
Kopftuchverbot: IGGÖ sieht Kritik durch Gutachten bestätigt
Ein von der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zum Ergebnis, dass das geplante Kopftuchverbot für Schülerinnen verfassungsrechtlich nicht haltbar sei. Die Regelung verstoße demnach gegen das Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität sowie gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die IGGÖ sieht ihre bereits im Gesetzgebungsprozess geäußerten Bedenken damit bestätigt und kündigt an, die Bestimmung beim Verfassungsgerichtshof anzufechten.
IGGÖ-Präsident Ümit Vural betonte in einer Aussendung vom Dienstag, der Beschluss des Gesetzes sei "eine politische Entscheidung", die rechtliche Bewertung liege nun beim Verfassungsgerichtshof Österreich. Vural verwies darauf, dass die IGGÖ bereits im Vorfeld des Gesetzes auf verfassungsrechtliche Probleme hingewiesen habe. "Es geht hier nicht um ein einzelnes Kleidungsstück, sondern um Grundrechte", so Vural. Gerade in sensiblen Bereichen wie Religion und Bildung brauche es Regelungen, die sich strikt an der Verfassung orientierten. Grundrechte dürften "nicht selektiv eingeschränkt werden", betonte er mit Blick auf die vorgelegte rechtliche Analyse.
Erarbeitet wurde das Gutachten von Markus Vasek, Leiter der Abteilung für Rechtsschutz und Verwaltungskontrolle an der Linzer Johannes-Kepler-Universität. Seine Prüfung konzentriert sich insbesondere auf den Gleichheitssatz. Bereits ein früheres, unter der schwarz-blauen Bundesregierung beschlossenes Kopftuchverbot in Volksschulen war vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden, da es nur eine bestimmte Gruppe von Schülerinnen betraf und damit den Gleichheitsgrundsatz verletzte.
Das nun vorgesehene Verbot an Schulen - betroffen sind Mädchen unter 14 Jahren - richte sich erneut gezielt gegen das islamische Kopftuch. Neu sei, dass die Regelung auf das Tragen als "Ausdruck einer ehrkulturellen Verhaltenspflicht" eingeschränkt wurde. "Im Ergebnis hat die Gesetzgebung die von einer Ungleichbehandlung betroffene Personengruppe stark erweitert, sodass der (...) Wille zum selektiven Herausgreifen zwar mit Blick auf die betroffene Religion weiterhin selektiv bleibt, das Herausgreifen jedoch umfangreicher angelegt ist", heißt es im Gutachten von Vasek.
Der Jurist kritisiert zudem die zugrunde liegende Argumentation des Gesetzgebers. Kopftuch tragende Schülerinnen würden darin "als monolithischer Block mit fehlender kognitiver Reife und emotionaler Abstraktionsfähigkeit behandelt", wird im Gutachten ausgeführt. Das Ergebnis der Analyse lautet daher, dass auch die neue Regelung gegen das verfassungsgesetzliche Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität verstoße.
Das Kopftuchverbot für unter 14-Jährige, das ab September 2026 an Schulen gelten soll, war Ende vergangenen Jahres mit Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ im Nationalrat beschlossen worden. Die IGGÖ kündigte schon damals an, dass sie die Regelung vor den Verfassungsgerichtshof bringen werde.
Kritisch zu einem Kopftuchverbot haben sich in der Vergangenheit auch Vertreter der katholischen Kirche geäußert, wobei hier vor allem die Religionsfreiheit und Menschenwürde im Fokus standen. Zwar sei es unbestritten, dass es bei der Integration auch Probleme gebe, ein Verbot sei jedoch rechtlich fragwürdig und "nicht die richtige Methode", hatte etwa Bischofskonferenz-Generalsekretär erklärt. In Fragen religiöser Kleidung sollte es staatlich weder Gebote noch Verbote geben, denn genauso wenig wünschenswert wie ein Zwang zum Kopftuch sei es, "wenn es verboten wird". Drucksituationen etwa durch muslimische Mitschüler müssten durch die Schulaufsicht verhindert werden.
Quelle: kathpress