
Minderjährige Flüchtlinge: Diakonie mit Lob und Tadel für Regierung
Die evangelische Diakonie begrüßt das Bekenntnis der Bundesregierung zur Obsorge ab dem ersten Tag für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. In seiner Stellungnahme zum aktuellen Gesetzesvorschlag warnt das Hilfswerk allerdings vor gravierenden Mängeln in der Umsetzung.
Mit Montag endet die Begutachtungsfrist für gesetzliche "Bestimmungen über die Obsorge für unbegleitete minderjährige Fremde". Das Bundesgesetz sieht Obsorge ab dem ersten Tag vor. Die Obsorge für ohne Eltern geflüchtete Kinder wird demnach sofort an die Kinder- und Jugendhilfe übertragen, die für den Schutz und die Förderung aller Kindern und Jugendlichen in Österreich zuständig ist.
Bisher wurde unbegleiteten Kindern erst Monate nach ihrer Ankunft in Österreich per Gerichtsbeschluss eine obsorgeberechtigte Person zur Seite gestellt. Bis dahin waren die Kinder laut Diakonie nicht altersadäquat untergebracht und betreut. Die sofortige Übertragung der Obsorge an die Kinder- und Jugendhilfe könne nun dazu beitragen, dass diese Kinder rasch Zugang zu altersgerechter Versorgung, Betreuung, Bildung und zeitgerechter rechtlicher Vertretung bekommen, so Diakoniedirektorin Katharina Maria Moser.
"Allerdings", so Moser weiter, "sehen wir in den konkreten Regelungen die reale Gefahr, dass die Obsorge ab Tag eins zur bloßen Fassade wird, hinter der unbegleitete Kinder weiterhin ohne altersadäquate Fürsorge und Erziehung bleiben".
Die Diakonie ortet zwei zentrale Problemfelder: So sieht der Entwurf zum einen vor, dass ein unbegleitetes Kind künftig gerade in der besonders wichtigen ersten Phase nach seiner Ankunft in Österreich nicht von seiner obsorgeberechtigten Person vertreten wird. Stattdessen plant das Innenministerium, hier Betreuungspersonen der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen einzusetzen, obwohl in dieser Phase die Durchsuchung von Kleidung und Taschen, die Abnahme der Fingerabdrücke und eine erste Befragung stattfindet. Jugendliche könnten in dieser Phase sogar in Haft genommen und in ein anderes EU-Land zurückgeschoben werden. Die tatsächlich obsorgeberechtigte Person, bei der eigentlich die Verantwortung liegt, wäre dann nicht dabei. Das würde für die Diakonie das Prinzip von Obsorge ab Tag eins schon ad absurdum führen, noch bevor es eingeführt wird.
Problematisch sei zweitens auch die Altersfeststellung. Wenn jemand flieht, gebe es oft keine verlässlichen Dokumente, und manche Menschen würden ihr genaues Geburtsdatum auch nicht kennen. Deshalb sei die Frage der Minderjährigkeit in der Praxis häufig klärungsbedürftig. Im Gesetzesvorschlag sei nun aber eine Regelung zur Altersfeststellung festgeschrieben, die dazu führen könnte, dass Kinder im Zweifel als volljährig behandelt werden. Damit werde der Grundsatz "Im Zweifel für das Kind" ins Gegenteil verkehrt, warnt die Diakonie und sieht u.a. verfassungsrechtliche Bedenken.
Obsorge, Unterbringung und Betreuung müssten von Anfang an zusammen gedacht werden. Nur so könne das verfassungsrechtlich garantierte Kindeswohl tatsächlich sichergestellt werden, so die Diakonie.
Quelle: kathpress