
Kirchliche Expertin: Politik muss Lebensschutz aktiv gestalten
Um die Rolle des Verfassungsgerichtshofs, den Schutz des Lebens und die Verantwortung der Politik bei ethischen Grundsatzfragen hat sich am Mittwochabend ein Kamingespräch mit der Juristin Stefanie Merckens im Salzburger Bischofshaus gedreht. Beim Forum Neues Leben sprach die langjährige Leiterin der politischen Abteilung des Instituts für Ehe und Familie der Österreichischen Bischofskonferenz über gesellschaftliche Wertvorstellungen und die Bedeutung christlicher Positionen in bioethischen Debatten.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) habe "gerade nicht" die Aufgabe, Mehrheitsmeinungen durchzusetzen, sondern vielmehr, auch die Rechte von Minderheiten zu schützen, erklärte Merckens. Während das Parlament Gesetze mit Mehrheiten beschließe, müsse der Gerichtshof Grundrechte schützen. Entscheidend sei allerdings, wie weit Richter bei deren Auslegung gehen dürften.
Kritisch äußerte sich Merckens zur VfGH-Entscheidung von 2020, mit dem das ausnahmslose Verbot der Hilfe zur Selbsttötung aufgehoben wurde. Aus ihrer Sicht werde dadurch der Lebensschutz zunehmend einem Recht auf Beendigung des eigenen Lebens mithilfe Dritter gegenübergestellt. Die Juristin warnte vor einem möglichen gesellschaftlichen Druck auf alte, kranke und behinderte Menschen, anderen nicht zur Last fallen zu wollen. Die Politik müsse entsprechende Schutzmaßnahmen schaffen, denn der Gerichtshof "hebt nur auf". Auch der Begriff "würdevolles Sterben" habe einen Bedeutungswandel erfahren und werde zunehmend mit Selbstbestimmung statt mit Hospizbegleitung und Palliativmedizin verbunden.
Zugleich forderte die Expertin für Bioethik die Politik auf, ihren eigenen Gestaltungsspielraum stärker zu nutzen, anstatt sich bei schwierigen ethischen Fragen auf Gerichtsentscheidungen zu berufen. Als Beispiel nannte sie die sogenannte "Kind als Schaden"-Rechtsprechung. Dabei können unter bestimmten Voraussetzungen nach ärztlichen Fehlern, etwa einer übersehenen Behinderung bei vorgeburtlichen Untersuchungen, Schadenersatzansprüche entstehen. Merckens sprach sich für einen gesetzlich geregelten, pauschalierten Schadenersatz aus, der sich nach der Schwere des ärztlichen Fehlverhaltens richtet und nicht an den Kosten des Kindesunterhalts orientiert.
Christliches Konzept "Profit für alle"
Auch Christinnen und Christen rief Merckens dazu auf, sich stärker in Politik, Justiz und Gesellschaft einzubringen. Es brauche nicht nur Diskussionen, sondern Fachwissen und konkrete Mitgestaltung. "Immer wieder lästig mitdenken", lautete ihre Aufforderung. Die Kirche könne Orientierung geben und Expertise fördern, müsse dafür aber selbst glaubwürdig sein. Wer Demut, Solidarität und Wahrhaftigkeit einfordere, müsse diese Werte auch im eigenen Handeln verwirklichen.
Das christliche Menschenbild könne nach Ansicht von Merckens auch über kirchliche Kreise hinaus einen Beitrag zu ethischen Debatten leisten. Jeder Mensch sei unabhängig von seiner Leistungsfähigkeit einzigartig und von Gott gewollt. Daraus folge die Verpflichtung zu Achtung und Respekt auch gegenüber Andersdenkenden: "Auch dann, wenn der andere völlig anderer Meinung ist als ich. Auch dann ist er ein von Gott geliebtes Kind." Ein solches Verständnis sei ein Konzept, "von dem eigentlich alle profitieren".
Quelle: kathpress