
Sterbehilfe: Körtner warnt vor "schleichender Normalisierung"
Der reformierte Wiener Theologe Ulrich Körtner warnt vor einer "schleichenden Normalisierung der Euthanasie" in Europa. Aktive Sterbehilfe sei zwar in Österreich nach wie vor verboten, aber in mehreren Ländern Europas inzwischen legalisiert. Für Aufsehen sorgte zuletzt der Fall der 25-jährigen Spanierin Noelia Castillo, die vom in Spanien bestehenden Recht auf Tötung auf Verlangen Gebrauch gemacht hat und im Zuge dessen am Donnerstag (26. März) verstarb. Die Entwicklung der Sterbehilfegesetzgebung in Europa zeige, "wie wir uns von einer vom Christentum geprägten Gesellschaft, die dem Leiden auch eine positive Bedeutung zugemessen hat, zu einer nachchristlichen Gesellschaft entwickeln", schreibt der emeritierte Theologe in einem Gastbeitrag für die "Furche" (29. März).
Der Karfreitag, den Christen in dieser Woche weltweit feiern und der speziell für Protestanten und Altkatholiken einen zentralen Feiertag im Jahreskreis darstellt, erinnere daran, dass es gelte, den Leidenden beizustehen - und nicht, ihr Leiden durch Tötung auf Verlangen zu beenden, so Körtner weiter. Als "bedrückend" empfinde er in dem Zusammenhang außerdem, dass inzwischen der Eindruck entstanden sei, "als würden nur noch ultrakonservative Christen letzte Rückzugsgefechte gegen eine liberale Sterbehilfepraxis kämpfen." Stattdessen müsse man laut fragen: "Wo ist die gesellschaftliche Mitte, die erkennt, wie verhängnisvoll die Enttabuisierung des Tötens aus Mitleid ist?"
Verhängnisvoll sei auch die damit einhergehende Verschiebung im ärztlichen Ethos, "wenn nicht nur die Assistenz beim Suizid, sondern auch das aktive Töten zur ärztlichen Tätigkeit wird". Der Schritt zu einer Legalisierung "nichtfreiwilliger Tötung" etwa bei Menschen mit fortgeschrittener Demenz sei da kein allzu großer mehr, mahnte der Theologe und frühere Vorstand des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin an der Universität Wien. (Gastbeitrag in der "Furche": https://www.furche.at/religion/zum-fall-noelia-castillo-aus-mitleid-toeten-18025072)
Fall Castillo bewegt Spanien
Der Sterbehilfefall der 25-jährigen, nach einem Suizidversuch querschnittsgelähmte Noelia Castillo bewegt derzeit ganz Spanien. Castillo wuchs in schwierigen familiären Verhältnissen auf und lebte zeitweise unter staatlicher Obhut in einem Jugendheim. 2022 wurde sie Opfer einer Gruppenvergewaltigung durch minderjährige Täter. Es folgte ein gescheiterter Suizidversuch; seitdem saß sie im Rollstuhl. 2024 beantragte sie erstmals Sterbehilfe bei den zuständigen Behörden, die ihr nun genehmigt wurde. Protest meldeten u.a. die katholischen Bischöfe des Landes an.
Seit 2021 sind in Spanien sowohl Tötung auf Verlangen als auch Beihilfe zum Suizid erlaubt. Die Kosten trägt die staatliche Krankenkasse. Damit Ärzte entsprechend handeln können, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein: Patienten müssen volljährig und im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten sein. Sie müssen an unheilbaren Krankheiten oder schweren chronischen Behinderungen leiden, die mit anderen Mitteln nicht gemildert werden können und mit "nicht hinnehmbaren Schmerzen" verbunden sind.
Castillos Vater hatte bis zuletzt mit Hilfe der Organisation "Abogados Cristianos" (Christliche Anwälte) versucht, seine Tochter durch rechtliche Intervention am Leben zu halten. Doch sowohl die spanischen Gerichte als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wiesen die Beschwerden letztlich zurück. Am 26. März 2026 nahm Castillo die 2024 genehmigte Sterbehilfe in Anspruch und starb in einer sozialmedizinischen Einrichtung in Sant Pere de Ribes im Garraf. Im Zentrum der juristischen Auseinandersetzung stand die Frage, ob Noelia Castillo tatsächlich entscheidungsfähig ist oder ob eine psychische Erkrankung vorlag.
Quelle: kathpress