
Familienverband sieht Regelungen bei Schulpflichtsverletzung kritisch
Der Katholische Familienverband Österreich hat Bedenken zu einem Mitte September von Bildungsminister Christoph Wiederkehr präsentierten Gesetzesentwurf zu Schulpflichtverletzungen geäußert, in dem die Mitwirkungspflichten von Eltern konkret formuliert werden. Bei "schweren Pflichtverletzungen" drohen "unkooperativen Eltern" Verwaltungsstrafen von bis zu 1.000 Euro. Ab dem kommenden Jahr soll es neu eine verpflichtende Suspendierungsbegleitung sowie verpflichtende Perspektivengespräche für potenzielle Schulabbrecher geben. Diese Maßnahmen seien zu begrüßen, teilte der Familienverband am Mittwoch mit, andere Regelungen hingegen würden die Rechte von "engagierten Eltern" beschneiden.
Die Möglichkeit, Eltern im Sinne des Kindeswohls nachhaltig in die Pflicht zu nehmen, sei positiv zu bewerten, so der Familienverband am Mittwoch. Der Gesetzesentwurf würde aber auch den Handlungsspielraum von engagierten Eltern einschränken. Bislang konnten Elternvertreter, neben Lehrerinnen und Schülervertretern, als Mitglied der Schulkonferenz mitentscheiden, ob ein Antrag auf Ausschluss von Schülerinnen und Schülern aus AHS und Berufsbildenden höheren und mittleren Schulen gestellt wird. Künftig soll dieser ausschließlich von der Schulleitung gestellt werden können.
"Bisher war die Einbindung der Eltern vorgegeben und ein wichtiger Ausdruck gelebter Schulpartnerschaft", betonte Andrea Kahl, Leiterin des Schularbeitskreises des Katholischen Familienverbands, die von der Bundesregierung Nachbesserungen fordert. Der aktuelle Entwurf verpflichte zwar unkooperative Eltern zu Maßnahmen, schließe aber engagierte Eltern in Entscheidungsfragen aus. Und diese Entscheidungen hätten weitreichende Konsequenzen, denn "ein Schulausschluss kann besonders dramatisch für die Bildungsbiografie sein". Gerade wenn es um den Ausschluss von Schülern und Schülerinnen an einer berufsbildenden Schule gehe, die es in dieser spezifischen Form sonst nicht in der Nähe gibt, würde das bedeuten, dass diese konkrete Ausbildung nicht gemacht werden kann.
Verbesserungen wünscht sich der Familienverband auch bei der Umsetzung von Suspendierungen: So soll die Möglichkeit, bereits bei einer Suspendierung gleichzeitig einen Antrag auf Ausschluss zu prüfen, gestrichen werden, da über einen Ausschluss erst nach entsprechender Begleitung und Einschätzung entschieden werden sollte. Die Suspendierungsbegleitung müsse dabei verpflichtend für alle betroffenen Schülerinnen und Schüler stattfinden - auch dann, wenn ein sonderpädagogisches Verfahren eingeleitet wird.
Entscheidend sei zudem, dass Perspektivengespräche verbindlich bis zur neunten Schulstufe geführt werden und die Reintegration der Schülerinnen und Schüler durch qualifiziertes Unterstützungspersonal begleitet werde. "Wichtig ist aus unserer Sicht auch, dass die Deckelung des sonderpädagogischen Förderbedarfs aufgehoben wird", erneuert Kahl eine Forderung des Familienverbands aus dem vorgelegten Forderungsprogramm "Familienpolitik konkret".
Die Begutachtungsfrist des Gesetzesentwurfs endet am 31. Oktober. Dieser sieht auch Sanktionen vor, wenn Eltern bei Suspendierungen oder drohendem Schulabbruch Gespräche verweigern oder ihr Kind unentschuldigt bei der ab nächstem Jahr geplanten zweiwöchigen Sommerschule fehlt, die verpflichtend ist, wenn Kinder, Probleme mit der Unterrichtssprache Deutsch haben.
Bei erstmaligen leichten Verfehlungen soll es laut Unterlage des Bildungsressorts vergleichsweise geringe Strafen geben, im Wiederholungsfall und bei konsequenter Nichtbeteiligung soll der Strafrahmen aber voll ausgeschöpft werden können. Konkret soll die Strafdrohung ab 1. September 2026 von 110 bis 440 Euro auf 150 bis 1.000 Euro steigen, wie die APA berichtete.
Quelle: kathpress