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ORF / kreuz & quer

"Religionsgemeinschaften tun Österreich viel Gutes"

Caritas-Präsident Küberl in ORF-Diskussion über "Wie viel Religion verträgt der moderne Staat?": Ohne Engagement und Wertefundament der Kirchen wäre Österreich ärmer

03.04.2013

Die Kirchen und Religionsgemeinschaften tun Österreich viel Gutes und bauen an der Zukunft des Landes mit - "von dem rücke ich nicht ab", betonte Caritas-Präsident Franz Küberl am Dienstagabend in einer "kreuz und quer"-Diskussion über die Frage "Wie viel Religion verträgt der moderne Staat?". Er plädiere für eine freie Kirche in einer freien Gesellschaft und für eine partnerschaftliche Kooperation zwischen Staat und den Religionsgemeinschaften. In Richtung des im April stattfindenden "Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien", die den Anlass für die ORF-Debatte gab, sagte er wörtlich, es sei nicht gescheit, die Religionsgemeinschaften "in den Hintern zu treten".

 


» Dossier "Was Kirche bringt..."


» "Kirchenprivilegien"...?


» Download Folder "Was Kirche bringt" (pdf)


» Blog von Dr. Paul Wuthe auf katholisch.at 


 

Zum Verhältnis Staat-Religionen diskutierten mit Küberl Staatskirchenrechtler Herbert Kalb, der Schweizer Kirchenrechtler und Theologe Adrian Loretan, die Expolitikerin und Juristin Heide Schmidt und Niko Alm von der Initiative gegen Kirchenprivilegien.

 

Küberl wies darauf hin, dass Kirchen und Religionsgemeinschaften viel zivilgesellschaftliches Engagement in die Gesellschaft einbringen würden, das allen zugutekomme. Dabei gebe es durchaus Reibungspunkte mit dem Staat wie die kritische Linie der Kirchen zum Asylwesen oder zur Verteilungsgerechtigkeit. "Wenn wir uns als Caritas um Arme kümmern, sind wir die Helden; wenn wir fragen, wo die Armut herkommt, dann wird es schon schwerer", sagte Küberl. Schon seit dem Zweiten Weltkrieg habe sich die Caritas und andere kirchlichen Einrichtungen wie die Orden beispielsweise in der Behindertenbetreuung engagiert. Hier gebe es insgesamt wenig staatliche Aufmerksamkeit, weshalb die Behindertenarbeit immer noch ein Drittel der Caritasarbeit ausmache.

 

Religionsunterricht hat hohe Akzeptanz

 

Der Caritas-Chef brach auch eine Lanze für den konfessionellen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, der den Betreibern des Volksbegehrens ein Dorn im Auge ist. Dieser habe hohe Akzeptanz bei Eltern und auch Schülern, trage dazu bei, dass Grundfragen nach dem Woher und Wohin des Lebens wachgehalten werden und sorge für ein "Fundament", von dem aus weltanschaulich argumentiert werden könne. Den seit Jahren in Österreich als Schulversuch angebotenen Ethikunterricht sähe Küberl als sinnvolle Ergänzung zum Religionsunterricht, als "Strafe" für Nichtteilnehmer an Religion halte er ihn aber nicht für sinnvoll.

 

Dass der Staat seit der Ära Kreisky das Gehalt von Lehrpersonen an konfessionellen Privatschulen zur Gänze übernimmt, hält der Caritas-Präsident nicht für ein Privileg der Religionsgemeinschaften. Die Schulerhalter - auch die Caritas führt Schulen - müssten immer noch viel Sachaufwand für den Schulbetrieb selber tragen, die sich der Staat erspare. Zugleich sprach sich Küberl dafür aus, dass auch andere Privatschulen wie Waldorf oder Montessori-Schulen gleich behandelt werden sollen wie konfessionell geführte. Für eine derartige Neuregelung "brauchen wir aber keine Konkordatsdebatte", die laut dem Volksbegehren zu einer Auflösung der Völkerrechtsvertrages zwischen Österreich und dem Heiligen Stuhl führen soll.

 

Moderner Staat braucht Beitrag der Religionen

 

Der Linzer Staatskirchenrechtler Herbert Kalb wandte sich gegen Sichtweisen, die dem 1933/34 fixierten und in den 1960er Jahren überarbeiteten Konkordat eine Nähe zum faschistischen Gedankengut des Ständestaates unterstellen. Gerade in der Zweiten Republik seien 1960 bzw. 1962 der vermögens- und der schulrechtlicher Teil des Konkordats neu geregelt worden. Ein internationaler Vergleich zeige, dass diese Staat-Kirche-Verträge keineswegs als überholt, sondern als zeitgemäß bezeichnet werden können, wie die zahlreichen Konkordatsabschlüsse zeigten.

 

Nach den Worten des Staatskirchenrechtlers bestehe Konsens darüber, dass auch ein weltanschaulich neutraler, unwiderruflich säkularer Staat den Religionsgemeinschaften einen Platz im öffentlichen Leben ermöglichen solle. Gerade der weltanschaulich neutrale Staat benötige den Beitrag der Religionen für das Zusammenleben, stellte Kalb mit Verweis auf den deutschen Staatsrechtler Böckenförde fest. Nicht zuletzt im Sinne der Religionsfreiheit mache der Staat dementsprechende Angebote wie z.B. Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Die Religionsgemeinschaften tragen wesentlich zur Wertebildung in der Gesellschaft bei, so Kalb. Und es sei zu begrüßen, dass sie die Politik "auf das Schlachtfeld der Moral" bringen, damit sich dieser bei grundlegenden Entscheidungen nicht auf angebliche ökonomische Sachzwänge ausreden kann.

 

Ohne Kirchenengagement Mehrkosten für den Staat

 

Der in Luzern lehrende Kirchenrechtler Adrian Loretan würdigte mit dem Hinweis auf das hierzulande bereits 1912 verabschiedete Islamgesetz, dass man in Österreich früh die Sinnhaftigkeit einer auch rechtlichen Integration anderer Religionen begriffen habe. Er berichtete von einer Schweizer Initiative für eine strikte Kirche-Staat-Trennung, die aber letztlich bestätigt habe, dass dies schon aus ökonomischen Gründen nicht sinnvoll wäre: der Allgemeinheit würden wegfallende Leistungen der Kirchen viel kosten. An Niko Alm richtete Loretan die Frage, ob man die Religionsgemeinschaften abwerten müsse, damit sie denselben Status wie andere weltanschauliche Gruppen bekommen; der Staat könnte doch auch diesen die Möglichkeit einer öffentlich rechtlichen Anerkennung für organisierte Weltanschaungsgruppen bieten.

 

Heide Schmidt vertrat die Überzeugung, dass der Staat niemanden aus weltanschaulichen Gründen diskriminieren dürfe und eine Besserstellung religiöser Gemeinschaften zu hinterfragen sei. Z.B. im Schulbereich habe der Staat Ethik zu vermitteln und dürfe nichtkonfessionelle Schulerhalter nicht benachteiligen. Auch bei den zuletzt diskutierten Feiertagen sollten nicht nur christlich begründete verankert sein.

 

Alm forderte eine saubere Trennung von Staat und Religion, die er in Österreich nicht gegeben sieht. So verletze es die Religions- und Weltanschauungsfreiheit, wenn der Staat religiöse Gemeinschaften in gesetzlich anerkannte und solche ohne diesen Status einteile. Das Konkordat sei als nicht mehr zeitgemäßes "Diktat des Vatikans an Österreich" aufzukündigen, so Alm. Religionen sollten keinen gesetzgebenden Einfluss auf den Staat ausüben dürfen.

 

Quelle: Kathpress

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