
Wien: Familienverbands-Tagung bewirbt Elternteilzeit für Väter
Mit einer Fachveranstaltung in Wien will der Katholische Familienverband Österreichs (KFÖ) die Elternteilzeit als wichtiges Instrument zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärker auch für Väter in den Fokus rücken. Anlass ist die weiterhin ungleiche Verteilung bei der Inanspruchnahme: Laut einer von der Arbeiterkammer Wien in Auftrag gegebenen Studie aus dem Jahr 2018 nutzen rund 21 Prozent der Mütter, aber nur 7 Prozent der Väter die Möglichkeit zur Elternteilzeit.
Die Soziologin Bettina Stadler, Autorin der genannten Studie, wird bei der Tagung darstellen, wie sich die Nutzungsmuster seit 2018 entwickelt haben. Weitere Impulse liefern Laura Hofbauer, Unternehmerin und Auditorin für familienfreundliche Betriebe, sowie Christoph Winter, Verkaufsleiter bei Lidl, der seit fast drei Jahren in Elternteilzeit arbeitet. Hofbauer beleuchtet den wirtschaftlichen Nutzen väterlicher Beteiligung an der Betreuung, Winter berichtet aus seiner persönlichen Erfahrung als berufstätiger Vater.
"Mit der Veranstaltung wollen wir für das Thema 'Väter in Teilzeit' sensibilisieren und Unternehmen motivieren, Elternteilzeit auch bei ihren männlichen Mitarbeitern zu fördern", erklärte KFÖ-Generalsekretärin Rosina Baumgartner in einer Aussendung vom Mittwoch. Die Teilnehmerzahl für die Tagung ist begrenzt, eine Anmeldung unter info@familie.at erforderlich.
Der Familienverband verweist in diesem Zusammenhang auf die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten zur Elternteilzeit: Mütter und Väter können - unabhängig davon, ob sie davor in Karenz waren - ihre Arbeitszeit zur Betreuung ihres Kindes reduzieren. Beide Elternteile dürfen dies gleichzeitig tun, sofern sie in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben oder die Obsorge innehaben.
Voraussetzung für einen Rechtsanspruch ist ein ununterbrochenes Dienstverhältnis von mindestens drei Jahren in einem Betrieb mit über 20 Beschäftigten. Die Elternteilzeit kann bis zum achten Geburtstag des Kindes (inklusive Karenzzeiten) für maximal sieben Jahre in Anspruch genommen werden. Die Teilzeit muss dabei mindestens zwei Monate dauern, die wöchentliche Arbeitszeit um mindestens 20 Prozent reduziert werden. Eine Mindestarbeitszeit von zwölf Stunden pro Woche ist einzuhalten. Auch eine Änderung der Lage der Arbeitszeit ist möglich - ohne Reduktion der Stundenanzahl. (Infos: www.familie.at)
Quelle: kathpress