
Frauenbewegung begrüßt Sexismus-Debatte
Die Katholische Frauenbewegung (kfbö) begrüßt die in Österreich ausgebrochene Diskussion über Sexismus in Form von "Po-Grapschen" u.a. Übergriffen: Wie kfbö-Vorsitzende Barbara Haas gegenüber "Kathpress" erklärte, bedürfe es trotz unleugbarer Fortschritte im gesellschaftlichen Bewusstsein, was Sexismus betrifft, einer weiteren Sensibilisierung. Auch wenn vieles von der momentanen Debatte schon von Wahlkampftönen begleitet sei, befand Haas es für gut, dass sich die Leute darüber Gedanken machen, welche Umgangsformen gegenüber Frauen unangemessen oder sogar ahndenswert seien. Beim Strafrecht sieht die kfbö-Vorsitzende durchaus Reformbedarf, wie sie sagte.
Haas erinnerte an jenen Grazer Fall, der im Herbst - längst vor den Aufregungen rund um Äußerungen des FDP-Fraktionschefs Rainer Brüderle in Deutschland - auch hierzulande für Schlagzeilen gesorgt hatte: Ein "Po-Grapscher" hatte in der Grazer Innenstadt eine Frau belästigt und nach deren Widerstand attackiert. Obwohl der Betreffende bereits mehrfach einschlägig verhaltensauffällig war, wurde das Verfahren eingestellt. Die Begründung: Eine sexuelle Belästigung sei laut Strafgesetz ein "intensives Berühren des Geschlechtsteiles oder des Busens - auch über der Kleidung". Das sei in diesem Fall, da nur der Po und kein primäres oder sekundäres Geschlechtsorgan im Visier war, nicht geschehen.
Haas sieht hier ein nicht nachvollziehbares Ungleichgewicht zwischen dem Strafrecht und dem strengeren Gleichbehandlungsgesetz, das ausbalanciert werden müsste; letzteres sieht sexuelle Belästigung umfassender als das Strafgesetzbuch: Anzügliche Witze oder Äußerungen am Arbeitsplatz, das Mitbringen oder Verbreiten pornografischer Materialien etwa durch E-Mails oder Bildschirmschoner zählen ebenso dazu wie anzügliche Bemerkungen über Figur und sexuelles Verhalten im Privatleben. Im Gleichbehandlungsrecht gelten mit der Beweismaßerleichterung auch andere Beweislastregeln als im Strafrecht mit der Unschuldsvermutung.
Wenn Übergriffe im öffentlichen Raum wie im Grazer Fall ungeahndet blieben, sei juristische Nachjustierung erforderlich, so die kfbö-Chefin. Sie teilt damit den Standpunkt von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek, die ebenfalls strengere Regeln forderte. Justizministerin Beatrix Karl sprach sich allerdings gegen eine "Anlassgesetzgebung" aus.
Haas räumte im "Kathpress"-Gespräch ein, dass sich in den letzten Jahren in Bezug auf Sexismus doch einiges zum Besseren verändert habe. Als sie 20 war, seien Übergriffe wie Betatschen noch sehr "locker gehandhabt" worden.
Quelle: Kathpress