
Gewaltschutz: Diakonie fordert Rechtsanspruch auf Kommunikationshilfen
Die Diakonie hat die Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf Kommunikationshilfen für Menschen ohne Lautsprache gefordert. Trotz ratifizierter UN-Behindertenrechtskonvention gäbe es in Österreich noch immer keinen Rechtsanspruch auf assistierende Technologien und Unterstützte Kommunikation, keine ausreichende bundesweit einheitliche Finanzierung und keine zentrale Anlaufstelle. "Dass Österreich hier hinter der UN-Behindertenrechtskonvention zurückbleibt, ist menschenrechtlich nicht akzeptabel", kritisiert Moser im Vorfeld des Europäischen Protesttags für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (5. Mai) in einer Aussendung.
In Österreich leben rund 63.000 Menschen mit Einschränkungen in der Lautsprache. Insbesondere Frauen dieser Gruppe seien besonders von Gewalt bedroht. Das belegen auch Studien: Menschen mit Behinderungen sind deutlich häufiger von Gewalt betroffen als Menschen ohne Behinderungen, und Frauen mit Behinderungen erleben physische, psychische und sexuelle Gewalt öfter als Frauen ohne Behinderungen. "Stehen ihnen keine Hilfsmittel zur Verfügung, haben sie noch größere Schwierigkeiten, Hilfe zu holen und Grenzüberschreitungen anzuzeigen", warnt die Diakonie.
Das mache das Recht auf Kommunikation zum Gewaltschutz, betont Moser: "Wer keine Lautsprache hat, erlebt oft doppelt Gewalt: zuerst, wenn Grenzen überschritten werden - und dann noch einmal, wenn das, was passiert ist, nicht zum Ausdruck gebracht werden kann und nicht verstanden und ernst genommen wird." Wer nicht selbst sprechen könne, brauche Unterstützung, um 'Nein' zu sagen, Hilfe zu rufen und vor Gericht gehört zu werden.
"Menschenrechte nicht Budget unterordnen"
"Trotz des derzeitigen Spardrucks bleibt die Politik gefordert, die Menschenrechte nicht dem Budget unterzuordnen", appelliert Moser an die Bundesregierung, beschlossene Maßnahmen schnell umzusetzen. So etwa die Einführung von One-Stop-Shops für Heilbehelfe und Hilfsmittel, die im Parlament bereits politisch auf den Weg gebracht und endlich im Rahmen des Gesundheitsreformfonds budgetiert worden sind.
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Österreich, Unterstützte Kommunikation und assistierende Technologien zu fördern und zugänglich zu machen. Dazu gehört das Recht, sich ausdrücken zu können, aber auch, vor Gericht und bei der Polizei gehört und verstanden zu werden.
Quelle: kathpress