
Karfreitag: Kärntner Veranstaltungsverbot soll erhalten bleiben
Der Karfreitag soll in Kärnten auch künftig als stiller Tag besonders geschützt bleiben. Nach der Aufhebung des bisherigen Veranstaltungsverbots durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Dezember 2024 strebt das Land Kärnten eine gesetzliche Nachfolgeregelung an, wie es in einer Presseaussendung am Donnerstag heißt. Künftig sollen Veranstaltungen am Karfreitag restriktiven Kriterien unterliegen . Der zuständige Landesrat Sebastian Schuschnig hat demnach den Vorschlag mit Vertretern der Evangelischen und Katholischen Kirche in Kärnten - Superintendent Manfred Sauer und Dompropst Engelbert Guggenberger, Leiter der ökumenischen Kontaktkommission der Diözese Gurk - abgestimmt. Ein konkreter Gesetzesentwurf wird nun vorbereitet.
Laut VfGH war das bisherige absolute Verbot verfassungswidrig, da es gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Die vorgeschlagene Novelle des Kärntner Veranstaltungsgesetzes soll nun künftig nur Veranstaltungen zulassen, die den "besonderen Charakter des Karfreitags als Tag der Stille nicht verletzen". Damit werde dem VfGH-Erkenntnis entsprochen und zugleich der Schutz des Karfreitags gewährleistet, meinte Schuschnig.
Die Frist für eine gesetzliche Neuregelung ist der Dezember 2025, bis dahin muss die Karfreitagsfrage gelöst und eine Nachfolgeregelung vom Landtag beschlossen werden. "Das Veranstaltungsverbot am Karfreitag soll aufrecht bleiben, da geht es um unsere christlichen Grundwerte, die wir damit zum Ausdruck bringen. Aber wir müssen Ausnahmen möglich machen, wenn auch in einem sehr strengen Rahmen", so Schuschnig.
Superintendent Sauer reagierte positiv auf diese Initiative: "Wir kämpfen weiterhin sehr intensiv dafür, dass der Karfreitag zu einem Feiertag für alle wird und auch dafür, dass dieser Tag als ein Tag des Gedenkens und Bedenkens des Leidens und Sterbens Jesu am Kreuz in seiner Heilsbedeutung für unseren Glauben als ein Tag der Trauer und des Innehaltens entsprechend begangen und gewürdigt wird."
Ähnlich äußerste sich auch Dompropst Guggenberger, der den Karfreitag für die Evangelische und die Katholische Kirche "als Tag der Trauer, des Mitfühlens, der Stille und der Besinnung von zentraler Bedeutung" hervorstrich. Die Katholische Kirche Kärnten unterstütze "aus tiefster Überzeugung auch das Bemühen der Evangelischen Kirche, den Karfreitag als Feiertag für alle zu verankern", so Guggenberger.
Quelle: kathpress