Kloster Goldenstein
Sozialhilfe wird an Land Salzburg zurückgezahlt
Kloster Goldenstein
Sozialhilfe wird an Land Salzburg zurückgezahlt
Im Fall der drei Nonnen, die in das leer stehende Kloster Goldenstein bei Salzburg zurückgekehrt sind, wird die für die Ordensfrauen bezogene Sozialhilfe an das Land Salzburg zurückgezahlt. Das wurde am Dienstag bei einem Gespräch zwischen dem zuständigen Propst von Stift Reichersberg, Markus Grasl, und Soziallandesrat Wolfgang Fürweger (FPÖ) vereinbart, bestätigte Stiftssprecher Harald Schiffl gegenüber Kathpress Angaben der "Salzburger Nachrichten" (SN, online). Grasl habe zudem der Verwendung der von ihm verwalteten Gelder von Kloster Goldenstein für die finanzielle Altersvorsorge der Nonnen zugestimmt.
Die drei hochbetagten Chorfrauen waren vor fast zwei Jahren laut eigenen Angaben gegen ihren Willen in ein Altersheim gebracht worden. Während ihres Aufenthalts hatte Grasl in seiner Funktion als eingesetzter Ordensoberer der Goldensteiner Schwestern einen Antrag auf Sozialleistungen für die Unterbringung von zwei der Nonnen im Pflegeheim gestellt, was "völlig gesetzeskonform" gewesen sei, wie Schiffl betonte. Der Antrag sei zunächst von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft genehmigt worden.
Später habe die Sozialabteilung einen unrechtmäßigen Bezug vermutet und die Zahlungen eingestellt, als die Existenz eines Übergabevertrages für Kloster Goldenstein bekannt wurde, der auch über finanzielle Angelegenheiten Auskunft gibt. Beim Gespräch am Dienstag sei dann eine Bezahlung der Rückforderung von insgesamt 64.000 Euro durch das Kloster Goldenstein vereinbart worden, wofür laut Auskunft von Landesrat Fürweger noch ein Bescheid ausgestellt wird. Eine gerichtliche Klärung der Causa soll es damit nicht geben.
Propst Grasl habe zudem erneut bekräftigt, Sorge zu tragen für die finanzielle Altersvorsorge der drei Nonnen, sagte Schiffl gegenüber Kathpress, "das war immer klar". Das Stift Reichersberg verwende dafür keine eigenen finanziellen Mittel, sondern ausschließlich jene des Klosters Goldenstein, dessen Vermögen für die Versorgung der Ordensfrauen vorgesehen ist, entsprechend dem regulären ordensinternen Ablauf. Konkret wäre laut Schiffl geplant, dass die Höhe des Bedarfs für die drei Nonnen nach deren Wunsch und Rückmeldung festgesetzt wird. Laut Schiffl ist es jedoch bisher noch nicht zu einem direkten Kontakt zwischen dem Propst und den Nonnen oder deren Helferkreis gekommen.
Wie der Sprecher gegenüber Kathpress weiters erläuterte, verfügen Ordensleute nicht über eigenes Vermögen; Pensionseinkünfte oder Erspartes fließen in die jeweilige Gemeinschaft und werden dort für die Versorgung der Mitglieder verwendet. Die Verwaltung dieser Gelder obliegt in Goldenstein dem Apostolischen Kommissär, also Propst Grasl, der als ordensrechtlicher Oberer die vorhandenen Finanzmittel des Klosters für die Bedürfnisse der Schwestern einsetzt.
Quelle: Kathpress
