
Kirchenmusik: Neus Schutzkonzept gegen Gewalt und Missbrauch
Die Österreichische Kirchenmusikkommission hat bei ihrer jüngsten Vollversammlung ein "Schutzkonzept Kirchenmusik" für die Diözesen Österreichs verabschiedet. Die vorliegenden Verhaltensregeln gelten in allen musikalischen Kontexten im kirchlichen Bereich und ergänzen alle weiteren diözesanen Richtlinien bzw. Verhaltensregeln auf dem Gebiet der Gewalt- und Missbrauchsprävention. Grundlage der Regelungen ist demnach die kirchliche Rahmenordnung "Die Wahrheit wird euch frei machen". Diese Grundlage wird im Blick auf Kontexte im Bereich der Kirchenmusik erweitert bzw. konkretisiert.
So wird im Papier etwa Gewalt einer musikalischen Leitungsperson gegenüber Musikausübenden und umgekehrt oder auch Gewalt von haupt- und nebenamtlich Tätigen gegenüber Ehrenamtlichen und umgekehrt in den Blick genommen. Das Papier enthält konkrete Verhaltensvorschriften für Chor- und Ensembleproben, aber auch für den Einzelunterricht, für Übernachtungssituationen und das Umziehen vor und nach Gottesdiensten bzw. Konzerten. Präventionskonzepte für Veranstaltungen sind genauso Thema wie Regeln eines professionellen Beschwerdemanagements oder auch ein Handlungsleitfaden bei Verdacht oder Beobachtungen von Grenzverletzungen und/oder Übergriffen.
Das Konzept ist abrufbar unter: https://www.kirchenmusikkommission.at/dl/lprsJKJKMnkMmJqx4KJK/2026-05-29_Schutzkonzept_Kirchenmusik_fuer_die_Dioezesen_in_Oesterreich_pdf
Quelle: kathpress