
IMABE kritisiert VfGH-Urteil zur Streichung des Geschlechtseintrags
Das Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) sieht in einem jüngsten Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) eine grundlegende Zäsur im Umgang mit dem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister. Der VfGH hatte im Dezember 2025 entschieden, dass Personen ihren Geschlechtseintrag vollständig streichen lassen können, wenn sie sich weder als männlich, weiblich noch einer anderen vorgesehenen Kategorie zuordnen wollen. Veröffentlicht wurde das Urteil am 13. Jänner.
Konkret ging es um den Antrag eines Mannes, im Personenstandsregister ohne Geschlechtseintrag geführt zu werden. Der VfGH gab dem Anliegen statt und begründete dies damit, dass Transpersonen derselbe verfassungsrechtliche Schutz zukomme wie intersexuellen Menschen. Eine Verpflichtung zur Eintragung eines Geschlechts sei daher nicht in jedem Fall zulässig.
Nach Einschätzung des IMABE steht diese Entscheidung in einem Spannungsverhältnis zu einem früheren VfGH-Erkenntnis aus dem Jahr 2018. Damals hatten die Richter entschieden, dass intersexuelle Menschen neben "männlich" und "weiblich" Anspruch auf einen weiteren positiven Geschlechtseintrag haben müssen. Ziel sei gewesen, der biologischen Vielfalt Rechnung zu tragen, ohne den Geschlechtseintrag als solchen infrage zu stellen. "Die Verpflichtung zur Eintragung eines Geschlechts blieb bestehen, nur die Kategorien wurden erweitert", hält das IMABE fest.
Die nunmehrige Möglichkeit der vollständigen Streichung stelle diese Logik auf den Kopf. "Was 2018 als notwendige Erweiterung galt, kann nun vollständig abgelehnt werden", heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme des kirchlichen Ethik-Fachinstituts. Der Geschlechtseintrag werde damit "grundlegend entwertet". Wenn einerseits mehrere Kategorien vorgesehen seien, diese andererseits aber insgesamt verweigert werden könnten, stelle sich die Frage, "wozu das Merkmal 'Geschlecht' im Personenstandsregister dann noch dient".
Kritisch sieht das IMABE auch die implizite Annahme, Geschlecht sei eine rein administrative Größe. Die Entscheidung suggeriere, "dass Geschlecht eine rein administrative Kategorie sei, die man nach Belieben wählen, ändern oder streichen könne, losgelöst von jeder biologischen Grundlage". Dem hält das Institut entgegen: "Die biologische Realität bleibt unberührt: Jeder Mensch hat ein biologisches Geschlecht, das durch Chromosomen, Keimzellen und Geschlechtsmerkmale bestimmt wird."
Die Streichung eines amtlichen Eintrags mache niemanden biologisch geschlechtslos. Wenn Geschlecht rechtlich zur freien Wahl erklärt und "gefühlte Identität" zum Maßstab werde, seien rechtliche und gesellschaftliche Widersprüche vorprogrammiert, so das IMABE. Die Debatte berühre grundlegende Fragen der Rechtsordnung und bedürfe einer breiten öffentlichen Auseinandersetzung.
Quelle: kathpress