Dies würde dazu verhelfen, Probleme rechtzeitig zu erkennen und gegebenenfalls auch Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dasselbe gilt nach den Worten Wagentristls für Bildungseinrichtungen: "Je früher wir an den Problemen zu arbeiten beginnen, umso effizienter sind Maßnahmen zur Lösung." Dafür bräuchten die entsprechenden Stellen der Kinder- und Jugendhilfe sowohl personell und als auch finanziell deutlich mehr Ressourcen. "Geld soll für Hilfe und Prävention eingesetzt und nicht für Strafmaßnahmen vergeudet werden", befand die Forums-Vorsitzende.
Wichtig sei auch, zwischen Strafmündigkeit und Schuldeinsichtsfähigkeit zu unterscheiden: "Auch Kinder verfügen über die Fähigkeit, zwischen richtigem und falschem Verhalten zu unterscheiden, und je älter sie werden, desto mehr." Aber diese alters- und entwicklungsabhängige Fähigkeit "kann und muss gezielt gefördert werden". Der Gesetzgeber habe dies bisher zurecht mit der Strafmündigkeitsgrenze berücksichtigt, so die Familien-Expertin, die somit keinen Grund für Veränderungen sah.
Am Mittwoch hatte auch ein evangelischer Experte, der Gefängnisseelsorger Markus Fellinger, Einwände gegen eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters erhoben. Dies wäre "Anlassgesetzgebung" und "reiner Populismus".
Quelle: kathpress